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Definition und Bedeutung von Barrierefreiheit

Barrierefreiheit berücksichtigt alle Lebensbereiche und Ausprägungen von menschlichen Fähigkeiten. Barrierefreiheit beschränkt sich nicht auf ausgewählte Personengruppen, sondern schließt alle Menschen jeglichen Alters und unabhängig einer möglichen Behinderung oder Erkrankung mit ein.

Mit dem Ausdruck „barrierefrei“ wird die umfassende Zugänglichkeit und uneingeschränkte Zugänglichkeit und Nutzungschance eines Produktes, einer Dienstleistung oder einer Einrichtung, unabhängig von einer möglichen Behinderung oder Erkrankung, für alle Menschen beschrieben. Gleichbedeutend steht der englischsprachige Begriff „accessibility“. Die Bezeichnungen „behindertengerecht“ und „behindertenfreundlich“ sind mittlerweile veraltet.

Das Label „Barrierefreiheit“ etablierte sich mit der wachsenden Behindertenbewegung, die Ende des letzten Jahrhunderts begann. Angesichts der demografischen Entwicklung wird dieses Thema weiterhin Bestand haben, wenn nicht sogar an Bedeutung in unserer Gesellschaft gewinnen.

Barrierefreiheit wird in Paragraph 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) folgendermaßen definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Barrierefreiheit für alle Menschen in allen Bereichen

Barrierefreiheit richtet sich längst nicht nur an Menschen mit Behinderung, sondern nützt allen Menschen. Auch Senior*innen und Personen mit einer vorübergehenden Mobilitätseinschränkung hilft eine barrierefreie Gestaltung, sich sicher und selbständig im Alltag zu bewegen.

Barrierefreie Gestaltung betrifft alle Lebensbereiche.

  • 1

    Barrierefreies Bauen

    Wenn man ein barrierefreies Gebäude bauen möchte, dann sollte man die Räume und Zugänglichkeiten so planen, dass alle Menschen unabhängig von ihren Einschränkungen ohne fremde Hilfe diese betreten und verlassen sowie sich darin frei bewegen können. Typische Merkmale für ein barrierefreies Gebäude sind Eingangsrampen, Aufzüge sowie großzügig geschnittene und gut beleuchtete Räumlichkeiten. Die barrierefreie Planung von öffentlichen Gebäuden wird hierzulande in der DIN-Norm 18040-1 festgelegt.

     

    Nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch im privaten Wohnbereich haben in den letzten Jahren immer mehr bauliche Normen mit Berücksichtigung auf Barrierefreiheit Einzug gefunden. Die DIN 18040-2 regelt die barrierefreie Gestaltung von Wohnraum.

  • 2

    Barrierefreie Mobilität

    Bodenplatten als Haltesignal für Blinde | © pixabay

    Unter barrierefreier Mobilität wird die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Infrastruktur sowie öffentlicher Verkehrsmittel für alle Menschen – auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität – verstanden. Beispiele hierfür sind mit dem Blindenstock erfassbare Bodenmarkierungen (Bodenleitsysteme), niedrigschwellige Zugänge beziehungsweise Bordsteine, und audiovisuelle sowie taktil erfassbare Informationen an Stationen und Straßenübergängen. Konkrete Planungsgrundlagen gibt für diesen Bereich die DIN 18040-3 vor.

     

    Darunter versteht man auch die barrierefreie Umrüstung beziehungsweise Anpassung von Privatfahrzeugen an die Bedürfnisse von Fahrzeugführer*innen (oder Fahrzeughalter*innen, sofern diese nicht in der Lage sind, das Fahrzeug selbst zu führen).

  • 3

    Barrierefreie Dienstleistungen

    Im Dienstleistungssektor hat sich ein wachsender Teil der Anbieter auf die Bedürfnisse behinderter Menschen eingestellt. Als typisches Beispiel ist die Reisebranche zu nennen. Die Nachfrage nach barrierefreien Reisen – inklusive Transfer, Pflege und Rahmenprogramm – ist in den letzten Jahren merklich gestiegen. Barrierefreie Hotels und barrierefreie Ferienwohnungen sind gesucht. Die Veranstalter haben dieses Potenzial zunehmend erkannt und bemühen sich um ein entsprechendes Angebot

    Barrierefreiheit findet sich aber auch bei anderen Dienstleistungsanbietern wie Banken, die ihre tiefer gelegten Geldautomaten mit Braille-Tasten und Sprachausgabe ausstatten.

  • 4

    Barrierefreie Kultur- und Freizeiteinrichtungen

    Stadtrelief aus Kupfer | © pixabay

    Heutzutage haben die meisten größeren Kinos OmU-Filme (Original mit Untertitel) im Angebot. Für blinde Menschen machen Apps mit Audiodeskription, die in knappen Worten wichtige Elemente der Handlung, Gestik und Mimik beschreiben, den Kinobesuch barrierefrei.

    Größere Museen bieten häufig Führungen mit Gebärdensprachdolmetscher für Menschen mit einer Hörbehinderung an. Zu barrierefreien Angeboten in Museen zählen auch Ausstellungen und sinnliche Erlebnistouren, deren Fokus auf Tasten, Hören und/oder Riechen liegt.

    Auf barrierefreien Spielplätzen können alle Kinder – ob mit oder ohne Behinderung – gemeinsam spielen.

  • 5

    Barrierefreie Gegenstände

    Produkte sollten im Sinne des Universal Design“ so entworfen und konstruiert sein, dass diese für alle Nutzer*innen ohne zusätzliche Anpassungen oder Erweiterungen verwendbar sind. Ein simples Beispiel ist der Dosenöffner. Waren ältere Modelle nur von Rechtshänder*innen bedienbar, gibt es heute welche, die auch mit der linken Hand und auch von Menschen mit einem schwachen Handgriff bedient werden können. Wasserhähne, die mittels eines Sensors auf Bewegungen reagieren und so von jedem genutzt werden können, entstammen ebenfalls dem Prinzip des Universal Design.

  • 6

    Barrierefreies Internet

    Die so genannte „Web Accessibility“ ist aufgrund seiner Komplexität eine technische Herausforderung. Unter einem barrierefreien Internet versteht man die Gestaltung von Internetseiten und -angeboten in einer Art und Weise, die dem User die vollständige Nutzung unabhängig von eventuellen Einschränkungen ermöglicht.

    Damit Inhalte einer Webseite möglichst für alle Personen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich sind, stehen verschiedene assistive Technologien und Techniken zur Verfügung. Für ein barrierefreies Internet sorgen klar strukturierte, farblich optimal abgestimmte und skalierbare Webseiten, Tabulatorsteuerung und -navigation, Alternativtexte für Bilder und Grafiken, Gebärdensprachvideos, Vorlesefunktion mit Screenreader einblendbare Untertitel bei Videos und eine Übersetzung der Inhalte in leichte Sprache.

     

    Um in Deutschland eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu gewährleisten, ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0 (kurz BITV) vorgegeben. Vom World Wide Web Consortium, kurz W3C , (Gremium zur Standardisierung der Techniken im World Wide Web) die Web Accessibility Initiative (WAI) gegründet, um das Web barrierefreier zu machen.

Barrierefreiheit – Barrierearmut

Barrierefreiheit ist allerdings nicht in allen Lebensbereichen zu 100 Prozent praktizierbar. Entweder stehen dabei technische oder finanzielle Hürden im Weg oder es schließen sich unterschiedliche Bedürfnisse gegeneinander aus, so dass universelle Lösungen nicht umsetzbar sind. Ist jedoch etwas annähernd barrierefrei, spricht man auch von „Barrierearmut“.


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