Behinderung durch Sauerstoffmangel

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Hallo, unser Sohn bzw. mein Stiefsohn, 28 Jahre, hatte einen Sauerstoffmangel bei der Geburt. Er lebt bei seiner Mutter ein relativ normales Leben. Nachdem jetzt aber einiges passiert ist, würden wir gerne den Grad seiner Behinderung feststellen lassen. Wissen aber nicht an wen wir uns wenden sollen. Zumal die Mutter sich quer stellt.

Antworten

  • Hallo Tina,
    als erste Ansprechstation ist der behandelnde Arzt zu konsultieren, dann einen Antrag stellen auf Feststellung der Behinderung beim Versorgungsamt.
    In wie weit die Mutter ihre Zustimmung geben muß weiss ich nicht, hat sie das alleinige Sorgerecht?
    Gruß Hugo
  • Hallo Hugo,
    beide haben das Sorgerecht. Aber das ist nicht der Punkt. Daniel ist ja schon 28. Aber lebt bei seiner Mutter in Baden Würtemberg und sie sträubt sich etwas. Wir wohnen hier in Hessen und von uns aus ist das relativ schwierig.
    Aber der Tipp hilft mir schon etwas weiter, wir werden einen Weg finden.
    Vielen Dank und viele Grüße
    Tina
  • Hallo,

    also ich bestätige, dass die ersten beiden Schritte der Arzt und das Versorgungsamt sind. Bei beiden Stellen solltet ihr genau schildern was die Einschränkungen sind.

    Wieso genäu sträubt Sie sich denn gegen die Feststellung des Behindertengrades? Euer Sohn ist weiterhin nicht dazu verpflichtet seine Behinderung bekannt zu geben. Das heißt im Allgemeinen hat diese Feststellung kaum Nachteile , sondern Vorteile.

    Viele Grüße
  • Lange Zeit wollte niemand in der Familie es wahr haben, dass Daniel behindert ist. Erst jetzt , da es eskaliert, will man etwas tun. Aber ihn vielleicht in ein betreutes Wohnen zu geben, damit er nicht sich selbst überlassen ist, bedeutet für die Mutter auf das Geld zu verzichten, welches ihr Daniel zahlt. Er arbeitet nämlich und gibt Haushaltsgeld ab. Deswegen will sie ihn nicht 'abschieben'.
  • einbein
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    äääähm: das "Kind" ist 28. da hat weder die Mutter, noch der Vater das Sorgerecht. Das "Kind" ist für sich selbst verantwortlich. Es sei denn, es gänbe einen gerichtlich bestellten Vormund. Und ohne dass da eine geitige Behinderung bereits festgestellt wäre, geht das wohl auch nicht.

    Grüßle.
  • Das ist uns schon klar, dass Daniel mit 28 für sich selbst verantwortlich ist, aber er ist damit völlig überfordert. Und gegen den Willen der Mutter kann er sich nicht stellen. Er ist in eine finanzielle Misere geraten und deswegen wollen wir ihn unterstützen.
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  • Hi,
    Ich meinte nicht finanziell ihn zu unterstützen. Er verdient Geld. Muss aber einen großen Teil an seine Mutter abgeben, weil er immer noch dort wohnt. Deswegen tut die alles, damit er nicht auszieht. Wir sind aber der Meinung, dass er sich mit 28 Jahren endlich ein eigenes Leben aufbauen sollte. Und das in einem betreuten Wohnen. Er war zu lange, obwohl er bei seiner Mutter lebt, sich selbst überlassen. Dadurch hat er Mist gebaut und keiner hat es mitgekriegt. Da wir über 100 km entfernt leben, haben wir wenig Einfluss.
    Vg Tina
  • Hallo Tina,

    dann drücken wir mal ganz fest die Daumen für Daniel.

    Wenn wir euch noch in irgendeiner Form mit Informationen unterstützen können, dann wendet euch jederzeit gerne an uns.

    Ansonsten kannst du an dieser Stelle gern auch berichten, wie es weiter geht.
  • Danke Justin!
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