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NEU: Umfrage / Interview

Ist es erlaubt, bei der DB eigene mobile Rolli-Rampen einzusetzen?

Topic gelöst / abgeschlossen zu:

100%
Forum » MyHandicap deutschsprachige Foren » Reisen & Mobilität
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Landesflagge: DE
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KarinM
Sprachen: Deutsch, Englisch
Dabei seit: 14.10.2007
Beiträge: 5607
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1 User fanden diese Antwort hilfreich.
Schnellstdenker hat geschrieben:

Dieser Lokführer der DB,sagte, dass die DB auf dieser Strecke das nicht hat.



Hallo Schnellstdenker,

meinst Du damit die Rampen auf dem Bahnsteig oder die Rampen im Zug?

Du schreibst die ganze Zeit davon das Du Stufenfrei in diesen Zug hinein rollen kannst und das einzige Hindernis der Spalt zwischen Bahnsteig und Zug ist. Diese Spalten sind je nach Bahnsteig und je nach Zug, unterschiedlich groß, aber nicht unüberwindbar. Die Hilfe einer Rampe benötigt man eigentlich nur, wenn das Bahnsteigniveau nicht dem Zug entspricht. Leider bist Du nie auf meine Erklärungen zu diesen moderne Niederflur- oder Hochflur- Regionalzügen eingegangen, deshalb ging ich davon aus das es einer dieser Züge ist. Kann es sein das auf Deiner Strecke gar keine für Rollifahrer geeigneten Züge fahren? In NRW sind im Regionalverkehr noch ein paar dieser sehr alten Reginalzüge unterwegs, bei denen nie eine Benutzung durch Rollifahrer vorgesehen war. Bei diesen Zügen fuktionieren trotz breiter Türen die Hubrampen in den meisten Fällen nicht. Ein Zugbegleiter hat mir vor kurzem aber erzählt, daß diese Züge nur noch bis 2016 fahren sollen. Dann gibt es nur noch rollstuhlgerechte Züge auf allen Strecken im Regionalverkehr in NRW.
Schnellstdenker hat geschrieben:

ich als Begleitung eine operierte Schulter...auch ohne könnte ich nicht 100-120kg kippen.

Auch ich habe Probleme mit den oberen Extremitäten, aber wenn ich früh genug andere Fahrgäste bitte, dann habe ich immer eine Helfer. Nicht selten hilft mir auch der Lockführer. icon_wink.gif

Gruß Karin



Poweruserin, Expertin für Medizin & Gesundheit


Das Leben ist schön, so wie es ist. (-:
Verfasst am: 15. 05. 12 [13:24]
Die Website für Menschen mit Behinderung und schwerer Krankheit / Community for disabled people
Landesflagge: DE
Justin_MyHandicap
Sprachen: Deutsch, Englisch
Dabei seit: 11.01.2008
Beiträge: 2930
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0 User fanden diese Antwort hilfreich.
Hallo zusammen,

nachfolgend die Antwort von Ellen Engel, Leiterin Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten:

Anliegend aktuelle Informationen
zum Sachverhalt. Entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückantwort
aufgrund der juristischen Abklärung.

Die Mitnahme eigener Rampen, möglicherweise zugeschnitten auf einen
speziellen Rollstuhl und zur Herstellung der Zugänglichkeit (außerhalb des
Eisenbahnbereiches) ist
grundsätzlich möglich. Die Nutzung als Einstiegshilfe ist dagegen nicht
zulässig. Wenn eigene Rampen dennoch verbotswidrig als Einstiegshilfe
verwendet werden, ist der
Nutzer für evtl. entstehende Schäden selbst verantwortlich. Dabei sind
Unfallfolgen für den Nutzer selbst, für andere Kunden oder für das
Eisenbahnpersonal, aber auch
Schäden an den Eisenbahnfahrzeugen, der Infrastruktur oder betriebliche
Folgen, z. B. durch Störungen, die sich auf andere Züge übertragen können,
denkbar.

Rampen, die bei der Deutschen Bahn AG verwendet werden, müssen TÜV-geprüft
sein und die Bedienung muss durch dafür geschultes Personal durchgeführt
werden. Selbst
die gut gemeinte Unterstützung kann bei unsachgemäßer Bedienung oder bei
ungeeigneten Rampen zur Haftung der Helfer führen.


Beste Grüße, Justin
MyHandicap
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Verfasst am: 28. 05. 12 [08:26]
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