Anmeldung Deutsche Bahn Mobilitätszentrale-versus- spontan sein und Teilhabe

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Hallo,
wurde heute zum ersten Mal mit f. Aussage konfrontiert:

Zugführer sagte, ich MÜSSE jede Fahrt mind. 24 h vorher bei der Mobilitätszentrale anmelden und bestätigen lassen.

Er dürfe mich eigentlich sonst nicht mitnehmen und muss sich Genehmigung von der Zentrale holen...........weil er ja seinen Führerstand verlassen muss usw-alles verständlich, mir nur neu.


Ist das so? Wem ist das auch schon gesagt worden?

Und wie verträgt sich das mit der Beförderungspflicht und gar dem Wunsch einfach mal spontan was zu unternehmen?


Zugführer hat mich natürlich dennoch mitgenommen. Darum geht es also nicht.

Wer aber die Mitarbeiter der Mobilitätszentrale kennen gelernt hat, die es auf einer Seite fertig bringen eine Rampe+ Einstiegshilfe für Rollstuhl zu organisieren, um dann dazu einen normalen Sitzplatz zu reservieren, hat doch schon allein deshalb keine Lust diesen "Service" öfter zu nutzen.

Die Nahverkehrszüge hier sind natürlich alle mit fahrzeuggebundener Rampe ausgestattet, ergo brauche ich keinen Service am Gleis. Dazu nutze ich einen Begleitservice des Kreises, der auch checkt ob die Aufzüge intakt sind.

Darf man also nicht spontan sein und MUSS jedes Mal bei der Bahn anmelden???

Danke für eure Erfahrungen.

Antworten

  • in der Regel ist der "Mobilitätsservice" der Bahn wirklich vorher anzumelden, aber das bezieht sich auf Hilfeleistungen / -stellungen wo Hebebühnen oder Rampen extra notwendig sind.
    Bei den "Nahverkehrszügen" sind die Rampen in den ersten Wagon nach der Lok an den Ein-/Ausstiegen integriert. Diese müssen durch den Lokführer bedienst werden. Dafür gibt es auch extra einen extra Knopf an der Seite Wagontür mit dem Rolli-Symbol. Dieses Symbol soll aber die "Barrierefreiheit" symbolisieren und gilt ebenso für Fahrradinhaber, Kinderwagen und andere fahrbare Mitbringsel.
    Der Lokführer hat jedoch keine Verpflichtung der Unterstützung von Rollifahrern - außer die Rampe hoch oder runter zu fahren, da es hier um eine sicherheitstechnische Einrichtung des Zuges handelt.

    Es ist leider so, spontanes Nutzen und Reisen ist für Rollifahrer leider noch nicht im Sinne der Behindertenverbände.
    Ich empfehle dennoch, immer die Mobilitätszentrale zu informieren... die Bahn muss merken, das behinderte Menschen einen Anspruch haben auf ein barrierefreies Reisen. Je mehr die Zentrale gefordert wird...

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo rollspeedy,

    danke für deine Antwort.

    Ich kenne das,wie schon beschrieben,auch so. Das man zum 1. Wagen fährt, wo die Rampe entweder selbst ausfährt oder vom Personal bedient wird.
    Ist kein Zugbegleiter an Board kommt eben der Zugführer.
    ! Und eben dieser hat mir heute erzählt, dass er das eigentlich nicht darf, weil wenn er sich zum Beispiel verletzt, stünde ja der Zug lahm usw. Wenn mans bei der Zentrale angemeldet hätte, würde extra eine Zugbegleiter mitfahren,der dann eben die Rampe bedient.

    Vermute, dass es auch damit zu tun hat, dass hier seit einigen Monaten (pünktlich vor der Wahl) ein sehr löbliches Projekt eines Lotsendienstes (durch Langzeitarbeitslose) gibt, die dich auf Wunsch zu Hause abholen, mit Bus und Bahn begleiten bis zum Ziel (und zurück). Dadurch sind auch Behinderte und Senioren mit Rolator usw plötzlich mobiler, fahren spontan durch die Gegend und somit ist die Bahn praktisch täglich mit "unangemeldeten" Personen,die Rampe bedürfen konfrontiert. Für uns Betroffene ist es super, da die wie gesagt auch checken ob die Aufzüge gehen und man diese uralt Bahnsteigrampen nicht benötigt, da alle Züge eine integrierte haben, ergo braucht man keine umständliche Bahnmobilitätszentrale mehr.

