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Wohnen und Wohnformen für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit einem Pflege- und/oder Betreuungsbedarf stehen unterschiedliche Wohnformen zur Verfügung. Welche davon im Einzelfall in Frage kommt, hängt von den Lebensumständen der jeweiligen Person ab. Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten.

Bei der Entscheidung für eine geeignete Wohnform spielt die Frage, ob sich die betroffene Person selbständig versorgen kann beziehungsweise ob sie dabei Unterstützung durch Familienangehörige oder andere Menschen erhalten kann, eine wichtige Rolle. Neben den persönlichen Umständen und dem Grad der Selbständigkeit ist auch die finanzielle Situation entscheidend, ob eine eigenständige Wohnform (beispielsweise in einer Mietwohnung, einer Eigentumswohnung oder einem eigenen Haus) in Erwägung gezogen werden kann.

Ist das selbständige Wohnen ohne Unterstützung aufgrund einer Behinderung oder aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht oder nicht mehr möglich, dann bieten sich verschiedene Formen des betreuten Wohnens an. Dabei kann zwischen dem Ambulant Betreuten Wohnen (Betreutes Wohnen, Wohngruppe) und stationären Wohnformen (Wohnheim für Menschen mit Behinderung, Altenwohnheim, Pflegeheim) unterschieden werden. Welche Wohnform für eine Person in Frage kommt, muss individuell geklärt und entschieden werden.

Inhaltsverzeichnis

1.      Ambulantes Betreutes Wohnen (ABW)

2.      Stationäre Wohnformen und Wohnheime

3.      Familienpflege für Menschen mit Behinderungen

4.      Inklusive Wohngemeinschaften

Die Wahl der Wohnform hängt von den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben ab und sollte gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Familien getroffen werden

Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)

Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) ist eine Wohnform für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die größtenteils selbständig wohnen möchten, jedoch in bestimmten Lebensbereichen Unterstützung benötigen. Diese Wohnform bietet eine Kombination aus privatem Wohnraum und individueller Unterstützung durch einen ambulanten Fachdienst. Ambulante Betreuung kann daher in der eigenen Wohnung oder in Wohngemeinschaften angeboten und durchgeführt werden.

Der Fachdienst kann bei Bedarf Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Reinigen oder der Organisation von Arztterminen und Finanzen bieten. Die Unterstützung erfolgt dabei flexibel und individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des jeweiligen Bewohners oder der Bewohnerin angepasst. Ambulant Betreutes Wohnen kann in Form von Einzelwohnen oder Wohngemeinschaften angeboten werden und ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, selbstbestimmt und in ihrer gewohnten Umgebung zu leben.

Ambulant Betreutes Einzelwohnen:

Personen mit Behinderung leben in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus und nehmen dabei die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch. Diese Wohnform eignet sich für Menschen, die einen hohen Grad an Selbständigkeit haben oder einen solchen anstreben.

Ambulant Betreute Wohngemeinschaften:

In Wohngruppen leben Menschen mit Behinderung als Gemeinschaft zusammen. Eine ambulante Betreuung in der Wohngemeinschaft findet statt, wenn Hilfen notwendig sind. Diese Wohnform ist ideal für Bewohner*innen, die einen recht hohen Grad an Selbständigkeit aufweisen, aber eine Einzelwohnung nicht in Frage kommt.

Stationäre Wohnformen und Wohnheime

Stationäre Wohnformen bieten den Bewohner*innen sowohl eine Unterkunft als auch umfangreiche Betreuung und/oder Pflege und eignen sich daher für Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung und Betreuung benötigen, um ihr tägliches Leben zu bewältigen. Das stationäre Wohnen ist im Unterschied zum ambulant betreuten Wohnen durch eine höhere stellvertretende Verantwortung für das Leben der betroffenen Menschen geprägt. Stationäre Wohnformen haben den Vorteil, dass sie eine gute Betreuung bieten, inklusive Beschäftigung und Förderung.

Die Bewohner oder Bewohnerinnen haben oft eigene Zimmer oder teilen sich diese mit anderen Bewohner*innen, während Gemeinschaftsräume und Einrichtungen wie Küchen, Wohnzimmer und Badezimmer gemeinschaftlich genutzt werden. Die Betreuung wird von speziell ausgebildetem Personal geleistet, welches rund um die Uhr verfügbar ist und bei Bedarf Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, wie z.B. der Körperpflege, der Ernährung oder der Freizeitgestaltung bietet.

Wohnheime und stationäre Wohnformen werden oft von Sozialdiensten, Wohlfahrtsverbänden oder gemeinnützigen Organisationen betrieben und bieten Menschen mit Behinderungen ein Zuhause in einem geschützten und unterstützenden Umfeld. Es gibt verschiedene Arten von stationären Wohnformen, die auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Bewohner zugeschnitten sind, wie beispielsweise Wohnheime für Menschen mit geistiger Behinderung, spezielle Wohnformen für Menschen mit Autismus oder Einrichtungen für Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen.

