AGG gilt nur bei privaten Vertraegen

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Wir sind beide gehbehindert mit GdB von 60 und 50 und erleben es mindestens 10 x pro Jahr, dass die Muellwerker die Tonnen nicht zum Uebergabepunkt zurueckrbingen, sondern 15 m weiter auf der Strasse stehen lassen, obwohl die Satzung genau das regelt, was wir so bitter noetig haben.
Auf Bitte an die Antisdkriminierungsstelle des Bundes um Unterstuetzung erhielten wir die Anwort, dass das AGG nicht greifen wuerde, weil "...zwischen Ihnen und der Stadt ebenso wie zwischen Ihnen und der Entsorger GmbH kein privater Vertrag besteht, findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nach unserer ersten rechtlichen Einschätzung keine Anwendung...

Wir waren schon in der Einwohnerfragestunde der Stadt gescheitert, weil "... dies ein Einzelfall ohne oeffentliches Interesse sei..."
Wir wuerden uns ueber eine rechtliche Einordnung sehr freuen, weil wir es nach 3 Jahren satt haben. Besten Dank.

Antworten

  • Mein Tipp an Euch:
    Öffentlichkeit schaffen. Am besten die örtliche Lokalzeitung einschalten. Sowas wirkt manchmal Wunder.
    Gruß Wub
  • Hallo,

    Gesetze, Verordnungen... und all dieser Rechtsregelungen finden leider immer nur Anwendungen, wenn wir nicht weiter wissen.

    Drehen wir doch mal den Spiß um!
    Wie oft vernachlässigen wir selber die Rechte anderer?
    Wie oft schauen wir hin und sagen etwas, wenn es uns doch eigentlich nichts angeht?

    Der Alltag bestimmt jedoch unsere persönliche Zufriedenheit, wenn alles in unserem Sinne geschieht!
    Aber ... aber da war doch noch was.... hilf oft nicht dem anderen, wenn es uns nicht persönlich tangiert.

    Zu deinem Problem 🥺
    Was sagt denn das Unternehmen dazu, welches die Mülltonnen leert?
    Mal ein persönliches Gespräch geführt??? Denn vieles kann man über ein persönliches Gespräch besser klären und um Verständnis werben, wenn man dieses direkt mit dem Verursacher bespricht.
    Ich denke nicht, das man hier vor geschlossenen Türen stößt.
    Sicherlich sind solche Unternehmen an Zeittaktierungen gehalten und erledigen diese im Rausch der Arbeitswut der zu erledigenden Arbeit. Da geht auch schon mal das "Einzelinteresse" von Kunden über die Wupper.
    Auch werden diese Entsorgungsfahrzeuge immer wieder mit neuen Mitarbeitern besetzt und nicht jede neue Mannschaft weiß um die Dringlichkeit der bestehenden Belange der Anwohner.

    Hier sind doch bestimmt Verabredungen mit dem Entsorgungsunternehmen möglich, das eine Markierung auf den Müllbehälter die korrekte Abstellfläche der Mülltonnen eingehalten wird.
    Die Menschlichkeit, die auch die Mannschaft eines Entsorgungsfahrzeug hat, wird bestimmt diese Markierung berücksichtigen!

    Gruß
    rollispeedy

    Lasst uns lieber die einfachen Wege gehen, es ist garantiert der menschlichere Weg als stur nach dem Gesetz zu gehen. Denn es könnte auch ein Bumerang sein, wenn man selber eine Abweichung von starren Regeln benötigt!
  • Danke für die Hinweise, die allerdings nicht weiterführen, denn einmal haben wir genau das alles durchprobiert und zum anderen haben wir das Formum "Recht ..." mit Überlegung gewählt und dort dezidiert um eine rechtliche Beurteilung gebeten. Allgemeine Hinweise benötigen wir nicht.
    Ich bitte dringend darum, genau zu lesen, worum es geht. Alle diejenigen, die dazu nichts zu sagen haben, bitten wir, nicht zu reagieren.
    Danke.
  • Unip,
    ich schlage dir vor einen Rechtsanwalt zu bemühen, da erfährst du wenigstens was Hilfe kostet.
    Wir hier versuchen als Laien kostenlos zu helfen oder Tips zu geben, das scheint dir aber nicht zu genügen!
    Bye the Way. 👿
    Hippy
  • Unip hat geschrieben:
    Danke für die Hinweise, die allerdings nicht weiterführen, denn einmal haben wir genau das alles durchprobiert und zum anderen haben wir das Formum "Recht ..." mit Überlegung gewählt und dort dezidiert um eine rechtliche Beurteilung gebeten. Allgemeine Hinweise benötigen wir nicht.
    Ich bitte dringend darum, genau zu lesen, worum es geht. Alle diejenigen, die dazu nichts zu sagen haben, bitten wir, nicht zu reagieren.
    Danke.


    AAAAlsooooo....
    sich in dieser Form sich hier zu User-Antworten zu antworten, halte ich "voll daneben".
    1. hier kann keine Rechtsberatung gemacht werden, Rechtsberatung obliegt in diesen Fall ausschließlich den bekannten Berufsständen vor oder den ihnen gleichgestellten Körperschaften und Organisationen.
    2. Ja, ich habe dein Thread gelesen. Aber es steht nicht drin, wer dir Antworten darf!
    3. Auch wenn ich "Rechtsberatungen in manchen Bereichen" durchführen darf, hättest du meine Antwort richtig gelesen, hättest du die rechtlichen Dinge daraus entnehmen können.

    Welche Form der Behinderung du hast und wie viel GdBs du bereits gesammelt hast... interessiert hier keinen!
    Hier geht es darum, hilfesuchende Menschen, die bestimmte Fragen hier als Thread einstellen, eine Unterstützung aufzuzeigen. Eventuell solltest du einfach die Antworten, die für dich nicht von Belang sind, überlesen???
    Das wäre eine faire Behandlung aller hier unterstützenden User, die "nur" ihr bestes Versuchen dir eine Antwort zu geben!

    Aber nur mal am Rande bemerkt, mit so einem Gebaren deiner Erwiderung, würde ich glatt nur auf die allg. Gesetze verweisen... und somit bist du mit deiner Frage hier fehl am Platz. Mach es so wie es der User "Hippy" es bereits erwähnt hat - gehe zu einem Anwalt und bezahl schön viel Geld.... für die gleichen Antworten, die du hier frei Haus bekommst.

    Gruß
    rollispeedy

    Ich vergas zu erwähnen, wie die Müllentsorgung statt zu finden hat, obliegt der Kommune. Dazu erstellt die K. eine Satzung.
    Eventuell solltest du diese dir einmal durchlesen. Gleichstellungsgesetze, Behindertengesetze usw. werden dir hier keine Hilfe bieten! Wenn in der Gemeindesatzung zur Müllentsorgug es nicht klar definiert wird, ist eine Eingabe an den Magistrat der richtige weg. Dann müssen ggf. die Satzungen zur Müllentsorgung ergänzt werden.
    Danach hast du einen gesetzlichen Anspruch auf dein Begehren. ...das mal so am Rande 🥺
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