    Bleibt wohl nur abzuwarten, wie die Bahn damit umgeht und ob die sich querstellen. Wenn, müsste es aber eine Rechtsgrundlage dafür geben. Kenne die Aushänge wo Mobilität eben im Rahmen der Möglichkeiten garantiert wird........
    aber eben keine "Muss"-Regelung

    Das Projekt soll übrigens bundesweit verwirklicht werden, spätestens dann, wird's ne einheitliche Lösung geben müssen.
  • Das ist "Blödsinn" was der Zugführer sagt!
    Sollte das ein Lokführer sagen, Name aufschreiben und der DB melden.
    Aber wie gesagt, der Lokführer ist nicht angehalten den Rollifahrer zu unterstützen in den Wagen zu kommen indem er selbst Hand anlegen muss am Rolli. Dafür haben Rollifahrer ein "B" im Behindertenausweis stehen. Der Lokführer muss nur die technischen Einrichtungen (Rampe) bedienen.

    Also, gute Reise beim nächsten Mal 🥺

    Gruß
    rollispeedy

    PS Selbst das Begleitpersonal der Mob-Service-Zentrale dürfen die technischen Einrichtungen eines Zuges nicht bedienen. Nur DB-Zugbegleiter und der Lokführer
  • MyHandicap User
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    Hallo zusammen,

    ich hatte diesen Thread in der letzten Woche noch an unseren Kontakt bei der Deutschen Bahn, Frau Ellen Engel-Kuhn - Leiterin Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten, weitergeleitet. Sie schrieb mir dazu folgendes:
    "(...)
    Ich bedauere den geschilderten Sachverhalt sehr und möchte mich bei dem betroffenen Reisenden ausdrücklich für das wenig kundenorientierte Verhalten
    und vor allem auch für die fehlerhafte Information des Mitarbeiters entschuldigen. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich die konkreten Reiseinformationen
    (u. a. Reisetag, Reiseverbindung, Zugdaten) bekommen könnte, um den Sachverhalt nach verfolgen lassen zu können. Mit dem Mitarbeiter würde dann
    ein klärendes Gespräch geführt werden, damit ein solches Verhalten nicht wieder vorkommt.

    Es gibt keine verpflichtende Anmeldung von Hilfeleistungen beim Ein-, Um- und Ausstieg von Menschen mit Behinderungen. Auch ist es nicht zutreffend, das
    ein Triebfahrzeugführer keine Hilfeleistung durchführen darf. Immer dann, wenn kein Kundenbetreuer im Nahverkehr im Zug ist, erfolgt die Hilfeleistung durch
    den Triebfahrzeugführer.

    An den meisten größeren und an vielen mittelgroßen Bahnhöfen setzt die Deutsche Bahn Servicepersonal ein, dass den Reisenden zur Beratung und Hilfe
    zur Verfügung steht, u. a. auch für die Begleitung und Hilfe beim Ein-, Um- und Ausstieg eingesetzt wird. Diese Hilfeleistungen sind zwar in vielen Fällen auch
    spontan möglich, können jedoch nur zuverlässig gewährt werden, wenn die Aufgaben rechtzeitig eingeplant werden können. Daher ist eine vorherige Anmeldung
    über die Mobilitätsservice-Zentrale sinnvoll. Neben den vielfältigen organisatorischen Problemen des Personaleinsatzes sind zur adäquaten Hilfeleistung auch
    technische Einrichtungen wie Hublift oder Aufzüge erforderlich, damit die Zugänglichkeit (z. B. für Rollstuhlfahrer) hergestellt werden kann.

    Seit Dezember 2012 gibt es auch eine Anmeldemöglichkeit von Hilfeleistungen beim Ein- und Ausstieg in Nahverkehrszüge. Auch diese Hilfe soll spontan erfolgen,
    kann natürlich optimal gewährleistet werden, wenn der Reisende sich angemeldet hat. Dann ist der Kundenbetreuer im Nahverkehr bzw. der Triebfahrzeugführer
    informiert, an welchem Bahnhof ein Reisender Hilfe benötigt. Dies ist sowohl für den Reisenden als auch für den Mitarbeiter der DB angenehmer, da angesichts
    der kurzen Aufenthaltszeiten dank der Vormeldung kein Stress auf beiden Seiten entsteht.

    Eine Anmeldung von Hilfeleistungen bei der Mobilitätsservice-Zentrale kann grundsätzlich bis 20:00 Uhr am Vorabend der Reise erfolgen. Lediglich bei Reisen ins
    Ausland, sollte aufgrund der Abstimmung mit anderen europäischen Bahnen eine Anmeldung von Hilfeleistungen bis max. 48 Stunden vor der Reise erfolgen.

    Wenngleich bereits Ansatzpunkte bestehen, ist eine spontane Nutzung aller Züge und aller Bahnhöfe/Haltepunkte zu jeder Tageszeit in der Tat noch ein Ziel,
    dem wir versuchen durch viele Einzelschritte immer näher zu kommen.
    (...)


    Die angefragten Informationen leite ich ggf. gerne weiter.
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