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Der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat

Nach einer Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwAwV) haben Bundesländer seit dem 1. Januar 2013 die Möglichkeit, den Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat auszustellen. Die Umsetzung wurde bis zum 1. Januar 2015 durchgeführt. Für betroffene Personen erleichtert das neue Format die Nutzung im Alltag deutlich im Vergleich zu dem umständlichen Papierformat aus der Vergangenheit.

Brieftasche | © Leclercq/unsplash

Schwerbehindertenausweis in Scheckkartenformat erhältlich. (Leclercq/unsplash)

Der Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument, das in Deutschland an Menschen ausgegeben wird, die aufgrund einer Behinderung in ihrem alltäglichen Leben besondere Herausforderungen meistern müssen. Der Ausweis dient dazu, bestimmte Rechte und Vergünstigungen zu gewähren, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und die finanzielle Belastung zu verringern. In unserem Artikel „Schwerbehindertenausweis – alles, was Sie wissen müssen“ geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wer Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat und welche Vor- oder Nachteile er mit sich bringt.

Jede Person, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 bescheinigt bekommt, gilt in der Bundesrepublik nach dem IX. Sozialgesetzbuch als schwerbehindert.

Maßgeblich für die Feststellung des Versorgungsamtes ist, ob der oder die Betroffene für mindestens sechs Monate eine dauerhafte körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung hat, die sich auf das tägliche Leben auswirkt. An diesen Bestimmungen hat sich auch bei dem Schwerbehindertenausweis in Scheckkartenformat nichts geändert.

Neu hingegen sind die Abmessungen des Schwerbehindertenausweises, den Betroffene in Zukunft erhalten werden. Bislang handelte es sich beim Dokument um einen 13,5 Zentimeter langen und 9,5 Zentimeter großen Streifen aus Papier. Künftig wird der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgestellt.

Ebenso wie der neue Personalausweis, die Gesundheitskarte oder die Bankkarte ist er aus Plastik. Damit ist der neue Schwerbehindertenausweis von seiner Materialbeschaffenheit her haltbarer. Er hat das gleiche Format wie andere Plastikkarten und kann aufgrund der geringeren Abmessungen leichter im Geldbeutel mitgeführt werden.

Die Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat werden nicht mehr im Versorgungsamt gedruckt, sondern extern produziert und auch an die Menschen direkt versendet. Dieses Verfahren ist deutlich kostengünstiger, wodurch die Ausstellung der neuen Schwerbehindertenausweise gebührenfrei bleibt.

Wie erhalte ich einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat?

Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ist ein komplexes Verfahren. In unserem Artikel „Schwerbehindertenausweis beantragen“ nehmen wir Sie an die Hand und geben Ihnen einen Überblick darüber, was Sie bei der Beantragung beachten sollten.

Wer seinen Schwerbehindertenausweis bereits vor dem Jahr 2013 erworben hat und den Ausweis im Papierformat gerne in einen neuen im Scheckkartenformat umtauschen möchte, kann dies formlos über das zuständige Versorgungsamt beantragen. Dafür stellen Sie einen Antrag auf Umtausch eines gültigen Ausweises und nehmen das Aktenzeichen des Feststellungsbescheides über Ihre Behinderung und über den Grad Ihrer Behinderung mit auf. Legen Sie ein aktuelles Passbild bei und geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an. Der Ausweis wird dann direkt per Post an den Antragsteller*in geschickt. Die alten Ausweise werden gleichzeitig zurückgefordert. Diese können ganz einfach per Post an das Versorgungsamt zurückgesendet werden. Ein persönlicher Besuch bei der Dienststelle ist daher weder für die Ausstellung des neuen noch für die Rückgabe des alten Ausweises notwendig. Der bisherige Schwerbehindertenausweis in Papierform behält weiterhin seine Gültigkeit. Auch besteht keine Umtauschpflicht. Auf Wunsch werden jedoch alte, noch gültige Ausweise in neue Ausweise im Scheckkartenformat umgetauscht.

