Behindertengeld vom Staat

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Behindertengeld vom Staat

Hallo miteinander, ich habe da eine frage bezüglich einer stütze Behinderte vom Staat. Meinem Vater wurde ein unterschenkel auf dem einem Bein und auf dem anderem eine zehe amputirt und als er im Krankenhaus war, erzählte ihm ein anderer Patient der an beiden amputirt wurde und das er eine stütze von ca 5000€ vom Sozialamt oder so ähnlich bekamm. Doch meine Eltern haben schon bei mehreren Ämtern nachgefragt und keiner kennt es angäblich.

Deshalb eine Frage kennt es einer und an wen man sich wenden kann oder welchen Paragraffen es im gestzbuch dafür gibt???

Ich bedanke mich im Vorraus für die Antworten

Antworten

  • 5000 € vom Sozialamt? Das hört sich für mich nun doch sehr hoch an....Was evtl. sein kann ist, dass es Leistungen für einen Umbau in der Wohnung etc. gibt, aber eine Stütze dafür, dass was amputiert wurde????? Vielleicht weiß ja im Forum jemand......

    Ach ja und an dieser Stelle: Willkommen im Forum
  • Hallo Becha82,

    ihr müsst euch mal beim eurem zuständigen Versorgungsamt melden. Dort erfahrt ihr dann alles weitere. Hartnäckig sein und alle Möglichkeiten nach Unterstützung erfragen. Bzw natürlich auch einen Schwerbehindertenausweis ansuchen etc...
    Ruft bitte bei eurem zuständigen Sozialamt an und erkundigt euch dort. Die Menschen dort sind sehr kompetent und verbinden euch auch gerne weiter.

    Das ist am Anfang alles etwas undurchsichtig, aber wichtig ist fragen fragen fragen - so kommt ihr dann ans Ziel bzw an Unterstützung.
    Lies dir dazu auch unseren Artikel durch: Unterstützung für Menschen mit Behinderung:
    http://www.myhandicap.de/behinderten_hilfe_finanziell.html


    Viel Glück,
    Michaela
  • Würden vielleicht 500 EUR gemeint? Die kann man in finanziell schwierigen Situationen einmal vom Bundespräsidialamt bekommen, der für so etwas einen Notfonds hat. Ist übrigens nicht nur für Behinderte, sondern alle Bürger, die sich in einer finanziellen Ausnahmesituation befinden. Sonst wüsste ich nichts.
  • surfer
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    Hallo Becha 82,

    Das mit dem Versorgungsamt und dem Behindertenausweis wurde schon gesagt.
    Es gibt aber auch Broschüren als Ratgeber für Behinderte z.B. den Leitfaden für Behinderte kostenlos zu bestellen beim Bundessozialministerium.
    Dort stehen viele Tips und Vergünstigungen für Behinderte in verständlicher Sprache drin.
    Dann gibt es noch den Ratgeber für Behinderte Menschen kostenlos beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.
    In Bayern gibt es die Sozial-Fibel über das Sozial- und Familienministerium kostenlos zu bestellen, ist aber oft vergriffen und ob es sowas in allen Bundesländern gibt, weiß ich nicht.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo Zusammen,

    die Frage ist auch, auf was sich die Aussage dieses Mitpatienten bezieht. Einen Schwerbehindertenausweis beantragen ist schon mal nicht schlecht. Wer ständig Hilfe und Pflege brauchst sollte auch eine Pflegestufe beantragen und sich bei Bedarf auch um das persönliche Budge kümmern. Aber selbst wenn man alles zusammen addiert, was einem maximal an Sozialleistungen zu steht, glaube ich nicht das man damit auf 5000€ monatlich kommt. So viel hat ja kaum jemand zur Verfügung der arbeiten geht.

    Vieleicht handelt es sich bei dieser hohen Zuwendung um eine Entschädigungszahlung, weil ein Dritter die Behinderung dieses Mannes verursacht hatte. 😉

    Gruß Karin
  • Gute Morgen Karin,

    doch es gab mal eine Zeit in der es Behindertenhilfe genannt wurde ( 1999 ) durch die Sozialbehörde zu den einzelnen SGBs. Allerdings ist es auch nichts`anderes als andere Sozialleistungen wie in Euren Beiträgen bereits genannt. Es sind gebündelte Leistungen zu den SGBs je wie die Lebenssituation im einzelnen ist des Betroffenen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Und so ist es durchaus möglich das du fix bei der genannten Summe bist.


    Guten Morgen Becha,

    willkommen im Forum.

