aG abgelehnt

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meine Beschwerden:
Innerhalb von 2 Jahren 5 Schlaganfälle
Herz und Lungenfunktion nur 40%, deshalb 18 Std. Flüssigsauerstoff, auch mobil
Rollstuhl wurde elektrifiziert, da ich für den manuellen zu schwach wurde, von der Kasse finanziert
Pflegegrad 3
Treppenlift wurde ebenfalls genehmigt und finanziert
Bisher 100% G + B
Blauer Parkausweis wurde 2x abgelehnt
Kann auf normalem Parkplatz den Rollstuhl nicht aus - oder einladen
Alles ärztlich attestiert, auch dass ich ohnr Hilfsmittel nur 30-50 Meter laufen kann

Heimatgemeinde ( Bayern ) lehnt ohne Zusage vom Versorgungsamt auch den bayernweit gültigen ab 🙁

Antworten

  • Widerspruch einlegen
  • Widerspruch wurde 2x eingelegt - mit ärztlichem Attest wegen Verschlimmerung
  • Das Problem wird sein, dass dein Arzt bescheinig hat das du OHNE Hilfsmittel 50 m gehen kannst, d.h nämlich das du dich problemlos außerhalb deines Kfz bewegen kannst ....

    Das aG bekommt man wenn man einen mobilitätsbezogenen GdB von mind 80 hat......wieviel von deinen 100 sind mobilitätsbezogen? Sprich du musst einem Rollstuhlfahrer der dauerhaft in einem Rollstuhl sitzt sprich nicht oder nur wacklig nen paar Schritte laufen kann gleichgesetzt sein, dies kann auch durch Herz oder Lunge geschehen wenn die die Mobilität in gleichem Ausmaß einschränken

    Das AG wird oft abgelehnt wenn man im Antrag schreibt das man ohne Hilfsmittel laufen kann und 50 Meter um ein Auto rum ist ja viel ...

    Es kommt eben nicht drauf an das du platzt brauchst um den Roli auszuladen, sondern wie du dich außerhalb bewegen kannst ob du eingeschränkt bist. Gesunde haben ja auch durch andere Dinge manchmal nen Platzproblem beim ausladen, das interessiert nicht wirklich.

    Warte nen paar Monate stell nen verschlechterungsantrag und ändere was an der Aussage durch deinen Arzt dann klappt das auch du hast immerhin nen ERolli ...
  • Ok -- und wer legt einen einen mobilitätsbezogenen GdB von mind 80 fest, wenn der Arzt attestiert das ich maximal 50 Meter ohne Rolltuhl gehen ( kriechen ) kann ? Das Versorgungsamt geht jedenfalls NICHT darauf ein, trotz Attest und Widerspruch.
  • Hallo Jochum,

    das hat Virchen dir doch geschrieben! Im Attest darf nicht stehen, das du OHNE Hilfsmittel 30m - 50m laufen kannst, sondern es muß daraus hervor gehen das du für diese Strecke ebenfalls ein Hilfsmittel brauchst (Rollator oder sonstige Gehhilfe).

    Wenn man beim Versorgungsamt davon ausgehen kann das du diese Strecke ganz ohne Hilfsmittel bewältigen kannst,wird deine Mobilität ganz anders bewertet, als wenn du dafür auch schon Hilfsmittel benötigst.

    Dann wird nämlich davon ausgegangen, das du den Rolli nur brauchst um größere Strecken zurück zu legen und "aG" besagt ja das du immer und zu jeder Zeit außergewöhnlich Gehbehindert bist!

    Lg idefix
  • ... nahezu gleiche Voraussetzungen hatte ich auch.
    ... Widerspruch, ärztli. Attest, Verschlimmerungsantrag. NIX als Ablehnung.
    ... Klage beim Sozialgericht über Rechtsanwalt. Wäre zwar nicht zwingend erforderlich - aber na ja (200 € weg).
    Sozialgericht hat Gutachter bestellt (kostet in dem Fall nichts - auch keine Gerichtskosten). Dem Gutachter hatte ich dann vorher sehr ausführlich meine Alltagsprobleme schriftlich zukommen lassen. Attest war eindeutig für einen Parkausweis. Landesversorgungsamt hat daraufhin meinem RA einen Vergleich 'mit Ausweis' angeboten. Ist wohl besser für die amtliche Statistik.
    Gesamtdauer ca. 10 Monate. Ich frage mich bis heute, weshalb die Versorgungsämter da so einen Tanz machen.
  • Das steht in folgendem gesetzt unter Absatz 3
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__229.html

    Mit dem Attest deines Arztes ist es eine klare Ablehnung ! Hab ich aber oben bereits geschrieben...und wenn du nur "kriechen" kannst dann beschwer dich über deinen Arzt der sowas attestiert und nicht beim Versorgungsamt.

    Der Arzt muss schreiben das du mit Hilfsmittel nur die Strecke von 30 m gehen kannst und ohne wacklig bist dich am Auto festhalten musst, sturzgefahr besteht usw...dann bist du laufend evt auch einen Rollstuhlfahrer gleichgestellt.

    Im gesetzt steht "dauernd nur mit fremder Hilfe oder unter großer Anstrengung" 😉 und eben mobilitätsbezogene grad von mind 80 😉

    Aber du kannst ja ohne Hilfsmittel 50 Meter laufen, dann denkt jeder wirklich jeder der e Roli wird nur für weite Strecken benötigt, kurze sind problemlos und damit ist es nicht dauerhaft und daher die Ablehnung.

  • malutki
    Optionen

    Man muss wenigstens GDB80 auf Lunge oder Herz Nachweisen, dann sollte man sich nur unter schwierigsten Bedingungen und ohne Fremde Hilfe ohne Rollstuhl nur ca 10-15 Meter vom KFZ bewegen können.
    Hier ein Auszug vom Lageso Berlin:

    aG - Außergewöhnliche Gehbehinderung
    Gesundheitliche Voraussetzungen
    Außergewöhnlich gehbehindert sind Personen, die sich wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb eines Kraftfahrzeuges bewegen können. Für die Beeinträchtigung der Mobilität muss ein Grad der Behinderung von mindestens 80 anerkannt sein.
    Die Auswirkungen auf die Gehfähigkeit müssen so schwer sein, dass die Person dadurch zwingend auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
    Das können Folgen sein von
    bewegungsbezogenen Erkrankungen (z.B. der Muskeln)
    mentalen Erkrankungen (z.B. psychischen),
    kardiovaskulären Erkrankungen (z.B. da
    s Herz und das Gefäßsystem betreffend)
    Erkrankungen des Atmungssystems