Informationen auf dem Schwerbehindertenausweis als Scheckkarte identisch

Die Informationen, die auf dem neuen Schwerbehindertenausweis enthalten sind, entsprechen ebenso wie die orange-grüne Farbgebung denen des alten Dokuments. Wie bisher ist der oder die Ausweisinhaber*in auf einem Passfoto abgebildet.

Dieses wird jedoch nicht mehr auf das Dokument geklebt, sondern auf die Karte gedruckt, ähnlich wie es auch beim Führerschein und dem neuen Personalausweis gemacht wird. Neben dem Foto auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises sind Name, Geschäftszeichen, Gültigkeit und gegebenenfalls die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson (fett gedrucktes B auf der Vorderseite) vermerkt.

Auf der Rückseite der Karte befinden sich Angaben zur Behinderungsart und Ausprägung (Merkzeichen), der Grad der Behinderung, die Daten von Ausweisinhaber*innen (Name, Geburtsdatum) sowie die ausstellende Behörde und nochmals das Geschäftszeichen. Künftig können auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises auch Sondervermerke nach Landesrecht in den für Merkzeichen vorgesehenen Feldern angegeben werden.

Neu im Schwerbehindertenausweis als Scheckkarte

Der neue Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat enthält den Nachweis der Schwerbehinderung erstmals auch in englischer Sprache. Zwar sind damit für Ausweisinhaber*innen im Ausland keine unmittelbaren Rechte verbunden, jedoch hilft die Mehrsprachigkeit betroffenen Personen, ihre Situation besser zu kommunizieren und eventuelle Vergünstigungen bewilligt zu bekommen. Denkbar sind beispielsweise die kostenlose Bereitstellung von Rollstühlen oder ein Fahrservice an größeren Flughäfen und Bahnhöfen, in denen die zurückzuliegenden Strecken häufig besonders lang sind. Damit trägt der Ausweis zur besseren Identifikation im europäischen Ausland bei und wird international einsetzbar.

Neu sind außerdem die ertastbaren Kennzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis für blinde Menschen. Damit Menschen mit einer Sehbehinderung den neuen Schwerbehindertenausweis im Geldbeutel von anderen Karten unterscheiden können, ist zusätzlich die Buchstabenfolge „sch-b-a“ in der Brailleschrift auf der Karte aufgedruckt. Damit wird der Schwerbehindertenausweis nicht nur benutzerfreundlicher, sondern leistet auch einen wesentlichen Beitrag zu mehr Barrierefreiheit für Menschen mit einer Sehbehinderung.

Nachteilsausgleiche mit einem Schwerbehindertenausweis als Scheckkarte

Die genehmigten Nachteilsausgleiche hängen von den zugewiesenen Merkzeichen ab. Dies sind Buchstabenkürzel, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können. Lesen Sie dazu unseren Artikel „Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis“, dort finden Sie eine detaillierte Auflistung der einzelnen Abkürzungen.

Wenn bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis vorhanden sind, können Menschen mit einer Behinderung Freifahrten oder Fahrpreisermäßigungen in Anspruch nehmen, indem sie eine separate Wertmarke erhalten. In unserem Artikel zum Thema „Wertmarke und Schwerbehindertenausweis: Fahrpreisermäßigungen für Menschen mit Behinderung“ geben wir Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen und alle Rahmenbedingungen, die Sie für den Erhalt einer Wertmarke kennen sollten.

Bestimmte staatliche und städtische Einrichtungen gewähren betroffenen Personen Vergünstigungen bei Eintrittspreisen. Schwimmbäder, Museen, Tierparks und Theatervorstellungen können dann preislich ermäßigt oder kostenlos von Ausweisinhaber*innen besucht werden.

Auch private Anbieter (zum Beispiel: Freizeitparks) ermäßigen für betroffene Personen gegebenenfalls die Eintrittspreise oder unterstützen betroffene Personen während des Aufenthalts.

Der Ausweis berechtigt die betroffenen Personen bei Behördengängen, ihre Wartezeit zu verringern. Dadurch soll langes Warten und Stehen in der Schlange vermieden werden, um betroffene Personen nicht unnötig zu belasten.

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