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Das Persönliche Budget – ein Weg zu mehr Selbstbestimmtheit

Menschen mit Behinderung, die auf Unterstützung angewiesen sind, können durch das Persönliche Budget selbst entscheiden von wem sie welche Hilfe wollen. So wird von den Kostenträgern anstelle von Dienst- und Sachleistungen, ein Budget ausgezahlt.

Eine Frau steht leicht runtergebückt neben einem Mann im Rollstuhl. Man sieht die Rücken der beiden und im Hintergrund sieht man einen hohen Drahtzaun und eine Menschentraube die davor steht. | © Josh Appel/ unsplash

Auch die Möglichkeit der sozialen Teilhabe wird durch eine Assistenz verstärkt. (Josh Appel/ unsplash)

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist das Persönliche Budget keine neue Sozialleistung. Vielmehr ist es eine andere Erbringungsform bisheriger Sozialleistungen zur Sicherung des individuellen Assistenzbedarfes.

Die Idee hinter dem Persönlichen Budget ist es, den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu übertragen. Die Budgetnehmer*innen sollen durch das Persönliche Budget in die Lage versetzt werden, notwendige Assistenz- bzw. Pflegeleistungen selbstbestimmt zu organisieren.

Daher bekommen Budgetnehmer*innen das Persönliches Budget ausgezahlt und können damit selbst die notwendigen Leistungen bei einem Anbieter ihrer Wahl buchen. Anstelle des Kostenträgers, wie beispielweise Kranken- oder Pflegekasse rechnen die Anbieter*innen direkt mit den Betroffenen ab.

Zu den Leistungen, die in Form eines Persönliches Budget gewährt werden können, gehören:

Wer Anspruch auf eine dieser Leistungen hat, kann diese als Persönliche Budget nutzen. 
Das Persönliche Budget ist zweckgebunden. Es darf also nur für die Deckung des Assistenzbedarfes genutzt werden. Nicht etwa für den Wocheneinkauf oder einen neuen Fernseher. Die zweckgerechte Verwendung muss regelmäßig nachgewiesen werden.

Zwei Personen sitzen am Schreibtisch, auf dem zwei Computer stehen. Eine Person sitzt im Rollstuhl und die Personen sind einander zugewandt. | © Andi Weiland/ Gesellschaftsbilder.de Eine Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung ein Leben mit mehr Selbstbestimmung. (Andi Weiland/ Gesellschaftsbilder.de)

Beantragung des Persönlichen Budget

Menschen mit Behinderung, Menschen, die von einer solchen bedroht sind und Eltern von Kindern mit Behinderung haben den gesetzlich verankerten Anspruch auf eine bedarfsgerechte Assistenz, die über ein Persönliches Budget finanziert werden kann.

Dieser Anspruch muss mithilfe eines formlosen Antrags bei dem Kostenträger wahrgenommen werden. Mögliche Kostenträger sind:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Jugendamt
  • Sozialamt
  • Integrationsamt
  • Agentur für Arbeit 
  • Landschaftsverbände (im Bundesland Nordrhein-Westfalen)

Ist es im Antrag nicht anders bestimmt, wird der angeschriebene Kostenträger zum Budgetbeauftragten. Das bedeutet, er ist dafür verantwortlich, das Verfahren mit den Budgetnehmer*innen abzuwickeln, ihnen das Persönliche Budget auszuzahlen, die zweckgebundene Verwendung zu prüfen und sämtliche Abstimmungen mit den anderen Kostenträgern intern zu klären.

Bevor ein Persönliches Budget gewährt wird, muss der Bedarf geklärt werden. Dies wird vom Budgetbeauftragten koordiniert. In der Regel wird der Sozialpädagogische Fachdienst damit betraut, zu prüfen, wie viel Hilfe und demnach wieviel Geld Antragsteller*innen benötigen.

Um dieses Verfahren zu beschleunigen, ist es hilfreich, den Antrag nicht bloß formlos, sondern so ausführlich wie möglich zu stellen. Indem man also seinen Hilfebedarf möglichst ausführlich erläutert und bereits durch kompetente Gutachten bzw. Stellungnahmen bspw. durch die behandelnden Fachärzte*innen, belegt.

Auszahlung, Höhe und Dauer

Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die individuell nach dem Bedarf der einzelnen Person berechnet wird. Die monatlichen Beträge können daher sehr verschieden sein. Die übliche Spanne liegt zwischen 200 und 800 Euro im Monat und der Durchschnitt bei rund 500 Euro.

Das Geld wird monatlich immer vorab an die Budgetnehmer*innen ausgezahlt, die Auszahlung darf gesetzlich nicht vom Kostenträger hinausgezögert werden. Das Persönliche Budget ist zeitlich unbefristet. Zwar können alle zwei Jahre die Voraussetzungen und die Höhe des persönlichen Budgets vom Kostenträger überprüft werden, ein neuer Antrag muss aber nicht gestellt werden.

Das Persönliche Budget kann ein Schritt in die Richtung eines selbstständigeren und selbstbestimmteren Lebens sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.


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