Aufzug defekt, was nun ?

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Hallo liebes "MyHandicap"-Team,

ich bin 100% schwerbeschädigt und sitze wg. Ärztepfusch mit QSL im Rollstuhl.
Seit Mitte Februar 2013 ist der Fahrstuhl defekt und muß ausgetauscht werden. Wir wohnen im ersten Stock und bis zur Haustür sind es 25 Stufen. Trotz ständiger Versprechungen ist bis heute nichts geschehen. Welche rechtlichen Mittel, außer Mietminderung, habe ich und wie kann ich mich wehren ?

Vielen Dank für Eure Mühe!
Mit besten Grüßen
Andy

Antworten

  • Hallo Andy,

    herzlich Willkommen hier im Forum.

    Ich nehm mal an, das Du aus HH kommst? Dein Profil ist leider nicht ausgefüllt. Ich würde den Vermieter evtl. SAGA/GWG anrufen, bzw. ihm schreiben und eine Frist setzen. Wenn bis zur Frist nichts passiert ist, würde ich die Miete um einige Prozente kürzen. Es kann doch nicht sein, das die Euch so lange ohne Fahrstuhl hängen lassen. Gibts bei Euch Mütter mit Kleinkindern oder Rentner im Hause mit Rollator? Was machen die denn? Tut euch zusammen, gemeinsam macht ihr Euch noch stärker.

    Vielleicht solltest Du dem Vermieter drohen, das Du Dir bis der Fahrstuhl wieder funktioniert, ein Hotelzimmer suchst...

    Oder aber wenn gar nix hilft, die Presse einschalten bzw. die Radiosender, dann wacht der Vermieter vielleicht ja mal auf?

    Ich wünsch Dir viel GLück und Erfolg.

    LG Sanne
  • Hallo standHH,
    hinsichtlich deines Problems gebe ich Dir folgenden Rat.
    1. Die Tatsache, dass der Fahrstuhl defekt ist, ist deinen Schilderungen nach dem Vermieter schon eine geraume Zeit lang bekannt. Insofern würde ich (sofern dies nicht schon erfolgt ist) diesem eine Frist von ca. einer Woche einräumen, und zwar in schriftlicher Form, den Mangel zu beheben. Gleichzeitig solltest Du darauf hinweisen, dass im Falle einer Nichtvornahme, Du selbst den Mangel auf seine Kosten beseitigen lässt (wozu du von Rechts wegen auch berechtigt bist).
    2. Was die Mietminderung anbelangt, so vertrete ich den Standpunkt, dass ein defekter Fahrstuhl für Dich eine viel größere Nutzungsbeeinträchtigung und somit auch einen weitaus größeren Mietmangel darstellt und Dich daher zu einer größeren Mietminderung berechtigt. Ich halte 20 – 30 % für durchaus realistisch, wenn nicht gar 50 %. Von letzterem Wert würde ich bei einer Minderung in jedem Fall ausgehen, um den Vermieter entsprechend unter Druck zu setzen. Einen Teil könnte man ja gegebenenfalls später zurückzahlen.

    Ich hoffe Dir damit etwas weitergeholfen zu haben, noch mehr hoffe ich allerdings, dass der Aufzug wieder funktioniert !

    Felix Tautz
    Rechtsanwalt

  • Hallo Andy,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber kompetent geklärt worden.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
  • MyHandicap User
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    Sehr geehrter Herr Tautz,

    Ihre Antwort und Ihr Rat mögen rechtlich absolut korrekt sein, doch meines erachtens, wäre es besser, wenn Sie einen Ratschlag geben könnten, der nach über 2 Monaten ohne Aufzug, eine schnelle Lösung darbietet.

    Ihre bisher aufgezeigten Lösungen, greifen erst in Mittel / Langfristig für einen Rollifahrer.

    Wenn der StandHH / Andy, jetzt sofort in eine Pension oder ein barrierefreies Hotelzimmer einzieht, um wieder am täglichen Leben teilnehmen zu können, kann er dann die Hotelkosten dem Vermieter in Rechnung stellen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Yeggdrasil
  • MyHandicap User
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    StandHH hat geschrieben:.....ich bin 100% schwerbeschädigt und sitze wg. Ärztepfusch mit QSL im Rollstuhl.
    Seit Mitte Februar 2013 ist der Fahrstuhl defekt und muß ausgetauscht werden. .....

    hallo Andy

    das wäre für mich eine horrorvorstellung (habe auch 100 % und rolli), wohne im 5. stock und könnte die wohnung absolut nicht verlassen!!!!!! 👿

    ich sah, dass du heute online gewesen bist.
    mich würde interessieren, was seit mitte februar mit eurem fahrstuhl geschehen ist.

    es wäre nett, wenn du berichten würdest. 😉

    lg rosi
  • MyHandicap User
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    @ Yeggdrasil:

    Der Wunsch nach einer schnellstmöglichen Zwischenlösung, in diesem Falle ggf. ein Hotel, ist für mich durchaus nachvollziehbar.
    Allerdings ist die Beantwortung der Frage, ob der Vermieter verpflichtet ist, diese Unkosten zu übernehmen, von ganz unterschiedlichen Gesichtspunkten des Falles abhängig (die mir nicht bekannt sind).
    Vorrangig sollten die rechtlichen Instrumente genutzt werden, die ich genannt habe. Denn der Geschädigte hat trotz allem im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eine Schadensminderungspflicht. Kommt er dieser nicht nach, läuft er unter Umständen Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

    Punkte, die zuvor geklärt sein müssen, wären in jedem Fall folgende: Hat der Betroffene den Mietmangel (schriftlich) angemahnt? Wurde von ihm eine ausreichende Frist gesetzt? Gehen die Verzögerungen auf Kosten des Vermieters oder evtl. Eines Dritten, der für die Reparatur verantwortlich ist?

    Ohne hinreichende Klarheit über den Fall, lässt sich eine ad hoc – Lösung jedenfalls nicht geben.

    Mit besten Grüßen

    Felix Tautz
    Rechtsanwalt

  • MyHandicap User
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    @ FelixTautz,


    vielen Dank für Ihre schnelle neuerliche Antwort. 😀


    Schöne Grüße ins Wochenende

    Yeggdrasil

  • MyHandicap User
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    Hi

    nicht das ich den Faden übernehmen will, aber in diesem Zusammenhang: Sollte man wg. einem defekten Aufzug/Rollstuhl/Prothese nicht die möglichkeit haben seinen Arbeitsplatz zu erreichen kann/muss man sich arbeitsunfähig schreiben lassen nicht wegen Krankheit sondern wegen "Wegeunfähigkeit".
    Einige Tage geht das. Zwei Monate sicherlich nicht, da wird dann zu Recht erwartet, dass man sich einen Pflegedienst organisiert der einen morgends und abends die Treppe rauf schafft.

    Klaus
  • MyHandicap User
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    Hallo Klaus,

    na dann hoffe ich, das die KK sich diese Kosten von so einem asozialen Vermieter wiederholen kann und diese Kosten nicht der Allgemeinheit aufgebrummt werden.


    Ich bin selber Vermieter und kann nur sagen, das *Eigentum verpflichtet* und sozial schwächeren geegnüber muß man auch eine gewisse Sorgfaltspflicht ausüben !!!

    lg Yeggdrasil
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