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Die versteckten Codes im Arbeitszeugnis

Ihr Arbeitsverhältnis wurde beendet? Dann machen Sie Ihren Anspruch auf ein entsprechendes Arbeitszeugnis geltend. Diese Beurteilung Ihrer Leistungen sowie Fähigkeiten kann Ihre Bewerbungschancen erhöhen. Achten Sie jedoch auf gewisse Formulierungen. Denn nicht alles, was gut klingt, ist auch gut gemeint.

Arbeitsschreibtisch auf dem ein offenes Notizbuch und ein Smartphone liegt | © Ylanite Kopens / pexels

Das Arbeitszeugnis ist eine Art Visitenkarte ihrer Leistungen und Fähigkeiten – dementsprechend sollte es auch formuliert sein (Ylanite Kopens / pexels)

Immer mehr Menschen mit einer Behinderung finden eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt. Was aber passiert, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird – von welcher Seite aus und aus welchen Gründen auch immer? 

Der Normalfall ist, dass der*die Arbeitgeber*in nach dem Ausscheiden des Mitarbeitenden eine angemessene Beurteilung zur gesamten Beschäftigungszeit abgibt – festgehalten in einem Arbeitszeugnis. Darauf hat jede*r Arbeitnehmer*in einen gesetzlichen Anspruch. Mit einem guten Arbeitszeugnis erhöhen Sie nämlich auch die Bewerbungschancen.

Anspruch auf ein angemessenes Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist jedoch ein Thema für sich. Darin verstecken sich nämlich viele Codes und sprachliche Fallstricke. Vermeintlich positive Formulierungen könnten die Chancen bei künftigen Bewerbungen minimieren. Daher sollte sich jede*r Arbeitnehmer*in das Arbeitszeugnis genauer ansehen und Unstimmigkeiten beanstanden.

Direkt zu Beginn des Arbeitszeugnisses werden Art, Dauer und Umfang der Beschäftigung angegeben. Manchmal kommt eine Kurzbeschreibung des Unternehmens, daraufhin folgt dann eine ausführliche Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten, meistens aufgelistet in Stichpunkten.

Typische Gliederung eines Zeugnisses

Dann folgt eine Beurteilung des Arbeitgebenden, in dem sich der mitunter wichtigste Part des gesamten Zeugnisses befindet – und zwar in dem Teil „ ... zu unserer ... Zufriedenheit“. Je nachdem, welche Begriffe in diesem Satz enthalten sind, kann das eine Schulnote von 1 bis 4 bedeuten.

Am Ende befindet sich in der Regel ein Absatz, in der für die Zusammenarbeit gedankt, das Ende selbiger bedauert und Gutes für die Zukunft gewünscht wird. Fehlt dieser Schlusssatz gänzlich, kann aus einem ansonsten gut geschriebenen Zeugnis eine generell schlechte Arbeitsleistung herausgelesen werden.

Formatierungen und Geheimsprache nicht zulässig

Gerichte haben mehrfach bestätigt, dass die Sprache in einem Arbeitszeugnis klar und wohlwollend sein muss. Hervorhebungen (etwa mit Ausrufe- oder Anführungszeichen) sind ebenso verboten wie zweideutige Formulierungen oder Geheimzeichen. Hilfestellung zu den einzelnen sprachlichen Codes finden Sie im Internet, etwa bei Bewerbungsratgebern oder Jobbörsen.

Üblicherweise umfasst ein Arbeitszeugnis ein bis zwei DIN A4-Seiten. War die beschäftigte Person aber langjährig angestellt, könnte ein kurzes Arbeitszeugnis als geringe Wertschätzung und somit als negativ interpretiert werden. Zudem kann das Weglassen von wesentlichen Schlüsselaufgaben (abhängig von Beruf und Position) eine negative Lesart bedeuten.

Worauf Mitarbeitende mit Behinderung achten sollten

Hat der gekündigte Mitarbeiter oder die gekündigte Mitarbeiterin eine Behinderung oder chronische Erkrankung, darf diese nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Das liegt daran, dass für jede*n Arbeitnehmer*in ohnehin eine Offenbarungspflicht besteht, wenn aufgrund der Erkrankung die Tätigkeit, für die man sich bewirbt, nicht ordnungsgemäß ausgeübt werden kann. 

Aber es gibt auch Ausnahmen. Wenn die Erkrankung prägend für das Arbeitsverhältnis war, zum Beispiel bei einem krankheitsbedingten Ausfall von 50 Prozent der Arbeitszeit, kann in diesem Fall ausnahmsweise der Grund für die Ausfallzeit angegeben werden. Dabei ist es irrelevant, ob die jeweilige Person einen Schwerbehindertenausweis hat oder nicht.

Zudem kann die Behinderung auf ausdrücklichen Wunsch des Mitarbeitenden ebenfalls erwähnt werden, etwa weil auch mit der Behinderung sämtlichen Aufgaben in vollem Umfang nachgekommen werden konnte. Ein derartiger Hinweis kann sich bei künftigen Bewerbungen nämlich als hilfreich erweisen.


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