Beantragung der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (gerege

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Liebe Foristen*innen,

ich bitte euch hier um eure Meinung.

Zwei Beispiele:

1:
Person A und Person B bilden eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB XII:

Person A (GdB 60, Merkzeichen G) bezieht eine Altersrente der Deutschen Rentenversicherung (DRV), ihr sozialhilferechtlicher Bedarf ist damit gedeckt.
Person B (GdB 60, Merkzeichen G) bezieht eine Erwerbsminderungsrente der DRV, ihr sozialhilferechtlicher Bedarf ist damit n i c h t gedeckt, sie erhält aufstockende Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt).

Person A zahlt 80,00 € / Jahr für die Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, Person B erhält sie kostenfrei.

2:
Person C und Person D bilden ebenfalls eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB XII:

Person C (GdB 60, Mz. G) bezieht eine Altersrente der Deutschen Rentenversicherung (DRV), ihr sozialhilferechtlicher Bedarf ist damit n i c h t gedeckt, sie erhält aufstockende Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter...).
Person D (GdB 60, Mz. G) bezieht eine Erwerbsminderungsrente der DRV, ihr sozialhilferechtlicher Bedarf ist damit n i c h t gedeckt, sie erhält aufstockende Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt).

Person C und Person D erhalten die Wertmarken kostenfrei.

Die Bedarfsgemeinschaften verfügen also über das gleiche Gesamteinkommen, der Bedarfsgemeinschaft von A und B stehen jedoch jährlich 80,00 € weniger zur Verfügung als der Bedarfsgemeinschaft von C und D, es besteht somit bei A und B eine Bedarfsunterdeckung.

Findet ihr das gerecht? Wie könnte Person A gegen diese Ungleichbehandlung vorgehen?

Gruß, Frank

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Antworten

  • Ich sehe keine Ungleichbehandlung.
    Person A ist zwar Bestandteil der Bedarfsgemeinschaft mit Person B, allerdings ohne sozialhilferechtlichen Bedarf !
    Anders bei Person B.
  • Das Einkommen von Person A wird bei der Bedarfsermittlung für Person B durch das Sozialamt berücksichtigt, der BG von A und B steht danach nicht mehr Geld zur Verfügung als der BG von C und D. Person A muss dennoch 80 € für die Wertmarke zahlen, im Vergleich zur anderen BG sehe ich das als Ungleichbehandlung an > es stehen definitiv 80 € / Jahr weniger zur Verfügung.

    LG, Frank
  • Du kannst gerne klagen aber die Gesetzeslage ist eindeutig.
  • Die Gesetzeslage ist eindeutig – ist sie auch gerecht?

    Von Person A wird angenommen und erwartet, dass sie ihr Einkommen für die Belange der Bedarfsgemeinschaft (BG) einsetzt, ihr Einkommen wird bei B zur Bedarfsermittlung angerechnet. C und D haben zu geringes Einkommen, stocken mit Grundsicherung auf - und verfügen so monatlich über die gleichen Beträge wie A und B.
    Wie kann es da rechtens sein, dass A für die Wertmarke zahlen muss?? Hier wird eine BG begünstigt – C und D haben einen geldwerten Vorteil von 80 € / Jahr, sie müssen keine Beträge für den Erhalt der Wertmarke ansparen.

    Entweder zahlen beide BG für die Wertmarke oder keine – das wäre gerecht.

    Und… wen soll A jetzt verklagen?

    LG, Frank
  • Youdoright68 hat geschrieben:
    Die Gesetzeslage ist eindeutig – ist sie auch gerecht?

    Was ist mit den Bedarfsgemeinschaften, in denen niemand einen Wertmarkenanspruch hat und die weitaus mehr als 80 Euro im Jahr für Fahrten mit dem ÖPNV aufwenden müssen?

    Youdoright68 hat geschrieben:
    Und… wen soll A jetzt verklagen?

    Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, welche diese Gesetze erlassen hat.
    Ich wünsche einen langen Atem.
  • "Was ist mit den Bedarfsgemeinschaften, in denen niemand einen Wertmarkenanspruch hat und die weitaus mehr als 80 Euro im Jahr für Fahrten mit dem ÖPNV aufwenden müssen?"

