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Kulturelle Teilhabe in Museen

Im Bereich der kulturellen Aktivitäten in Deutschland, sind Museen neben dem Theater die beliebtesten Einrichtungen. Dank der großen Anzahl an Häusern im gesamten Bundesgebiet, können interessierte Personen – unabhängig ob mit oder ohne Behinderung – von einem vielseitigen Angebot profitieren.

Kunstgeschichtliches Museum | © Matteo Maretto/ unsplash

Wie barrierefrei sind Museen? (Matteo Maretto/ unsplash)

Verlässt man sich bei der Definition eines Museums auf die Beschreibung des International Council of Museums (ICO) ist  „Ein Museum [ist] eine dauerhafte Einrichtung, die keinen Gewinn erzielen will, öffentlich zugänglich ist und im Dienst der Gesellschaft und deren Entwicklung steht. Sie erwirbt, bewahrt, beforscht, präsentiert und vermittelt das materielle und immaterielle Erbe der Menschheit und deren Umwelt zum Zweck von Studien, der Bildung und des Genusses.“ Es handelt sich also sinngemäß um Häuser und Institutionen die allen Menschen zur Verfügung gestellt werden, um die Schätze aus der Vergangenheit zu besichtigen und sich so weiterzubilden.

Verschiedenste Themengebiete

Dass es in der deutschen Geschichte ein großes und umfangreiches Erbe gibt, ist allgegenwärtig bekannt. Die ersten Entwicklungen der modernen Luftfahrt wurden beispielsweise erheblich durch Otto Lilienthal bestimmt, Wilhelm Conrad Röntgen leistete mit seinem Beitrag einen wichtigen medizinischen Fortschritt und die deutschen Technologien in der Automobilindustrie sind ebenfalls in vielen Museen mit unterschiedlichen Konzepten im gesamten Bundesgebiet zu finden.

Doch die Museen erfüllen auch einen geschichtlichen Beitrag und sind von essenzieller Bedeutung für eine Würdigung der Opfer und das Erinnern an die grausamen Taten des Nationalsozialismus. Die Bedeutung der Museen in Deutschland ist deshalb gewichtig und in ihren Themen vielfältig.

Laut dem Institut für Museumsforschung bilden Volks- und Heimatkundemuseen – mit rund einem Drittel aller Häuser – den größte Anteil in Deutschland. Gefolgt werden diese von kulturgeschichtlichen Spezialmuseen und an dritter Stelle rangieren naturwissenschaftliche und technische Museen. Die Anzahl spiegelt auch das Interesse von Besucherinnen und Besuchern wieder, die sich in den vergangenen Jahren meistens für geschichtlich- oder kulturellorientierte Museen entschieden haben.

Eingang zu einem Museum | © Twixes/ unsplash Museen können aufgrund ihrer Fläche grundsätzlich barrierefrei besucht werden. (Twixes/ unsplash)

Barrierefreiheit in den größeren Museen

Trotz des großen Angebots an Museen in Deutschland stellt sich für betroffene Personen zunächst einmal die Frage der Zugänglichkeit. Aus diesen Fragen ergibt sich – allein schon aufgrund der Anzahl an Häusern – die Schwierigkeit, dass nicht grundsätzlich geltende Regeln bestehen. Häufig gibt es explizite Anweisungen nur für Museen, die entweder dem Bund oder den Ländern unterstellt sind. Private Museen sind zwar angehalten barrierefreie Zugänge zu ermöglichen, eine Pflicht ergibt sich daraus aber nicht

Eine vorherige Anfrage beziehungsweise Anmeldung ist außerdem gerade in den kleineren Museen mit weniger Besucherinnen und Besuchern sinnvoll. Denn die kleineren Häuser sind häufiger finanziell eingeschränkter und können im Vergleich zu den größeren Häusern, keine vollständige Barrierefreiheit für alle Behinderungsarten gewährleisten. 

Das beste Mittel für Menschen mit einer Behinderung ist – wie so oft an solchen Stellen – die vorherige Anfrage bei den Häusern selbst. Die Erfahrungen zeigen nämlich, dass die Verantwortlichen den Menschen mit einer Behinderung entgegenkommen und diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.

Organisation von Museen in Deutschland

Die Trägerschaften von Museen in Deutschland ist unterschiedlicher als man zunächst vermuten würde. Knapp die Hälfte der Trägerschaften gehen auf lokale Gebietskörperschaften zurück. Darunter fallen in Deutschland unter anderem die Städte, Kommunen, Landkreise oder Bezirke. Vereine und Privatpersonen sind an zweiter Stelle mit etwa einem Drittel. Die restlichen Trägerschaften sind unterschiedlich aufgeteilt in Stiftungen, Gesellschaften oder staatlich-private Mischformen.

Diese Umstände begünstigen die Bedingungen für Menschen mit Behinderung, weil der Großteil der Trägerschaften aus den Körperschaften des öffentlichen Rechts hervorgeht. Diese Körperschaften sind im Rahmen der UN – Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, die Inklusion von Menschen mit Behinderung so effektiv wie möglich zu vollziehen.

Ähnlich wie bei der Barrierefreiheit verhält es sich auch bei den Ermäßigungen für Museen. Der Großteil der öffentlichen Museen, also der Museen die unter bundes-, landes- oder städtischer Verwaltung stehen, sind Ermäßigungen oder gar kostenlose Eintritte meistens die Regel. Wie hoch diese Ermäßigungen ausfallen, ist zum Teil vom Grad der Behinderung abhängig. Mittlerweile bieten zudem auch die meisten privatbetriebenen Museen ihrerseits immer häufiger Ermäßigungen für Menschen mit einer Behinderung an.


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