Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für den Rehabilitationssport bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) IX.
Darin ist in § 44 Abs.1, 3 der "ärztlich verordnete Rehabilitationssport in
Gruppen" verankert. Den "Rahmen" für die Umsetzung des Rehabilitationssports bildet die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Oktober 2003 in der Fassung vom 01.01.2007.
Diese wird von den gesetzlichen Krankenkassen, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte, den Trägern der Kriegsopferversorgung und dem Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V., dem Deutschen Behindertensportverband e.V., der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V., der Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. unter Beteiligung und Beratung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Weibernetzes e.V. geschlossen.
Sie regelt u.a. die Gruppengrößen, die Dauer des Rehabilitationssports, die Anerkennung von Gruppen etc.
Text: Dipl. Sportwiss. Robert Freumuth MyHandicap
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