Änderung Merkzeichen Schwerbehindertenausweis

Hallo alle zusammen!

Ich möchte einen Antrag auf Merkzeichen H stellen. Deshalb sind wir beim Amt gewesen. Dann haben wir zuhause festgestellt, dass der Antrag, den wir bekommen haben, merkwürdig ist. Die Dame beim Amt meinte, es müssen nur die beabsichtigten Änderungen eingetragen werden, weil alles andere ja schon vorliegt. Nachdem wir nochmal im Internet geschaut haben, haben wir den Antrag ausgefüllt:

"Änderungsantrag
zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
und zur Gewährung von Leistungen nach
dem Landesblindengeldgesetz"

Das geht ja eigentlich nach §69 SGB.
Nun haben wir vom Amt Post bekommen, dort steht:

Sie haben einen Antrag auf Neufeststellung von Behinderungen und des Grades der Behinderung nach §512 SGB gestellt.

Nein, wir haben nicht angekreuzt, dass der GDB geändert werden soll, denn mehr als 100% sind ja nicht möglich; nur, dass Merkzeichen "H" hinzukommen soll.

Jetzt haben wir so den Verdacht, dass sich das alles sehr in die Länge ziehen wird. Wenn es am Anfang schon falsch läuft, kann es später kaum besser werden. Ein Neuantrag eines Schwerbehindertenausweises mit allem Drum und Dran, ist ja eine langwierige Sache, allein wegen der ganzen Informationen, die dafür eingeholt werden müssen. Das ist ja hier alles nicht notwendig. Lediglich das "H" soll in den Ausweis rein. Ansonsten habe ich ja schon 100%, mit RF, aG und B. Nur bin ich nach dem Gesetz eindeutig als hilflos einzustufen.

Was kann jetzt alles schief laufen, worauf muss ich achten?

Freundliche Grüße

Antworten

  • Hast du denn im Antrag das Merkzeichen "H" angekreuzt?
  • Ja habe ich:

    [x] die Eintragung des/der Merkzeichen(s)
    [x] Bei der Neufeststellung sollen nur die zusätzlich im Antrag aufgeführten weiteren Funktionseinschränkungen mit
    berücksichtigt werden.


    und dann weiter im Bogen:

    [x] hilflos (H) [x] Pflegegrad ...4... liegt vor





  • Hallo,

    vio63 hat geschrieben:
    ...
    Sie haben einen Antrag auf Neufeststellung von Behinderungen und des Grades der Behinderung nach §512 SGB gestellt.
    ...

    Du meintest hier bestimmt § 152 SGB IX.
    Das hat dann auch seine Richtigkeit. Das SGB IX wurde zum 01.01.2018 neu aufgegliedert. Der bisherige § 69 ist zum § 152 geworden.

    Die Eingangsbestätigung des Versorgungsamtes besteht aus vorgefertigten Textbausteinen. Hier hat man bei dir einfach nur versäumt den Teil mit dem GdB zu löschen, da es ja, wie du bereits angemerkt hast, nicht mehr als 100 gibt.

    Insofern hast du alles richtig gemacht und es sollte nichts schief gehen und sich zumindest hierdurch nicht in die Länge ziehen.

    Hast du denn den Bescheid der Pflegekasse oder das Pflegegutachten als Nachweis über den anerkannten Pflegegrad 4 gleich mit eingereicht? Falls nicht, solltest du das noch nachholen.

    LG
    DerSchwbProfi

  • Danke für die Antworten bisher!

    Ich verstehe nur noch nicht, warum man das "H", trotz Vorliegen der Voraussetzungen, nicht schon beim letzten Mal eingetragen hat. Nach "B" (Begleitperson) hatte ich auch nicht gefragt oder das beantragt, das ist automatisch dazu gekommen. So und nun hat sich an meinem Zustand nichts geändert, seit dem letzten Antrag.

    Ja, einen Brief der Pflegekasse habe ich beigefügt. Auch ein Passbild.Auch eine Kopie des Ausweises, den ich jetzt habe.

    Freundlichen Gruß
  • War dem Versorgungsamt im vorangegangenen Verfahren schon bekannt, dass der Pflegegrad 4 anerkannt ist?
  • Zu dem Zeitpunkt ist das Pflegestufe 3 gewesen. Und da sich das Amt ja alle Unterlagen ordert, müssen die das gewusst haben. Die Pflegestufe 3 bestand dort schon 3 Jahre, ändert sich also nicht mehr. Die 3er sind 2017 in den Pflegegrad 4 übergegangen.


  • Und im letzten Antrag war schon angegeben, dass die Pflegestufe 3 anerkannt ist?
    Denn nicht in jedem Fall wird automatisch die Krankenkasse durch das Versorgungsamt angeschrieben.
  • Das weiß ich nicht mehr. Deshalb haben wir jetzt an das Amt geschrieben, warum das damals so gelaufen ist.
    Wir haben das glaub ich formlos gemacht, weil wir umgezogen sind. Vielleicht haben die das damals auch nur nach Aktenlage entschieden, weil neue Unterlagen haben wir nicht, wenn ich mich richtig erinnere, nicht abgegeben. Hat aber auch etwas 2 Monate gedauert, bis ich einen neuen Ausweis hatte. Vor dem neuen Ausweis hatte ich noch kein aG, meine ich, habe noch eine Kopie von dem alten Ausweis, da steht es noch nicht drin. Wir haben das "aG" dann beantragt, aber wie genau, weiß ich nicht mehr. Habe jedenfalls dann im neuen Ausweis "aG" und "B" bekommen und Gültigkeit unbefristet. Das bekommt man auch nur wenn abzusehen ist, dass sich am Zustand nichts wesentlich verbessern wird.
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