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für Menschen mit Behinderung

Berufstätig mit Schwerbehindertenausweis

Arbeitssuche (Matthias Balzer/Pixelio)
Arbeitssuche (Matthias Balzer/Pixelio)

Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, sollen nach Wunsch des Gesetzgebers unterstützt werden, einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden. Dazu wurden einige Regelungen eingeführt.

Bei der Regelung der Arbeitszeit und der Gestaltung des Arbeitsplatzes müssen die Bedürfnisse der schwerbehinderten Menschen berücksichtigt werden. Abgesehen von Notfällen darf der schwerbehinderte Mensch ohne Angabe von Gründen jede Mehrarbeit ablehnen.

Zusatzurlaub

Schwerbehinderte Menschen (nicht Gleichgestellte) erhalten jährlich zu ihrem Erholungsurlaub einen Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen. Für den Fall, dass die Schwerbehinderteneigenschaft nicht das ganze Kalenderjahr besteht, berechnet sich der Zusatzurlaub anteilig.

Kündigungsschutz

Arbeitgeber können schwerbehinderte Mitarbeiter nur mit Einwilligung des Integrationsamtes rechtskräftig entlassen. Das Integrationsamt ermittelt im Einzelnen den Sachverhalt, bevor es eine Entscheidung trifft. Das Integrationsamt ist angehalten, einvernehmlich die Weiterbeschäftigung des behinderten Mitarbeiters zu erreichen. Jedoch stimmt das Integrationsamt bei plausibler Begründung seitens des Arbeitsgebers auch einer Kündigung zu.

Foto: www.pixelio.de

 

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