Behindertentestament bei seelischer Behinderung

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Einzelkind und werde beim Tod meiner Eltern ein kleines Vermögen erben.
Ich leider aber seit meinem 13. Lebensjahr an einer chronischen Depression und an einer Persönlichkeitsstörung, die mich im Moment zum Teil arbeitsunfähig machen und mir generell meinen beruflichen Werdegang zerstört haben. Daher bin ich im ALG-II-Bezug und werde das bis auf Weiteres auch sein.

Ich bin nicht kognitiv oder körperlich beeinträchtigt, aber meine Einschränkung macht mir bereits die Bewältigung des Alltags sehr schwer. Meine Befürchtung ist, dass ich a) das Erbe nicht verwalten kann und b) vom Amt gezwungen werde, alles zu verkaufen um davon auf ALG-II-Niveau ein paar Jahre zu leben.
Das wäre nicht nur ein Verlust an möglicher zusätzlicher Lebensqualität für mich, sondern ich würde dadurch auch Dinge verlieren, die einen hohen emotionalen Wert für mich haben, wie z.B. ein Wochenendgrundstück mit Häuschen.

Nun ist die Frage, ob eine rechtliche Konstruktion existiert, die mich vor dem Verlust dieser Sachen schützt.
Ich habe keinen Partner und keine Kinder, aber es besteht noch eine geringe Chance, dass ich vielleicht noch jemanden finde und eine eigene Familie gründe. Für diesen Fall möchte ich erst recht nicht, dass das seit mehreren Generationen in Familienbesitz befindliche Land verloren geht.

Ich habe mir schon einiges zum Thema Behindertentestament durchgelesen, aber das scheint für meinen Fall nicht anwendbar. Erstens geht es mir nicht "schlecht" genug, da mir nur 30% Schwerbehinderung zugesprochen wurden, und zweitens gibt es keine weiteren Familienmitglieder, die beispielsweise als Nacherben eingesetzt werden könnten. Ich wäre nach dem Tod meiner beiden Eltern vollständig auf mich allein gestellt.

Ich habe große Angst vor der Zukunft, vor Altersarmut und dem Verlust der letzten Dinge, die ein bisschen Freude in mein Leben bringen könnten. Oder mir Optionen zur Lebensgestaltung eröffnen könnten.
Wenn also jemand eine Idee hat, wo ich weiter recherchieren könnte, dann wäre ich sehr dankbar.

Antworten

  • Hallo,
    schau mal hier:
    https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/gesundheitsrecht/rechtstipps/behindertentestament/
    das sollte dir die Angst nehmen.
    Gruß Hippy
  • Das habe ich mir schon durchgelesen.
    Auch die Broschüre des bvkm.

    Das Problem ist:
    Ich bin a) nicht von Sozialhilfe abhängig, sondern von ALG II
    und b) die Nacherben-Konstruktion ist für mich ungünstig. Wir könnten vielleicht irgendeine Organisation als Nacherben einsetzen, aber so richtig toll ist das auch nicht. Eine*n Testamentsvollstrecker*in hätten wir auch nicht. Und ich möchte natürlich eine gewisse Kontrolle über das Land behalten. Z.B. dass ich dorthin ziehen und es bewirtschaften kann, wenn ich das wünsche. Oder dass ich es doch noch irgendwann verkaufen kann, falls es irgendwann notwendig oder passend ist.
    Meine Lebenssituation in der Zukunft ist leider nicht absehbar. 🙁

    Ach ja, und dann ist überhaupt die Frage, ob ich als behindert gelte.
    Ich habe wie gesagt nur 30%.
  • Ein GdB von 30% ist ausreichend, falls du noch nicht gleichgestellt bist tu das.
    Es geht im allgemeinen um Sozialleistungen, da ist es egal ob HartzIV , Sozialhilfe etc.
    Eine detailierte Auskunft kann dir nur ein Fachanwalt geben der dann auch das Testament aufsetzen kann.
    Gruß Hippy
  • Ah, ok, danke.
    Ja, um eine fachanwaltliche Beratung werden wir wohl nicht herumkommen, aber ich wollte selbst erstmal schauen, was so geht.
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