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Ein Recht auf eine inklusive Schulbildung

Seit der praktischen Einführung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 haben Kinder mit Behinderungen das Recht auf eine inklusive Schuldbildung. Zwar konnte damit die Inklusion in Schulen gefördert werden – dennoch liegt Deutschland im europäischen Vergleich nur im Mittelfeld.

Leeres Klassenzimmer mit Stühlen auf den Tischen | © pixabay

Die strikte Trennung zwischen Förder- und Regelschulen erschwert die Inklusion von Kindern mit Behinderungen. (pixabay)

Kinder mit schweren körperlichen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen werden auch heute noch überwiegend in Förderschulen unterrichtet, die auf die besondere Situation von Schüler*innen mit Beeinträchtigungen ausgerichtet sind. Hier lernen sie in kleinen Gruppen und erhalten eine individuelle Förderung bis hin zur notwendigen pflegerischen Versorgung. 

So fürsorglich die Förderschule auch sein mag, so wenig trägt sie zur Inklusion von Kindern mit Behinderung in die Gesellschaft bei. Denn die Trennung separiert nicht nur den Blick auf die gemeinsame Lebenswelt, sie hindert auch daran, ein Verständnis für die unterschiedlichen Bedürfnisse zu entwickeln. 

Zwar konnte die UN-Behindertenkonvention dazu beitragen, dass Kinder mit Behinderungen seit 2009 einen Anspruch auf den Besuch einer Regelschule haben. Dennoch liegt Deutschland im Schuljahr 2016/17 nur bei einem Inklusionsanteil von etwas mehr als 39 Prozent. 

Hier sind Bund und Länder gefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, dass Inklusion in den Schulen praktisch möglich wird 
Achim Backendorf, Abteilungsleiter für Sozialpolitik beim Sozialverband VdK

Verbindliche Regeln für inklusive Schulen

Ein zentrales Problem bei der Umsetzung der UN-Konvention: Es fehlen einheitliche Regelungen und ein konkreter Zeitplan. Da jedes Bundesland über ein eigenes Schulgesetz verfügt, ist die Rechtslage unübersichtlich. Auch Gerichtsurteile, die besagen, wie die Inklusion von Kindern mit Behinderungen in der Regelschule ausgestaltet werden muss, gibt es nicht. Klar ist bislang nur, dass Schüler*innen mit Behinderung nicht mehr ausschließlich in Förderschulen unterrichtet werden sollen. Wie das gemeinsame Lernen Alltag werden kann, dafür sind die Konzepte allerdings eher rar.

Oft sind es schlicht die örtlichen Gegebenheiten, die ein gemeinsames Lernen erschweren: Die Klassenräume sind zu klein, die Gebäude nicht barrierefrei, die Lehrer*innen für den Umgang mit beeinträchtigten Schüler*innen nicht ausgebildet.

Der Prozess, die Regelschule für Kinder mit Behinderungen zu öffnen, sei durch die UN-Konvention und die Ratifizierung in Bundesrecht auf alle Fälle in Gang gekommen.

Zwei Kinder lernen zusammen im Klassenzimmer | © pixabay Wenn Kinder gemeinsam lernen, fördert das die soziale Kompetenz. (pixabay)

Kinder mit und ohne Behinderungen lernen voneinander

Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung wird indes nicht nur positiv bewertet. Häufig ist das Thema mit Unsicherheit und Angst verbunden. Eltern mit nicht beeinträchtigten Kindern fürchten oftmals ein Absinken des Leistungsniveaus durch die inklusive Schule. Während Eltern, deren Kind eine Behinderung hat, Angst vor Überforderung haben. Dabei zeigen mehrere wissenschaftliche Untersuchungen, dass diese Bedenken unbegründet sind.

Vielmehr gilt für inklusiven Unterricht:

  • Die Persönlichkeits- und Lernentwicklung wird gestärkt
  • Das Sozialverhalten gefördert und Barrieren im Kopf abgebaut
  • Der Blick für Gemeinsamkeiten und Potenziale geschult
  • Lehrer engagieren sich auch ohne spezifische Qualifikation erfolgreich für die Einbeziehung von Schüler*innen mit Behinderung
  • Die Akzeptanz bei Eltern steigt, je stärker sie sich mit dem inklusiven Unterrichtsmodell beschäftigen

Dabei zeigt sich aber noch mehr: Wo die Inklusion gelingt, kann es die Leistungen sowohl von Kindern mit als auch ohne Behinderung verbessern. Denn was inklusiver Unterricht mit sich bringt, ist neben der Ausbildung kognitiver Fähigkeiten auch ein Schwerpunkt auf die Vermittlung von gesellschaftlichen Werten sowie Verantwortungsbewusstsein – wie die Aktion Mensch in ihrem Bericht über die Potenziale und Mehrwerte festgehalten hat.

Ob ein Kind mit körperlicher oder geistiger Behinderung eine Regelschule besuchen kann oder besser in einer Förderschule mit kleinen Klassen und intensiverer Betreuung unterrichtet werden sollte, bleibt am Ende eine Einzelfallentscheidung. Das Recht zum gemeinsamen Lernen jedoch gilt für alle. 


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