Der Status quo zur UN-Konvention

- Im Arbeitsausschuss des BMAS zur Behinderten-rechtskonvention sind Menschen mit Behinderung maßgeblich vertreten (Albrecht E. Arnold/pixelio)
„Wie ist es heute mit der Umsetzung der Behinderten-rechtskonvention?“. Brigitte Faber, die als Mitarbeiterin des Weibernetz und derzeit im Sekretariat und Arbeitsausschuss des Deutschen Behindertenrats am politischen Umsetzungsprozess beteiligt ist, im MyHandicap-Interview.
Derzeit ist die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Gange. Die Bundesregierung hat dazu einen Arbeitsausschuss gegründet, der März 2011 einen Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland vorlegen soll. MyHandicap wollte wissen, wie der aktuelle Stand dieses Prozesses ist.
MyHandicap (MyH): Frau Faber, können Sie sich bitte kurz vorstellen?
Brigitte Faber (BF): Mein Name ist Brigitte Faber, ich bin Projektkoordinatorin beim Weibernetz und habe selbst eine Behinderung (Narkolepsie). Aufgabe des Weibernetzes ist es, die Interessen von Frauen mit Behinderung zu vertreten. Und warum ich mich im Weibernetz engagiere: weil es zwischen Frauen und Männern mit Behinderung noch unterschiedliche Benachteiligungen gibt. So erleben Frauen mit Behinderung öfter Gewalt als Männer und haben es schwerer, einen Arbeitsplatz zu bekommen.
Ich hatte die große Chance, an zwei der letzten ad-hoc Sitzungen zur Erstellung der UN-Konvention bei den Vereinten Nationen in New York in 2005 und 2006 teilzunehmen. Wir – eine international zusammengesetzte Gruppe von Frauen mit Behinderung – haben uns für die Berücksichtigung frauenspezifischer Belange in der Konvention eingesetzt. Und wir waren erfolgreich, wie Artikel 6 der Konvention beweist.
Hautnah an der Entstehung der UN-Konvention dabei
MyH: Sie arbeiten ebenfalls für den Deutschen Behindertenrat (DBR). Was ist der DBR und können Sie dessen Struktur und Aufgaben bitte beschreiben?
BF: Der deutsche Behindertenrat ist ein bundesweit arbeitendes Aktionsbündnis von Behindertenverbänden. Er besteht aus drei Säulen. In der ersten Säule sind die „Traditionellen Sozialverbände“- der VDK und der SoVD. In der zweiten Säule ist die BAG Selbsthilfe sowie andere behinderungsspezifische Verbände. Und die dritte Säule sind die „Unabhängigen Behindertenverbände“ wie die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben", der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland und das Weibernetz.
Der DBR bündelt und vertritt die Interessen behinderter Menschen auf Bundesebene. Ziel des DBR ist die Gleichstellung von behinderten Menschen mit nichtbehinderten Menschen sowie die Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen zu erreichen, die Selbstvertretung zu ermöglichen und Bevormundung wie Benachteiligung abzubauen.
MyH: Das Weibernetz hat dieses Jahr das Sekretariat des DBR inne. Welche Aufgaben fallen Ihnen somit zu?
BF: Das Sekretariat wechselt jedes Jahr innerhalb der Säulen und Verbände des DBR. Und dieses Jahr hat das Weibernetz das Sekretariat inne. Aufgabe ist es, die Ansprechstelle zu sein für alle Anfragen, die an den DBR gehen.
Diese Anfragen und Einladungen zu Veranstaltungen werden hier gesichtet, sortiert und an die entsprechenden Verbände mit der Bitte um Beantwortung, Stellungnahme oder Teilnahme weitergeleitet. Manche Anfragen werden auch vom Sekretariat selbst bearbeitet. Eine weitere Aufgabe ist die Vorbereitung der Arbeitsausschusssitzungen. Das heißt: Tagesordnungspunkte zusammenstellen, Materialien verschicken und die Arbeitsaufträge vom Arbeitsausschuss – zum Beispiel Briefe an Ministerien schreiben oder weitere Unterlagen besorgen – erledigen.

- Brigitte Faber war 2005 und 2006 hautnah an der Entstehung der Behindertenrechtskonvention dabei (Foto: Brigitte Faber)
Menschen mit Behinderung werden miteingebunden
MyH: Die Umsetzung der UN-Konvention ist derzeit ein aktuelles Anliegen. Wer ist an diesem Prozess beteiligt und in welcher Rolle?
