Tipps für den Besuch der Pflegegutachter

- Pflegebedürftige (Gerd Altmann /Pixelio.de)
Damit die Pflegeversicherung überhaupt Leistungen erbringt, muss die Pflegebedürftigkeit zunächst offiziell festgestellt werden. Für diese Begutachtung haben die gesetzlichen Krankenkassen einen medizinischen Dienst (MDK) eingerichtet. Die privaten Versicherer haben diese Aufgabe an die „Gesellschaft für medizinische Gutachten“, Medicproof GmbH, übergeben.
Der Besuch der Pflegegutachter vom MDK oder der Medicproof GmbH löst bei Betroffenen und Angehörigen gemischte Gefühle aus.
Einerseits möchten sie die ihnen zustehenden Hilfen ausschöpfen, weil Pflegebedürftigkeit eine erhebliche und dauerhafte finanzielle Belastung darstellen kann. Andrerseits bedeutet die Begutachtung, einen unvertrauten Menschen in die intimsten Bereiche des persönlichen Lebens blicken zu lassen.
Die Öffnung der Privatsphäre fällt besonders schwer, wenn es um tabuisierte Themen wie Ausscheidung geht. Um die unangenehme Situation so schnell wie möglich zu überwinden, neigen Betroffene nicht selten dazu, ihre Probleme kleinzureden.
Vorsicht: Daraus kann im Extremfall die Einordnung in eine falsche Pflegestufe entstehen, die sich nicht leicht korrigieren lässt!
Vorbereitung auf den Besuch der Gutachter
Grundsätzlich empfiehlt es sich, den angekündigten Besuch der Gutachter gründlich vorzubereiten.
Da die Mitarbeiter des MDK oder der Medicproof GmbH ihren Eindruck nicht aus dem tatsächlichen Erleben der Pflegebedürftigkeit beziehen, sondern aufgrund der mündlichen Darstellung während des Begutachtungsgespräches zu ihrem Urteil gelangen, sollten Betroffene schon vorher alle Fakten zusammentragen, um während der Stresssituation kein Detail zu vergessen.
Zur Gedächtnisstütze ist am besten ein Pflegetagebuch geeignet. Es sollte in Stichworten den Tagesablauf des Pflegebedürftigen beschreiben, z.B. in Form einer Tabelle, die so aussehen kann:
Diese Tabelle könnte als Pflegetagebuch dienen.
Es ist empfehlenswert, das Tagebuch vom ersten Tag der Pflegebedürftigkeit an zu führen, damit sich daraus auch die Entwicklung der Einschränkungen ablesen lässt. Die Tabelle sollte so detailliert wie möglich geführt sein und auch die notwendige hauswirtschaftliche Versorgung, z.B. Wäschewaschen, umfassen.
Neben diesem Tagebuch ist es empfehlenswert, alle ärztlichen Dokumente, z.B. Arztbriefe, Behandlungspläne sowie ggf. die Pflegedokumentationen des ambulanten Pflegedienstes griffbereit zu halten.
Darüber hinaus sollten ehrenamtlich Pflegende alle Faktoren notieren, die die Pflege beeinflussen (erschweren). Darunter fallen z.B.:
- Körpergewicht
- Eingeschränkte Bewegungsfähigkeit von Armen und Beinen sowie Schluckstörungen
- Unkontrollierte Bewegungen
- Eingeschränkte Belastbarkeit (z.B. wegen einer Herzschwäche
- Atembeschwerden (z.B. Luftnot) und Wassereinlagerungen
- Abwehrverhalten, mangelnde Kooperation, Verwirrtheit, Fluchttendenzen
- Eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit (z.B. Hören, Sehen, Tasten
- Schmerzen
- Ungeeignete architektonische Voraussetzungen (z.B. zu enges Bad, schmale Türen, Treppen in der Wohnung, fehlender Aufzug).
Da zum Zeitpunkt des Gutachtens die Pflegebedürftigkeit im aktuellen Ausmaß oft noch nicht sehr lange besteht, können Angehörige oder andere ehrenamtliche Helfer die Situation nicht immer korrekt einschätzen.
Deshalb ist es geraten, eine professionelle Pflegekraft zu bitten, am Gespräch mit dem MDK oder der Medicproof GmbH teilzunehmen. Am besten verabreden Betroffene sich bereits vorher mit dieser Pflegekraft, um die Notizen durchzugehen und weitere Faktoren zu besprechen.
Text: Bernd Hein
Foto: www.pixelio.de
Quellen: Bundesgesundheitsministerium www.BMG.bund.de
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. www.mds-ev.de
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sehr gut erklärt und ausgeführt. das wird uns sehr helfen.
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Danke für die hilfreichen Hinweise.
Hat uns im vorfeld sehr geholfen.Gruß Sendrine