Mietwagen für Menschen mit Behinderung
Seit kurzem können Menschen mit Behinderungen an bundesweit 12 Stationen der AVIS – Kette Fahrzeuge mieten, die individuell nach ihren Bedürfnissen umgerüstet sind.
Möglich wird dies durch eine Kooperation des Autovermieters AVIS und des Fahrzeugumrüster Paravan. Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung sind auch Anlieferungen und Abholungen an einer der 340 AVIS -Stationen möglich.
Die Palette der angebotenen Fahrzeuge sollen vom Smart bis zum Sprinter reichen. Die Preise richten sich nach dem entsprechenden Umrüstungsaufwand. Die Vorausbuchungsfrist soll lediglich 48 Stunden betragen.
Möglich ist die Buchung per E-Mail an AVIS (handicapservice(at)avis.de) oder telefonisch bei der Firma Paravan, Herrn Norbert Peschke (Tel. 07388/999 59 35).
Informationen dazu finden Sie im Internet bei Paravan unter
http://www.paravan.de/miet-und-gebrauchtwagen/mietwagen.html
Das Unfallopfer - Hilfswerk bietet als einer der wenigen Anbieter in Deutschland behindertengerechte Fahrzeuge zum Mieten an.
Diese Mietfahrzeuge sind für einen passiv reisenden Behinderten konzipiert.
Dieses bedeutet das Mitreisende erforderlich sind, die das Fahrzeug fahren können.
Hierzu benötigen Sie lediglich einen gültigen Führerschein der Klasse 3.
Mieten kann diese Fahrzeuge, jeder mit einem gültigen Behindertenausweis.
Die Fahrzeuge sind in Beziehung komplett ausgestattet. Sie können von bis zu 9 Personen mit Gepäck genutzt werden.
Möglich ist die Buchung telefonisch bei dem Reisespezialisten vom Unfallopfer - Hilfswerk, Herrn Seitz (Tel. 0700-86 32 55 67).
Informationen dazu finden Sie im Internet beim Unfallopfer - Hilfswerk unter
Behindertentaugliche Fahrzeugvermietung
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der Autovermieter AVIS und der Kfz-Umrüster PARAVAN,haben inzwischen
Mietwagen für Autofahrer mit Behinderung im Programm" die Aussage ist nicht ganz richtig, Sie halten überwiegend für Rollstuhlfahrer und ähnliche KFZ bereit, aber nicht für alle Behinderungen allgemein.
Hallo Leute,
der Autovermieter AVIS und der Kfz-Umrüster PARAVAN,haben inzwischen
Mietwagen für Autofahrer mit Behinderung im Programm.
Grundsätzlich,ist dies auch im Zuge der Gleichbehandlung super !!!
Nur sollten Selbstfahrer dringend darauf achten,dass die Tüv-Vorgaben die im Führerschein eingehalten werden.
Sonst kann bei einem Unfall der Versicherungsschutz eingestellt werden.
Besser ein Fahrzeug für Passivfahrer mieten und sich einen Kostenvoranschlag zur Beantragung beim zuständigen Kostenträger erstellen lassen.
Allzeit eine gute Fahrt !!!
Gruß
Hanicapchecker.
Johann B