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für Menschen mit Behinderung

Ohne Behinderung in die berufliche Selbstständigkeit

Das Logo der Arbeitsagentur auf einer grauen Klinkerwand  (Foto: Matthias Balzer/pixelio.de)
Schlagen Sie der Arbeitslosigkeit ein Schnippchen (Foto: Matthias Balzer/pixelio.de)

Aufgrund einer Behinderung verlieren Menschen manchmal ihre Arbeit. Oder sie bekommen oftmals gar nicht erst die Chance, ihre Fähigkeiten im Job unter Beweis zu stellen. MyHandicap verrät Ihnen, wie Sie aus der Not eine Tugend machen.

Im September 2010 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit über 173.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet.

Die Tatsache, dass Menschen mit Behinderung ohne Arbeit sind, kann mehrere Ursachen haben. Arbeitnehmer, die durch einen schweren Unfall oder eine Krankheit fortan mit einer Behinderung leben, können oftmals ihren bisherigen Job nicht mehr ausüben. Denn ihr Arbeitsplatz kann nicht an ihre neue Situation angepasst werden.

Nur in größeren Unternehmen besteht die Möglichkeit, den behinderten Arbeitnehmer dann an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen, wo sein neues Handicap keine Einschränkung bedeutet.

Nach der Entlassung geht es diesen Arbeitnehmern dann ähnlich, wie vielen jungen Menschen mit Behinderung: Unternehmen haben Hemmungen, sie einzustellen. Denn leider ist es noch immer so, dass Bewerber mit Handicap häufig darauf reduziert werden. Niemand sieht ihr Potenzial.

Ein älterer Herr mit schütterem Haar in Anzug und Krawatte; er trägt eine Brille und lacht (Rainer Sturm/pixelio.de)
Ziehen Sie auch mal einen anderen Chef in Betracht (Rainer Sturm/pixelio.de)

Einen weiteren Arbeitgeber in Betracht ziehen

Wer genug Vertrauen in seine eigenen Fähigkeiten und keine Lust mehr hat, ständig Absagen von engstirnigen Personalchefs zu bekommen, sollte einen weiteren Arbeitgeber in Betracht ziehen: Sich selbst.

Wie jeder andere, voll geschäftsfähige Bürger können sich auch Menschen mit einer Behinderung in Deutschland selbstständig machen. Dabei gilt es zunächst, wie für jeden Selbstständigen in spe, ein Geschäftskonzept zu entwickeln.

Was will man wem zu welchem Preis anbieten?

Man muss nicht gleich (kann man aber natürlich auch) ein Geschäft mit zehn Angestellten eröffnen. Trotzdem muss man sich erst einmal überlegen, was man anbieten möchte.

Hierbei hilft oft die Frage nach den eigenen Fähigkeiten und Interessen. Denn nur was man gut kann und woran man Spaß hat, kann man anderen auch verkaufen. Und darum geht es.

Dabei werden nicht immer Waren verkauft. Auch Dienstleistungen müssen an den Mann bzw. die Frau gebracht werden. In diesem Zusammenhang ist es außerdem wichtig zu überlegen, wer die Zielgruppe eines Produktes ist und zu welchem Preis man es anbietet.

Ein leerer Einkaufswagen steht auf einer Weltkugel; im Hintergrund diverse Euro-Scheine (Thorben Wengert/pixelio.de)
Ein- und Verkaufen gehört zur Selbstständigkeit (Thorben Wengert/pixelio.de)

Was braucht man dazu?

Will man sich mit einer Idee, für die man ein Geschäft oder ein größeres Büro braucht, selbstständig machen, benötigt man natürlich entsprechende Räumlichkeiten.

Für viele Dienstleistungen reichen aber oftmals schon ein Schreibtisch, ein Telefon und ein Computer. Wer einen Online-Shop eröffnen möchte, sollte daran denken, dass die dort verkauften Produkte zuvor auch irgendwo eingekauft werden müssen - es sei denn, man produziert sie selbst. Doch dann braucht man Rohstoffe und Räumlichkeiten zur Fertigung.

Welche Kosten muss man jeden Monat erst einmal abdecken, bevor man Gewinn macht?

Wenn man selbstständig ist, bekommt man kein festes Gehalt mehr. Man muss sich einen Gewinn erwirtschaften. Bevor man Gewinn macht, muss man seine Ausgaben begleichen.

Dazu gehören nicht nur Mietkosten für Geräte oder Räumlichkeiten, sondern auch evtl. Personalkosten, Materialkosten und die eigenen Sozialversicherungsbeiträge. Die muss man nämlich als Selbstständiger komplett selbst tragen.

Wie sieht der aktuelle Markt aus?

Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Und der Preis bestimmt den Gewinn. Wenn man vor hat, die zehnte Eisdiele in einem 1.000-Seelen-Örtchen, das abseits jeder Touristenströme liegt, zu eröffnen, sollte man seinen Plan vielleicht noch einmal überdenken.

