Barunterhaltspflicht 18 jähriges behindertes Kin

Guten Tag
mein behinderter Sohn (Austist, begabt, Regelschule mit Schulbegleitung und viel Aufwand, G,B,H, 80% im Ausweis
Pflegegrad 3) wird bal 18 Jahre. Da er ja "normal" zur Schule geht und wenn alles gut geht, wird er auch ma selber Geld verdienen, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung.
Ich erhalte Betreuungsunterhalt, auch mit 18 wird er das Leben nicht alleine meistern.
Die Unterhaltspflicht verändert sich ja mit 18. Normaler Weise, bei gesundem KInd, würden beide Kinder unterhaltspflichtig.
Ich gehe überobligatorisch auf Minijob Basis arbeiten und erhalte Betreuunsgunterhalt.
Bin ich bei einem Behinderten Kind, wirklich wenn es 18 wird, barunterhaltspflichtig? Obwohl ich ja immer noch "betreue".

Keine weiss es so genau, meine Anwältin behauptet, das wäre wie bei einem gesundem Kind, was ich aber sehr unfair finde.
Danke für eine Antwort. Mir geht es um rechtlich richtige Aussagen, keine moralischen (die habe ich selber)
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