    Um sie geht es hier nicht, im Übrigen werden diese ja gleich behandelt – im Regelsatz der Grundsicherung sind Aufwendungen für Verkehr (ÖPNV, Fahrrad, Taxi) enthalten. Alle BG ohne Wertmarkenanspruch haben also die gleichen Bedingungen.

    LG, Frank
  • Dann müssen sich Person A und Person B wohnraumtechnisch trennen, damit Person A nicht mehr mit für Person B aufkommen muss und dann sind die 80 Euro für die Wertmarke für Person A sicher besser zu verschmerzen.
  • @Schwbprofi

    "Dann müssen sich Person A und Person B wohnraumtechnisch trennen, damit Person A nicht mehr mit für Person B aufkommen muss und dann sind die 80 Euro für die Wertmarke für Person A sicher besser zu verschmerzen."


    Es geht hier um das Prinzip der Gleichbehandlung und es geht um Gerechtigkeit.

    Doch abgesehen davon sind 80 € für die meisten Bedürftigen viel Geld, um sie anzusparen müsste die BG A/B in zwölf Monaten jeweils 6,66 € zur Seite legen. „Regelsatztechnisch“ also beispielsweise ca. 1,5 Tage im Monat auf Essen und Trinken verzichten – die BG C/D muss das nicht.

    Findest du das gerecht??

    Sich „wohnraumtechnisch“ zu trennen, nur weil die Gesetze nicht passen, kannst du aber nicht wirklich ernst gemeint haben...oder?

    "Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, welche diese Gesetze erlassen hat. Ich wünsche einen langen Atem."

    Eine Petition würde wohl eher helfen, langen Atem braucht man ohnehin bei nahezu allen Rechtsstreitigkeiten.

    LG, Frank

  • Youdoright68 hat geschrieben:
    Es geht hier um das Prinzip der Gleichbehandlung und es geht um Gerechtigkeit.

    Es wird wohl nie ein Gesetz geben, in welchem alle möglichen Fallkonstellationen berücksichtigt werden können.
    Insofern wird hierin nie ein Bundesrichter eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sehen.

    Youdoright68 hat geschrieben:
    Eine Petition würde wohl eher helfen, langen Atem braucht man ohnehin bei nahezu allen Rechtsstreitigkeiten.

    Das ist meiner Meinung nach genauso wenig erfolgversprechend wie eine Klage. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    Vielmehr sollte man sich eigentlich glücklich schätzen, dass es überhaupt eine „Aufstockung“ durch den Staat gibt.
    Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass der Staat sowohl an der sozial-finanziellen Situation als auch der Behinderung eine Mitschuld trägt.

  • Youdoright68 hat geschrieben:


    Es geht hier um das Prinzip der Gleichbehandlung und es geht um Gerechtigkeit.

    Findest du das gerecht??


    LG, Frank



    Findest du es gerecht daß im Nahen und Fernen Osten Kinder sterben vor Hunger und wir diese Tonnenweise in die Tonne kloppen?
    Wie viele Beispiele soll ich noch aufzählen.
    Diese Selbstgerechtigkeit kann man auch übertreiben, meist dann wenn man die Schuld immer bei anderen sucht!
  • Youdoright68 hat geschrieben:

    Es geht hier um das Prinzip der Gleichbehandlung und es geht um Gerechtigkeit.

    Doch abgesehen davon sind 80 € für die meisten Bedürftigen viel Geld, um sie anzusparen müsste die BG A/B in zwölf Monaten jeweils 6,66 € zur Seite legen. „Regelsatztechnisch“ also beispielsweise ca. 1,5 Tage im Monat auf Essen und Trinken verzichten – die BG C/D muss das nicht.

    Findest du das gerecht??

    LG, Frank



    Hallo Frank,

    da im Regelsatz-Korb PRO MONAT eh ein Teil für Verkehrsausgaben von rund 35€ vorgesehen sind, muss NIEMAND auf Essen und Trinken verzichten!