Eröffnet man jedoch die erste Eisdiele in einer Touristenhochburg, stehen die Chancen auf einen satten Gewinn am Monatsende eindeutig besser.

Was machen die Mitbewerber und wie unterscheidet man sich von ihnen?

Auch wenn es beim Eröffnen der zehnten Eisdiele besonders wichtig wäre, so ist der so genannte „Unique Selling Point“ für jeden Selbstständigen von großer Bedeutung.

Wie unterscheidet man sich von seinen Mitbewerbern? Weshalb ist man einzigartig? Und wieso sollten die Kunden nicht bei den anderen kaufen, die dasselbe Produkt anbieten?

Über den Preis lässt sich das Kaufverhalten nur bedingt beeinflussen. Denn sonst macht man bald Verlust. Besser ist es daher, sich über seine Qualität von den anderen abzuheben. Dies kann auch eine besondere Fachkompetenz (z.B. das Wissen um Rollstühle oder spezielle Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung) beinhalten.

Oder man bietet etwas an, was noch kein anderer Mitbewerber anbietet.

Die Silhouette eines Mannes im Anzug steht vor einer Weltkarte und einer ansteigenden Balken-Grafik (Gerd Altmann/pixelio.de)
Ein gutes Konzept ist der Schlüssel zum Erfolg (Gerd Altmann/pixelio.de)

Gut durchdachtes Konzept

Mit einem gut durchdachten Konzept erhält man als Neugründer bei den Banken ggf. auch besonders günstige Kredite. Egal ob man sich mit oder ohne Handicap selbstständig machen will.

Für die neuen, eigenen Chefs mit Behinderung gibt es aber noch ein paar zusätzliche Förderungsmöglichkeiten.

Gründerzuschuss

Wer zuvor Arbeitslosengeld bezogen hat und noch mindestens 90 Tage Anspruch hierauf gehabt hätte, kann einen Gründerzuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten. Auch Teilnehmer einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme haben Anspruch auf den Gründerzuschuss.

Dieser wird in zwei Stufen gezahlt. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts gezahlt. Zusätzlich erhält man 300 € zum Begleichen der Sozialversicherungsabgaben.

Darüber hinaus können für weitere sechs Monate 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden.

Voraussetzung für den Gründerzuschuss ist eine hauptberufliche, selbstständige Tätigkeit, die fachliche Kompetenz für den gewählten Job und ein erfolgversprechendes Konzept.

Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz

Menschen mit Behinderung, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz beziehen. Hierbei gelten dieselben Voraussetzungen wie für den Bezug des Gründerzuschuss. Träger können das Integrationsamt oder ebenfalls die Bundesagentur für Arbeit sein.

Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz können Darlehen oder Zinszuschüsse, Einstiegsgeld (für Hartz IV - Empfänger) oder die Kostenübernahme von Existenzgründungslehrgängen sein.

Euro-Scheine in verschiedenen Hunderter-Größen zusammengerollt und mit einem Gummiband zusammengehalten (Peter Kirchhoff/pixelio.de)
Es gibt zahlreiche Förderungen für beruflich Selbstständige mit Behinderung (Peter Kirchhoff/pixelio.de)

Technische Hilfsmittel

Wer für die Ausübung seiner selbstständigen Tätigkeit aufgrund der Behinderung technische Hilfsmittel benötigt, kann die Kostenübernahme hierfür beim Integrationsamt oder seinem Rehaträger beantragen.

Weitere Leistungen

Zwei weitere Leistungen auf die beruflich Selbstständige mit Behinderung ebenso Anspruch haben, wie behinderte Arbeitnehmer sind die KFZ-Hilfe und die Finanzierung von Arbeitsassistenz.

Natürlich vorausgesetzt, ein Auto oder die Arbeitsassistenz sind zur Ausübung der selbstständigen beruflichen Tätigkeit notwendig. Kostenträger sind in beiden Fällen die Integrationsämter.

Wer sich darüber hinaus weiterbilden muss, um mit den Mitbewerbern mitzuhalten, kann beim Integrationsamt eine Kostenübernahme des behinderungsbedingten Mehraufwandes beantragen. Dies wären beispielsweise Kosten für einen Gebärdensprachendolmetscher oder Arbeitsassistenten, sowie deren Hotelkosten, bei einer Fortbildung.

Kein Grund

Auch bei der Existenzgründung stehen Menschen mit Behinderung zahlreiche Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Behinderung ist somit kein Grund, nicht über eine berufliche Selbstständigkeit nachzudenken. Im Gegenteil: Vielleicht ist sie sogar der Ausschlag, den beruflichen Erfolg in die eigene Hand zu nehmen.

Haben Sie sich also schon gefragt, warum die Kunden ihre Produkte/Dienstleistungen demnächst bei Ihnen und nicht bei Ihren Mitbewerbern kaufen sollen…?

 

Text: Justin Black - 10/2010

Fotos: pixelio.de

 

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