BF: Auf bundespolitischer Ebene wird derzeit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention erarbeitet. Hier sind Menschen mit Behinderungen und deren Verbände über einen extra eingerichteten Arbeitsausschuss mit Beratungsstatus eingebunden. Im Aktionsplan wird letztendlich stehen, in welchen Bereichen die Bundesregierung Handlungsbedarf sieht und wo nicht.
Auch wird ein Staatenbericht zur Situation der Menschen mit Behinderung und somit zur Umsetzung der UN-Konvention in der BRD erstellt.
Gleichzeitig wird die Umsetzung von dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen – Herrn Hubert Hüppe – begleitet (siehe dazu auch unser Interview mit Hubert Hüppe). Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und deren Verbänden wird hier in dem eigens dafür eingerichteten Inklusionsbeirat, dem Herr Hüppe vorsteht, gewährleistet. Für vertiefende inhaltliche Arbeiten gibt es im Inklusionsbeirat vier thematische Fachausschüsse.
Und weil Teilbereiche der UN-Konvention wie zum Beispiel Bildung hierzulande Ländersache sind, wurden sämtliche Landesregierungen ebenfalls mit der Umsetzung beauftragt. In der Regel läuft das über die Landesbehindertenbeauftragten, die jeweils Länder-Aktionspläne veranlassen. Als Vorreiter darf man an dieser Stelle Baden-Württemberg nennen, das bislang als einziges Bundesland einen fertigen Aktionsplan vorgelegt hat.
Im Prinzip geht die Umsetzung der UN-Konvention jedoch die ganze Gesellschaft an. Deshalb kann jedes große Unternehmen oder jeder Verband, zum Beispiel die Bundesärztekammer, eigene Aktionspläne für ihre jeweiligen Bereiche erstellen. Es sind also alle aufgefordert, die UN-Konvention umzusetzen.
MyH: Und wie ist der derzeitige Stand dieses Umsetzungsprozesses?
BF: Auch hier wieder für die Bundesebene: Es gibt derzeit vom BMAS eine erste Gliederung des Aktionsplans. Weil diese nicht öffentlich ist und noch daran gearbeitet wird, darf ich noch nichts dazu sagen. Der fertige Aktionsplan soll im März dem Kabinett vorgelegt werden. Ebenfalls im März soll der erste Staatenbericht zur Umsetzung der Konvention an die Vereinten Nationen in New York gehen. (Stand: Januar 2011)
Schattenberichte als weiteres Instrument der Behindertenvertretungen
MyH: Beim Aktionsplan handelt es sich nicht um etwas Verbindliches, sondern um eine Art Handlungsleitfaden. Was passiert also genau, wenn der Aktionsplan vorgelegt wird?
BF: Wenn der Aktionsplan steht, werden sowohl der DBR als auch die einzelnen Verbände Stellung dazu nehmen. Das heißt, dass sowohl der DBR aber auch zum Beispiel wir vom Weibernetz eine Stellungnahme schreiben, was wir gelungen finden, aber auch, was nicht dem entspricht, was wir als behinderte Menschen für wichtig erachten.
Des Weiteren wird es den Staatenbericht zur Umsetzung der Konvention geben. Dieser Bericht geht an die Vereinten Nationen. In diesem beschreibt ein Staat die derzeitige Situation – in unserem Falle für Menschen mit Behinderung –, was bereits gut ist und wo noch Handlungsbedarf besteht.
Jedoch kennen wir das schon von anderen Menschenrechtskonventionen, dass die Staatenberichte oft ein wenig beschönigend ausfallen. Und deswegen gibt es dann so genannte Schattenberichte, die dann von den jeweiligen Interessenvertretungen verfasst werden. Fällt der Staatenbericht also aus Sicht der Behindertenvertretungen nicht ausreichend aus, werden die Behindertenverbände Bezug auf ihn nehmen und Lücken ansprechen. Der Schattenbericht geht dann auch an die Vereinten Nationen und wird dort aufmerksam gelesen.
Je nachdem, wie unterschiedlich Staaten- und Schattenbericht ausfallen, fragen die Vereinten Nationen auch bei den Regierungen nach. Der Schattenbericht wäre somit ein weiteres Instrument, um die Interessen behinderter Menschen durchzusetzen.

- Der Deutsche Behindertenrat ist ein Aktionsbündnis von Sozialverbänden und Behindertenvertretungen (Logo: Deutscher Behindertenrat)
Meinungsunterschiede zwischen Behindertenverbänden
MyH: Gibt es kontrovers diskutierte Punkte?