    Siehe https://www.hartziv.org/wp-content/uploads/regelsatztorte2018.jpg

    Somit macht AUCH Person A einen "guten Schnitt" mit den 80€/Jahr.

    Keinen so guten wie C und D, aber das wäre vergleichbar wie Lottogewinne, bei denen einer 1Million Jackpot erhält und die andere aber 30 Millionen. Willst du da auch eine Petition starten?

    little
  • @Schwbprofi

    Es wird wohl nie ein Gesetz geben, in welchem alle möglichen Fallkonstellationen berücksichtigt werden können. Insofern wird hierin nie ein Bundesrichter eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sehen.

    Das ist wohl richtig, deshalb sind ja eine Vielzahl verschiedenster Juristen mit der Auslegung unserer bestehenden Sozialgesetze beschäftigt, auch für mein Beispiel gibt es mindestens ein Urteil (siehe hierzu: BSG, Urteil vom 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R).


    Vielmehr sollte man sich eigentlich glücklich schätzen, dass es überhaupt eine „Aufstockung“ durch den Staat gibt. Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass der Staat sowohl an der sozial-finanziellen Situation als auch der Behinderung eine Mitschuld trägt.

    Wir alle sind der Staat und haben uns die Sozialstaatlichkeit bereits in unser Grundgesetz geschrieben. Unsere Sozialgesetzgebung sorgt dafür, dass niemand „Almosen“ empfangen muss, man muss sich also nicht glücklich schätzen, dass es überhaupt eine „Aufstockung“ durch den Staat gibt, es gibt bei uns einen Rechtsanspruch auf Grundsicherungsleistungen. Diese sollen helfen, schwierige sozial-finanzielle Situationen positiv zu beeinflussen.


    @idur65

    Findest du es gerecht daß im Nahen und Fernen Osten Kinder sterben vor Hunger und wir diese Tonnenweise in die Tonne kloppen?

    Das finde ich auch ungerecht, ist aber hier nicht mein Thema.

    Diese Selbstgerechtigkeit kann man auch übertreiben, meist dann wenn man die Schuld immer bei anderen sucht!

    Ich vermag bei Person A keine Selbstgerechtigkeit zu erkennen, sie hat faktisch nur die Diskrepanz der beiden Bedarfsgemeinschaften erkannt. Sie sucht auch nicht die Schuld immer bei anderen, sie sieht lediglich die Unzulänglichkeit des § 228 Abs. 4 Satz 2 SGB IX.


    @little

    da im Regelsatz-Korb PRO MONAT eh ein Teil für Verkehrsausgaben von rund 35€ vorgesehen sind, muss NIEMAND auf Essen und Trinken verzichten!

    Natürlich muss (üblicherweise) in unserem Sozialstaat NIEMAND auf Essen und Trinken verzichten, dieses Beispiel war bewusst extrem gewählt.

    Somit macht AUCH Person A einen "guten Schnitt" mit den 80€/Jahr.
    Keinen so guten wie C und D, aber das wäre vergleichbar wie Lottogewinne, bei denen einer 1Million Jackpot erhält und die andere aber 30 Millionen.


    Dass AUCH Person A einen "guten Schnitt" mit den 80€/Jahr macht, vermag ich nicht zu erkennen, in meinem Vergleich der beiden Bedarfsgemeinschaften jedenfalls nicht. Für C und D gelten die gleichen Regelsätze + Mehrbedarf.
    Die unentgeltliche Beförderung ist für Besitzer entsprechender Merkzeichen vorgesehen, Hilfebedürftige, die diese nicht vorweisen, müssen sich ausschließlich mit dem Regelsatz behelfen.

    (Das Lottospiel ist bekannterweise immer ein Glücksspiel, das sollte in unserer Sozialgesetzgebung jedoch nicht der Fall sein müssen.)

    LG, Frank
  • Reich Klage beim Bundessozialgericht ein und gut ist.
    Durch deine ausufernden Gedankenspiele erreichst du gar nichts, verschwendete Zeit die 80,-€ Wert sein könnte.
    Es ist allgemein bekannt daß man es nicht ALLEN recht machen kann.
  • Ich habe aktuell sowas ähnliches vors Sozialgericht gebracht, ich klage die Kostenlose Wertmarke ein.
    Kurze Fakten. Unbef.EM Rente, Pflegegrad 2 nun Pflegegrad 3 ( wird noch wichtig, siehe unten ), wir erhalten aufstockung duch das JC, meine Frau ist der Vorstand der BG.