    Was deinem Vater zusteht kommt auch ganz auf die Situation drauf an und hier hast du leider nichts zugeschrieben, außer das deinem Vater der US- vom Bein amputiert wurde, jedoch nichts zur Lebenssituation, jetzigen Umstände. So kann man auch nur ganz grob, allgemein sich äußern oder helfen. Vielleicht magst mehr schreiben dazu; Beruf, Alter, bereits in Rente, all dies können wir nur vermuten. Es gibt Geldleistungen für Menschen mit einer Behinderung durch den jeweiligen Träger in der Zuständigkeit, nur dazu gibt es im Umkehrschluss auch Bedingungen, Voraussetzungen, Vorgaben. Und die wurden bereits teilweise genannt. Ein Beispiel für dich zum besseren Verständnis;

    z.B.

    bei einer Pflegestufe gibt es drei Formen zu der Leistungserbringung durch Träger in der Pflege,
    a) Pflegegeld,
    b) Kombinationsleistungen/ Sachleistungen oder
    c) nur Sachleistungen ( Pflege durch Heim , Einrichtungen ) von Dritten. - Mfg Lyn 😉


  • Hallo Becha82,

    wie ich von meinem Kollegen erfahren habe, wurde deine Frage noch nicht ausreichend beantwortet.
    Ich habe nun unsere Fachexperten informiert, die deine Frage genau unter die Lupe nehmen werden.

    Viele Grüße
    Michaela
  • Guten Tag zusammen,

    also ich kann zum bisher geschriebenen folgendes sagen. Es gibt kein Landesbhindertengeld oder soetwas. Wie oben schon gesagt wurde wenn derjenige um den es geht Rente hat kann er noch zusätzlich Pflegestufe beantragen. Oder er hat Hartz IV dann geht auch noch die Pflegestufe oder er hat Grundsicherrung dann kann man auch noch Pflegestufe beantragen.

    Hat man dann eine Pflegestufe bekommen kann man von der Krankenkasse evtl. noch einen Zuschuss zur Umgestaltung des Wohnraums bekommen ca. 2500 Euro. Sollten die Einkommensverhältnisse dann evtl. immer noch nicht aussreichend sein kann man sich auch noch an den überörtlichen Sozialhilfeträger wenden. Ich muss dies leider so allgemein schreiben da ich nichts genaueres zur Lebenssitation weiß und die Sache mit den überörtliche Sozialhilfeträgern jedes Bundesland anders regelt. In Bayern wären das die Bayerischen Bezirke.

    Dann haben mache Kommunen auch noch Stiftungen aus denen Sie für Einzelzwecke Geld geben können. Aber nicht jede Kommune hat soetwas und es ist immer freiwillig und es gibt natürlich noch Stiftungen die behinderte Menschen unterstützen z. B. bei der Beschaffung eines behindertengerechten Autos etc. Aber diese hier alle aufzuführen würde den Rahmen sprengen. Dazu müsste man noch mehr zur Einzelsituation wissen.

    Aber wie Anfangs schon dargestellt einen Betrag nach dem Motto "ich bin behindert und dadurch bekomme ich Summe X im Monat" gibt es nicht.
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    für Ansprüche, die man wegen Verletzungen oder Behinderungen haben kann, kommen zahlreiche rechtliche Grundlagen in Frage. Es wäre deshalb wichtig zu wissen, unter welchen Umständen es zu den Amputationen bei Ihrem Vater kam, um Ihre Frage zufrieden stellend zu beantworten.

    Grundsätzlich gibt es Entschädigungsansprüche für Personen, die im Zusammenhang mit der Ausübung einer Tätigkeit verletzt werden und unter den Folgen leiden. Dazu zählt beispielsweise das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (BVG) für Personen die beim Bundeswehrdienst (zum Beispiel im Krieg) verletzt werden. Außerdem erhalten Personen, die bei der Arbeit einen Unfall erleiden und aufgrund von Unfallfolgen ganz oder teilweise arbeitsunfähig werden, Rente von der Berufsgenossenschaft.

    Für Personen, die nicht bei einem Arbeitsunfall, bei der Bundeswehr oder einer ähnlichen Beschäftigung verletzt werden kommen aber „nur“ andere Anspruchsgrundlagen in Frage. Insbesondere ist natürlich ein Anspruch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII zu nennen. Wie bereits ein anderes Mitglied schrieb, kommen zur Zahlung von Beträgen für den Lebensunterhalt eventuell noch Einzelzahlungen im Wege der Eingliederungshilfe, Haushaltsführungshilfe oder ähnliches hinzu. Von einer Unterstützung durch so hohe Beträge wie bei Ihrem Bekannten kann im Normalfall aber regelmäßig nicht ausgegangen werden.

    Je nachdem, ob Ihrem Vater Verletzungen im Beruf o. ä. oder aus ganz anderen Gründen beigebracht wurden, sind völlig unterschiedliche Gesetze anzuwenden. Deshalb ist der Grund für die Amputationen sehr wichtig, um Ihnen konkrete Normen zu nennen.

    Möchten Sie genauere Aussagen zu Ihrem Fall, schildern Sie uns bitte, wie es zu den Amputationen bei Ihrem Vater kam.

    Mit freundlichen Grüßen

    JANSSEN + MALUGA LEGAL