BF: Ja, natürlich. Es gibt zum Aktionsplan der Bundesregierung zum Beispiel unterschiedliche Ansichten, was da reingehört. Und ob es wichtigere Bereiche gibt, die zuerst angegangen werden müssen und andere, die auf später vertagt werden können. Nach unserer Meinung sind letztendlich alle Themen gleich wichtig und sind auch parallel anzugehen.
Seitens des DBR kann ich hier nur verdeutlichen, dass wir ein Grundsatzpapier zum Aktionsplan haben – darin steht alles, was im Aktionsplan berücksichtigt werden muss. Und die jetzt vorliegende Gliederung der Bundesregierung geht auf das DBR-Grundsatzpapier nach unserer Meinung noch nicht ausreichend genug ein. Sehr viel weiter kann ich hier leider nicht eingehen, weil das Ganze noch nicht öffentlich ist und auch noch daran gearbeitet wird.
Meinungsunterschiede unter den Behindertenverbänden gibt es in erster Linie zum Thema Bildung. Soll es nur noch inklusive Schulen geben? Oder soll es gleichzeitig noch spezielle Schulen für zum Beispiel blinde Kinder geben, so dass Eltern von beispielsweise blinden Kindern die Wahlfreiheit haben?
MyH: Inwieweit wird die Umsetzung der UN-Konvention die Situation behinderter Menschen beeinflussen?
BF: Letztendlich sagt die Behindertenkonvention nichts Neues. Die existierenden Menschenrechte gelten seit Jahren und Jahrzehnten für Menschen mit Behinderung. Das Problem war, dass es von vielen Menschen nicht so gesehen wurde und dass vielmehr im Umgang mit Behinderung oftmals Barmherzigkeit und Fürsorge im Vordergrund stand.
Trotzdem wird sich durch die Umsetzung ganz viel verändern. Denn durch die Behindertenrechtskonvention werden die Menschenrechte noch einmal ausdrücklich mit Blick auf Menschen mit Behinderung formuliert. Es geht bei der Gewährung unserer Rechte nicht um Wohlwollen, sondern um die Achtung der Menschenrechte. Wir kommen also von der Position von Bittstellern weg - hin zu einer Einforderung von Menschenrechten. Das bedeutet also eine Änderung im Bewusstsein und in der Wahrnehmung – sowohl bei zum Beispiel der Politik oder den Kostenträgern als auch bei den Menschen mit Behinderung selbst.
Umsetzung wird noch viele Jahre dauern
MyH: In welchen Lebensbereichen wird es zu Umwälzungen kommen?
BF: Vor allem in Bildung wird sich viel ändern und – was ich sehr hoffe – in der Gesundheitsversorgung. Schwieriger dürfte es dagegen im Bereich Arbeit werden. Und wo es sicherlich zu großen Umdenkprozessen kommen muss, ist der Bereich Freizeitgestaltung. Denn im Prinzip muss sich jeder Sportverein für Menschen mit Behinderung öffnen. Jede Bürgerinitiative ebenfalls, so dass jeder Mensch mit Behinderung daran teilnehmen kann wie alle anderen auch.
MyH: Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung dieses Umsetzungsprozesses ein?
BF: Ich denke, wir werden noch viele Jahre an der Umsetzung arbeiten. Dies wird einerseits daran liegen, dass die Veränderungen von Einstellungen bei den Menschen Zeit braucht. Auch gilt es Organisationen und Systeme mit seit Jahrzehnten eingefahrenen Strukturen und Abläufen zu verändern. Hinzu kommt das Argument der „knappen Kassen“.
Doch das Gute an Menschenrechten ist ja, dass sie bedingungslos umgesetzt werden müssen. Dass es keinerlei gute Gründe gibt, Menschenrechte zu verweigern. Wir Menschen mit Behinderungen haben somit einen guten Hebel in die Hand oder den Fuß bekommen. Wir sollten diesen Hebel unbedingt nutzen.
MyH: Frau Faber, herzlichen Dank für das Interview!
Text: Thomas Mitterhuber - 01/2011
Fotos: pixelio, DBR, Brigitte Faber
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Wenn ein Bürgermeister, egal wie alt, zurücktritt, egal warum, bekommt der eine Pension mit zig tausend Euro, wahrscheinlich auch der Herr Wulff; wenn aber ein Schwerbehinderter mit 100% kommt und 20 Jahre geschafft hat, bekommt der weder Rente noch sonst irgendwelche Zuwendungen vom Staat. Er wird vom Sozialrichter obendrein noch verhöhnt, wovon er denn nun lebe!?