    Als meine EM Rente noch befristet war, bekam ich immer die Kostenlose Wertmarke, als unbefristet kam sollte ich für die Wertmarke zahlen, ich stehe im JC Bescheid nur als Zahlemann bis auf den Mehrbedarf für Mz.G den ich erhalte, das heißt ich habe nicht mehr als ein ALG II Empfänger ( ausser den Mehrbedarf ) und würde wenn ich die Wertmarke zahlen würde, mindestens einmal Jährlich einen Monat, in dem Monat wo ich die Wertmarke zahlen müsste einem ALG II, Grundsicherungs oder Asylleistungs Bezieher schlechter gestellt und das kann es m.M.n nicht sein, da gehts mir nichtmal vordergründig um das Geld, sondern das kann einfach nicht richtig sein, da Unfair in meinen Augen, werde somit zusätzlich noch für meine Krankheiten ich sag mal bestraft, wenn ich den obengenannten Personengruppen schlechter gestellt werde und nur zahlen darf, wenn man schon meine Rente komplett anrechnet, dann möchte ich auch die gleichen Rechte.

    Es gab mal ein ähnliches Verfahren vor dem LSG oder BSG, find das grade nicht, jedenfalls kam dort keine Entscheidung zugrunde da man sich anders einigte bzw.einen anderen weg fand ( wie evtl.auch bei mir, siehe unten ), so das ein Urteil diesbezgl,nicht mehr notwendig war, mit dem Schlusssatz das eine Entscheidung in der Klage Sache nicht mehr getroffen werden muss und somit offen bleiben kann.

    Die Richterin gab in der Mündlichen Verhandlung an so einen Fall hatte sie noch nicht und es sei schwierig, sie hätte auch schon mit Kollegen geredet, ich Beantragte notfalls dieses als Vorlage ans höhere Gericht zu geben, das eine Grundsatzentscheidung getroffen werde, ob man das so beantragen kann oder möglich ist weiß ich nicht, es wurde jedenfalls vernommen.Klage ohne Anwalt, dadurch kann ich nicht alles wissen.

    Ich hatte das Gefühl man möchte auch in meinem Fall kein Urteil finden bzw.man tat sich sehr schwer, denn auch mir wurde ein "Kuhhandel" vorgeschlagen wie in den obengenannten Verfahren, zur der Zeit als die mündliche Verhandlung war hatte ich noch Pflegegrad 2, nun kam die Richterin darauf das man ja mit Merkzeichen H die Wertmarke Kostenlos erhält ( War vorher nie die Rede von ), das Versorgungsamt wies drauf hin das mit Pflegegrad 2 aktuell nicht machbar, daher wurde dem Versorgungsamt und mir seitens des Gerichts vorgeschlagen, ich stelle einen Höherstufungsantrag des Pflegegrades 2, wenn dieser erhöht wird auf Pflegegrad 3, wird über das Mz.H neu entschieden ohne das ich einen Antrag stellen muss das neue Gutachten solle ich zum Gericht senden, diese leiten das weiter, das Versorgungsamt sagte daraufhin in meinem Fall sollte das H dann kein Problem sein, da es ja eine Verschlechterung dann zeigen würde.
    Hatte das Gefühl es läuft vor Gericht so ab : Der eine tut dem anderen einen Gefallen, so nachdem Motto du kommst mir da entgegen bei meinem Kompromiss, daür komme ich dir dann bei der nächsten Klage entgegen, was ja nicht richtig sein kann.

    Obs wirklich so kommt, kann ich allerdings noch nicht sagen, da noch kein Bescheid vorliegt, ansonsten lasse ich es halt auf ein Urteil ankommen.


  • Danke für deine Ausführungen, allerdings liegt bei dir der Fall ganz anders als hier die Fragestellung lautet.
    Trotzdem, Infos sind immer gut, danke.
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