Wohneinrichtungen für Personen mit Behinderung:

In einem Wohnheim steht den Bewohnern geschultes Personal – pflegerische, therapeutische und psychologische Fachkräfte – zur Verfügung. In manchen Heimen werden die Bewohner*innen nach Art und Schwere ihrer Behinderungen in kleinere Wohneinheiten aufgeteilt. Dementsprechend verhält sich dann auch der Grad der Selbstständigkeit und der Betreuungsaufwand. Manchmal ist ein Wohnheim an eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung angegliedert.

Alten- oder Seniorenwohnheime:

Alten- oder Seniorenheime sind stationäre Wohnformen für ältere Menschen, die nicht mehr in den eigenen vier Wänden wohnen können oder möchten. Die Bewohner*innen leben abhängig von ihrem Betreuungs- und Pflegebedarf relativ selbständig in barrierefreien Apartments oder in Wohngruppen mit pflegerischer Betreuung und hauswirtschaftlicher Unterstützung. Mehr zu diesem Thema finden Sie im Artikel Altenwohnheime und Altenheime.

Pflegeheim (stationär und teilstationär):

In einem Pflegeheim wohnen pflegebedürftige Menschen und werden unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte betreut, gepflegt und versorgt. Tages- und Nachtpflege sind teilstationäre Betreuungs- und Pflegeangebote.

Wohnzimmerecke mit rotem Ohrensessel, Beistelltisch und Bücherregel | © pixabay Für Menschen mit einem Pflege- oder Betreuungsbedarf stehen unterschiedliche Wohnformen zur Verfügung. (pixabay)

Familienpflege für Menschen mit Behinderungen

Familienpflege ist eine Form der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, bei der sie vorübergehend in einer Familie aufgenommen werden, um dort betreut und versorgt zu werden. Dabei kann es sich um eine kurzfristige oder auch längere Unterbringung handeln, je nach Bedarf und Situation des einzelnen Menschen mit Behinderung.

Die Familien, die die Betreuung und Pflege übernehmen, werden sorgfältig ausgewählt und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie erhalten eine entsprechende Schulung und werden von Fachleuten betreut und unterstützt, um eine qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung zu gewährleisten.

Für Menschen mit Behinderungen bietet die Familienpflege die Möglichkeit, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen oder zu leben, wo sie eine individuelle und liebevolle Betreuung erfahren. Gleichzeitig erhalten die Eltern oder pflegenden Angehörigen eine Entlastung und können sich zeitweise erholen oder anderen Aufgaben nachgehen.

Die Familienpflege ist eine ergänzende Form der Betreuung und Pflege, die insbesondere dann zum Einsatz kommt, wenn eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht notwendig oder nicht möglich ist. Sie bietet eine individuelle und flexible Betreuung und unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.

Inklusive Wohngemeinschaften

Inklusive Wohngemeinschaften sind Wohnprojekte, bei denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam in einer Wohngemeinschaft leben. Im Fokus steht hierbei die Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe und Mitgestaltungsmöglichkeit aller Bewohner*innen.

Inklusive Wohngemeinschaften werden oft von gemeinnützigen Organisationen, Wohlfahrtsverbänden oder privaten Initiativen gegründet und geleitet. Die Bewohner*innen sind in der Regel selbstorganisiert und gestalten ihren Alltag gemeinsam. Dabei werden die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der einzelnen Bewohner*innen berücksichtigt und durch gegenseitige Unterstützung und Hilfeleistungen ergänzt.

Die inklusive Wohnform ermöglicht Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben in einem integrativen Umfeld. Sie erhalten die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Talente in die Gemeinschaft einzubringen und gleichzeitig von der Unterstützung und Hilfe ihrer Mitbewohner*innen zu profitieren. Gleichzeitig tragen sie zur Gestaltung und Entwicklung der Wohngruppe bei und fördern die Integration und das Verständnis von Menschen mit und ohne Behinderung.

Inklusive Wohngemeinschaften sind eine innovative und zukunftsweisende Wohnform, die immer mehr an Bedeutung gewinnt. Sie stehen für eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer sozialen Stellung oder ihrer Behinderung gleichberechtigt leben und teilhaben können.

Inklusiver Wohngruppen finden Sie bei WOHN:SINN. Ein Beispiel für inklusive WGs ist das Angebot Gemeinsam Leben Lernen e.V, ein Projekt aus München, bei dem seit 1989 Menschen mit und ohne Behinderung zusammen leben.

Alternative zum betreuten Wohnen

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