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Ambulantes Betreutes Wohnen

Das selbständige Wohnen ohne Betreuung ist aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung nicht oder nicht mehr möglich? In diesem Fall kann die Form des betreuten Wohnens die ideale Alternative sein.

Nahaufnahme von einem Arm, der einer Person die Hand reicht | © unsplash

Betreutes Ambulantes Wohnen ist für Menschen, die weitgehend selbständig wohnen, in manchen Lebensbereichen jedoch Unterstützung benötigen. (unsplash)

So viel Unterstützung wie nötig, so viel Verantwortung wie möglich

Ambulant Betreutes Wohnen richtet sich an Menschen mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung, die weitgehend selbständig und selbstbestimmt wohnen können und möchten, aufgrund ihrer Einschränkung aber in manchen Lebensbereichen Unterstützung durch einen Fachdienst benötigen.

Anders als bei stationären Wohnformen leben Personen bei Ambulant Betreutem Wohnen in einer eigenen oder gemieteten Wohnung. Dabei wird den Bewohner*innen eine möglichst große Privatsphäre zugesprochen. Hauptziel dieser Wohnform ist es, den Betroffenen so viel Verantwortung wie möglich zu belassen. Menschen mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung sollen dabei gefördert werden, ihr Leben selbstständig zu gestalten.

Die Ambulante Betreuung kann in der eigenen Wohnung oder in Wohngemeinschaften angeboten und durchgeführt werden.

Ambulant Betreutes Einzelwohnen

Diese Betreuungsform ist für Menschen möglich, die in einem hohen Maße selbstständig leben können und bei der Lebensgestaltung nur in geringem Umfang Hilfe benötigen. Personen mit Behinderung können unter Umständen in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus alleine, mit Lebenspartner*in oder mit der Familie wohnen und dabei die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Die Betroffenen genießen so ein hohes Maß an Privatsphäre, ohne auf ambulante Unterstützung im Alltag durch Fachpersonal verzichten zu müssen. Zu beachten ist dabei, dass die Wohnung bei Bedarf barrierefrei sein muss oder notwendige Umbaumaßnahmen durchgeführt werden müssen.

Für viele Personen mit Behinderung ist es wünschenswert in einer Einzelwohnung zu leben und dadurch eine Form des selbständigen Wohnens außerhalb eines Heimes zu finden. Besonders für jüngere Menschen mit Behinderung scheint dieses Bestreben im Vordergrund zu stehen.

Ambulant Betreute Wohngemeinschaften

Eine andere Form der Ambulanten Betreuung ist das gemeinsame Zusammenleben in betreuten Wohngemeinschaften oder Gruppenwohnungen. In Wohngruppen leben Menschen mit Behinderung auf freiwilliger Basis als Gemeinschaft zusammen. Dabei kann die Gruppe nur aus Menschen mit Behinderung bestehen oder auch aus Leuten mit und ohne Unterstützungsbedarf. Eine ambulante Betreuung in der Wohngemeinschaft findet statt, wenn Hilfen notwendig sind.

Diese Wohnform ist ideal für Personen, die über ein recht hohes Maß an Selbstverantwortung verfügen und in verschiedenen Bereichen auch noch selbstständig sind, aber eine Einzelwohnung nicht in Frage kommt. Generell kann davon ausgegangen werden, dass Menschen in Wohngemeinschaften zumindest in praktischen Dingen des Alltags von der Hygiene, über Sauberkeit in den Räumen bis hin zu Einkäufen Hilfe und Unterstützung benötigen. Entscheidend ist aber immer der individuelle Bedarf. Wichtig bei dieser Wohnform ist, dass die Bewohner*innen gemeinschaftsfähig sind.

Blick zwei nebeneinander sitzende Frauen von hinten, die den Arm auf den Rücken der jeweils anderen Person gelegt haben | © Pixabay In ambulant betreuten Wohngruppen leben Menschen mit Behinderung als Gemeinschaft zusammen. (Pixabay)

Betreutes Wohnen:

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