Steuertipps für behinderte Menschen

- Nicht alle Menschen mit Behinderung kennen alle ihre steuerlichen Einsparmöglichkeiten (Hartmut910/pixelio)
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen können finanzielle Nachteilsausgleiche erhalten. Oft sind ihnen jedoch nicht alle ihre Möglichkeiten bekannt.
Welche steuerlichen Vorteile hat man als behinderter Mensch? Selbst Experten verirren sich im deutschen Steuerdschungel. Deshalb sehen Sie hier eine Übersicht der wichtigsten Vergünstigungen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Für außergewöhnliche finanzielle Belastungen, die der Behinderung zugrunde liegen, können Betroffene ohne jegliche Aufwendungsnachweise einen so genannten Pauschbetrag von der Einkommenssteuer freistellen lassen. Je nach Grad der Behinderung (GdB) beträgt der jährliche Pauschbetrag zwischen 310 und 1.420 Euro, bei blinden und hilflosen Menschen sind es 3.700 Euro.
Erstattung am Jahresende oder auf zwölf Monate verteilt
Der Pauschbetrag kann entweder bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden oder man lässt ihn beim Finanzamt gleich auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Im letzteren Fall wird die steuerliche Vergünstigung dementsprechend auf die zwölf Monate aufgeteilt. Sollten die tatsächlichen Aufwendungen den Pauschbetrag jedoch deutlich übersteigen, bietet sich die Möglichkeit an, diese durch Zahlungsbelege (nach Abzug eines Eigenanteils) nachzuweisen und von der Steuer zu befreien.
Zu diesen außergewöhnlichen Aufwendungen gehören beispielsweise manche Kosten für die Gestaltung barrierefreien Wohnens, alle Kfz-Kosten (bei Merkzeichen H), Führerscheinkosten für den behinderten Menschen, die Praxisgebühr und – sofern die Notwendigkeit ärztlich nachgewiesen wird – Ausgaben für Kuren, Arznei- sowie Hilfsmittel.

- Auch bei einem Grad der Behinderung von 70 können viele Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden (nexabixle/pixelio.de)
Erhöhter Pauschbetrag aufgrund von Pflegebedürftigkeit
Pflegt man jemanden mit einer Pflegestufe, kommt ein weiterer Pflegepauschbetrag von 924 Euro pro Jahr in Frage, der unter den Pflegenden aufgeteilt werden kann. Bei darüber hinaus gehenden Aufwendungen kann – wie beim eigentlichen Pauschbetrag – auf ihn verzichtet und bei Nachweisen die Befreiung ebenjener Kosten beantragt werden.
Eltern behinderter Kinder können die Pauschbeträge ihrer Kinder übernehmen. Kinderbetreuungskosten können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden und zwar zu zwei Dritteln der Gesamtkosten (jedoch bis maximal 4.000 Euro / Jahr). Bei Kindern mit Handicap existiert keine Altersbeschränkung für diesen Anspruch. Außerdem wird ab einem GdB von 80 ein Freibetrag von 1.500 Euro bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.
Pauschbeträge gelten immer für das ganze Jahr
Bei den Pauschbeträgen gilt folgendes: Der Anspruch auf diese erstreckt sich selbst auf das ganze Jahr, wenn er im Laufe des Jahres geltend gemacht wurde. Wird rückwirkend die Behinderung festgestellt oder der GdB erhöht, können zuviel gezahlte Steuern erstattet werden – man muss aber dafür einen Antrag beim Finanzamt stellen.
Eine weitere Vergünstigung ist die Entfernungspauschale. Behinderte Arbeitnehmer mit einem GdB von mindestens 70 (oder mit einem GdB von mindestens 50 bei einer ausgewiesenen Gehbehinderung) können zusätzlich für ihren Arbeitsweg 0,30 Euro je Kilometer als so genannte Werbekosten absetzen lassen – bis zu maximal 15.000 Kilometern im Jahr. Auch private Fahrten bis zu 3.000 km / Jahr können ab einem GdB von 80 (70 mit dem Merkzeichen G) steuerlich abgesetzt werden. Hat man jedoch eine der Merkzeichen H, Bl oder aG, erhöht sich die Obergrenze auf 15.000 Kilometern.
Wertmarke oder Steuerermäßigung
Behinderten Kfz-Inhabern steht zudem die Möglichkeit zu, sich komplett von der Kraftfahrzeugssteuer zu befreien. Voraussetzung ist eines der Merkzeichen H, Bl oder aG im Schwerbehindertenausweis. Hörgeschädigte und im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigte Menschen haben die Wahl zwischen einer Wertmarke (72 Euro / Jahr, berechtigt bundesweit zu Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr sowie bei regionalen Verbundnetzen) und einer Halbierung der Kfz-Steuer.
Ist eine „Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel“ (also mit dem Merkzeichen B) gegeben, können Betroffene im öffentlichen Personennahverkehr sowie bei der Bahn übrigens stets eine Begleitperson kostenlos mitnehmen.
Hilfreiche Infos von den Landesregierungen
Zwar kein richtiger Steuertipp, aber dennoch interessant ist die Ermäßigung der GEZ-Gebühren. Mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis müssen behinderte Menschen statt der 17,98 Euro lediglich den reduzierten Rundfunkbeitrag in Höhe von 5,99 Euro. Allerdings ist dieser Antrag zeitlich befristet und muss immer wieder rechtzeitig gestellt werden.
Viele Landesregierungen stellen Broschüren rund um dieses Thema in Papierform oder im PDF-Format aus: Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Thüringen zum Beispiel. Wenn Sie jedoch sichergehen wollen, alle Möglichkeiten zu erschöpfen, wenden Sie sich am besten an den Steuerberater Ihres Vertrauens. Schließlich gibt es noch eine Vielzahl von Steuern mit behindertenspezifischen Regelungen wie beispielsweise bei der Hunde- oder der Umsatzsteuer.
Text: Thomas Mitterhuber
Quellen: Thorsten Staubach, Broschüren
Fotos: pixelio, flickr

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