2 jähriges Attest bei der Fahrerlaubnisbehörde

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Hallo,

ich hoffe bin hier richtig mit meiner Frage?

meine Frau hat eine Infantile Cerebralparese und besitzt seit 8 jahren einen Führerschein, als sie 2010 den Führerschein gemacht hat, musste sie wegen ihrer Erkrankung ein Mpu Gutachten machen, daraufhin wurde ihr die Auflage erteilt der Fahrerlaubnisbehörde alle 2 Jahre ein Arztliches Attest vorzulegen. Wir hatten 2012 mit dem damaligen Sachbeabeiter ein Gespräch und er hat es damals eigentlich als erledigt erklärt, jetzt forderte die Behörde, wieder ein Attest ob meine Frau in der Lage sei ein Auto sicher zu führen. Was wir aber nicht verstehen, da sie ja jeden Tag Auto fährt und das Unfallfrei.

hat jemand denn Erfahrungen damit, vielleicht sogar auch eine Infantile Cerebraparese, wir würden die Auflage gerne wegbekommen, haben wir denn eine reale Chance?




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  • MyHandicap User
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    Hallo henrykson,
    du hast selbst geschrieben, dass Sie alle 2 Jahre den Test vorlegen soll. Jetzt sind aber schon 2 Jahre abgelaufen. Wenn es damals (2012) hieß, das damals erledigt war, so muss das nicht für die Zukunft heißen. Oder hast du da was schriftliches? Ruf dort einfach an und frag, bevor ihr auch die Umstände macht.
    lg

  • MyHandicap User
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    Leider haben wir damals nichts schriftiches gekriegt.

    Wir waren vor 3 wochen mit dem Attest dort. Es wurde uns gesagt dass der Fall geprüft wird und sie es vielleicht wegmachen können. Jetzt kam vor 3 tagen das Schreiben der Behörde, dass sie alle 2 jahre ein ärztliches Attest bringen muss und die Anordnung unterschrieben bis zum 07.06.vorlegen soll oder persönlich bei der Behörde vorsprechen kann. Mit der unterschrift würden wir aber auf Rechtsmittel verzichten. Ansonsten wird ein ausführlicher Bescheid erstellt der 200 euro zzgl. gebühren kostet.
  • MyHandicap User
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    Hallo,
    da, wie du schreibst, deine Frau problemlos Auto fährt hat sie wohl nichts zu befürchten. Daher komm der Aufforderung nach dem Attest nach und gut ist.
    Die Behörde ist zur Überprüfung verpflichtet.
    Alles andere könnte zu Komplikationen führen und je nach Gutachten womöglich zum Entzug der Fahrerlaubnis.
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