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Arbeiten in einem Inklusionsunternehmen

Arbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft zu integrieren. Die Integrationsunternehmen zeigen dabei, dass die Teilhabe im Arbeitsleben möglich ist. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e.V. leistet hierbei wichtige Unterstützung.

Eine Gruppe von verschiedenen Personen sitzt um einen ovalen Tisch in einem Büroraum. | © unsplash

In Integrationsfirmen arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen auf Augenhöhe zusammen. (unsplash)

Dass Menschen mit Behinderung in der „freien Wirtschaft“ arbeiten, ist noch immer etwas Besonderes. Nach wie vor ist die Mehrheit eher in Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt. Das sind spezielle Einrichtungen zur Integration, wobei die Beschäftigten sozialrechtlich den Status von „Rehabilitanden“ haben.

Die Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist dabei zwar Ziel, aber eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben ist in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung ebenfalls möglich. Entsprechend gering fällt die Übergangsquote in den allgemeinen Arbeitsmarkt aus: sie liegt bei unter einem Prozent.

Gleichberechtigte Teilhabe

Die mehr als 900 Integrationsfirmen in Deutschland verfolgen einen anderen Ansatz. Sie begreifen Menschen mit Behinderung nicht als Patient*innen oder Rehabilitierende, sondern als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen, die nach den gängigen Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts beschäftigt sind. Damit zeigen die Integrationsunternehmen besondere soziale Verantwortung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Inklusion.   

Ein älterer Mann und ein Mann im Rollstuhl stehen in einer Cafeteria an der Theke | © Andi Weiland | Boehringer Ingelheim, Gesellschaftsbilder Ziel der Integrationsfirmen ist es, über ein starkes Miteinander Inklusion zu fördern. (Andi Weiland | Boehringer Ingelheim, Gesellschaftsbilder)

Mitarbeitende mit und ohne Behinderung arbeiten Hand in Hand zusammen

Doch wie funktioniert das Erfolgsmodell Integrationsunternehmen? Das Besondere ist das Miteinander. Integrationsunternehmen verpflichten sich, mindestens 25 Prozent, höchstens 50 Prozent der Mitarbeitenden mit einer Schwerbehinderung zu beschäftigen. Der andere Teil der Arbeitnehmer*innen hat keine Behinderung. Dabei arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung Hand in Hand gleichberechtigt und selbstverständlich mit- und nebeneinander. So entsteht ein Umfeld, in dem Inklusion ganz natürlich ist.

Viele Beschäftigte mit seelischer oder geistiger Beeinträchtigung

Rund ein Drittel der Beschäftigten mit Behinderung haben eine seelische Behinderung. 20 Prozent haben eine geistige Behinderung. Für sie bieten die Integrationsunternehmen Strukturen, in denen sie ihre Fähigkeiten bestmöglich einsetzen und weiterentwickeln können. Da Integrationsfirmen heute nahezu in allen Branchen vertreten sind, können potentielle Mitarbeiter*innen häufig einen Arbeitsplatz finden, der ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten entspricht. Rund 18 Prozent der Unternehmen sind im Bereich Kantinen, Catering und Restaurant angesiedelt, circa 12 Prozent in Landwirtschaft und Naturschutz, über 13 Prozent in produktionsnahen Dienstleistungen.

Integrationsunternehmen leisten wichtige Unterstützung

Die Dachorganisation der mehr als 900 Integrationsunternehmen in Deutschland ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e.V. (bag if). Als Interessenvertretung auf Bundes- und Landesebene leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Information und zum Wissenstransfer. 

Zu den Aufgaben der bag if gehören unter anderem:

  • Lobbyarbeit im politischen Raum, Vertretung in Gremien und Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Information zu Förderrichtlinien und -programmen
  • Beratung zu Firmengründung und der Beantragung von Fördermitteln
  • Organisation von Fachveranstaltungen und Fokusgruppen
  • Vernetzung von Integrationsunternehmen und Kooperation mit anderen Unterstützungsstrukturen und Verbänden

Das Leitbild der Integrationsunternehmen ist es, Arbeitsbedingungen zu schaffen, bei denen Diskriminierung hinsichtlich arbeits- und sozialrechtlicher Faktoren, der Entlohnung und des Geschlechts ausgeschlossen sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e.V. bildet durch ihre Arbeit den Rahmen für ein Inklusionsmodell, das für Menschen mit Behinderung wahre Teilhabe bedeutet.


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