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Reduzierung des GdB von 100 auf 80

Topic gelöst / abgeschlossen zu:

100%
Forum » MyHandicap deutschsprachige Foren » Recht & Soziales
Landesflagge: DE
RP2000
Sprachen: Deutsch
Themenersteller
Dabei seit: 26.03.2010
Beiträge: 160
Hallo Community,

ich habe eine Frage an einen eurer Fachexperten für Recht und Soziales:

Was ist der genaue juristische Unterschied zwischen einer Schwerbehinderung (GdB) von 80% und einer Schwerbehinderung (GdB) von 100% ?
Ich wüsste gerne, welche Nachteile mir entstehen könnten, wenn mein GdB von 100% auf 80% reduziert wird.

Derzeit habe ich einen GdB von 100 mit den Merkzeichen B und G.
Zukünftig soll ich einen GdB von 80 mit den Merkzeichen B,G und aG "erhalten".

Für eine Antwort bedanke ich mich schon vorab!
Verfasst am: 26. 04. 12 [23:10]
Die Website für Menschen mit Behinderung und schwerer Krankheit / Community for disabled people
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surfer
Sprachen: Deutsch, Englisch
Dabei seit: 14.03.2010
Beiträge: 1059
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Hallo RP 2000,

Zwar bringen 100% bei den Steuern mehr, auch bei der sozialgeförderten Wohnung, aber durch das aG hast Du das Recht auf eine rollstuhlgeeignete Wohnung und Taxigelder und durch das B ein Recht zur Mitnahme einer Begleitperson.
Verstehe die ganze Rechnung nicht, ich habe die Merkzeichen und 100%, weil es können doch nicht neue Merkmale für eine Verschlechterung eintreten und der GdB gleichzeitig sinken, ein Widerspruch in sich selbst.

LG

Surfer

Ich schließe mich der Trauer um unser Mitglied Guido an.
Verfasst am: 28. 04. 12 [00:21]
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RP2000
Sprachen: Deutsch
Themenersteller
Dabei seit: 26.03.2010
Beiträge: 160
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1 User fanden diese Antwort hilfreich.
Nunja, die Sache ist bei mir so, das ich 2008 an Krebs mit inkompletten Querschnitt erkrankte. Daraufhin bekam ich einen GdB von 100 und die Merkzeichen B und G.
Der GdB von 100 wurde damit begründet, weil die Krebserkrankung in Heilungsbewährung ist und da ich bis jetzt ohne Rückfall bin (Gott sei Dank) gilt diese nur als "ausgeheilt".
Wenn man es nun ganz genau betrachtet, so hätte mir m.M. nach das Merkzeichen "aG" sofort zugestanden, da bei den Vergabekriterien für "aG" dabei steht Querschnittsgelähmte. Dort steht jedoch rein gar nichts davon ob komplett oder inkomplett.... Somit ist für mich und für die Vergabe des Merkzeichens Querschnitt = Querschnitt.
Auf Grund Beantragung der EU-Rente mußte ich von der RV aus zur neurologischen Begutachtung. Der Neurologe gab mir die Empfehlung dringend das Merkzeichen "aG" zu beantragen. Auf Grund seines Gutachtens sollen mir nun die Merkzeichen "aG", "G" und "B" zuerkannt werden, allerdings mit einem GdB von 80, da die Krebserkrankung nun als "ausgeheilt" gilt.
Verfasst am: 01. 05. 12 [13:10]
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syvyys
Sprachen: Deutsch, Englisch
Dabei seit: 13.09.2011
Beiträge: 68
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2 User fanden diese Antwort hilfreich.
Hallo RP 2000,

du hast nach einem Fachexperten gefragt.
Vielleicht musst du dich direkt an die Redaktion wenden; eventuell wurde deine Frage übersehen.
Meist ist es ja so, dass einer der Redakteure antwortet, dass die Frage an einen Experten weiter geleitet wurde.

Leider bin ich kein Experte für Recht und Soziales, aber die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" und gleichzeitige Reduzierung der Prozente ist schon merkwürdig.

Vielleicht kannst du einen Teilwiderspruch gegen die Rückstufung der Prozente zur Fristwahrung einlegen, und mitteilen, dass du die Widerspruchsbegründung nachreichst.
Dann hättest du zumindest Zeit gewonnen, da deine Frage ja schon am 26.04. gestellt wurde.

Toi, toi, toi
syvyys

Um einen Freund zu haben,
muss man erst einmal einer SEIN.
Verfasst am: 04. 05. 12 [13:36]
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RP2000
Sprachen: Deutsch
Themenersteller
Dabei seit: 26.03.2010
Beiträge: 160
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1 User fanden diese Antwort hilfreich.
surfer hat geschrieben:

...durch das aG hast Du das Recht auf eine rollstuhlgeeignete Wohnung und Taxigelder...


Hallo surfer,

das mit den Taxigeldern, das hör ich so zum 1. Male. Hm, wie soll das denn funktionieren und wo muß man das dann beantragen? Kannst du das bitte etwas genauer erklären.

Danke, RP2000
Verfasst am: 05. 05. 12 [12:59]
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Justin_MyHandicap
Sprachen: Deutsch, Englisch
Dabei seit: 11.01.2008
Beiträge: 2905
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Hallo RP2000,

ich hoffe, es ist ok, wenn "nur" ich Deine Fragen beantworte und vorerst keinen Fachexperten hinzuziehe. icon_wink.gif

Wobei ich eigentlich nur die kompetenten Infos ergänzen muss, die Du bereits aus der Community erhalten hast (hierfür vielen Dank, Leute icon_smile.gif ).

Unabhängig davon, ob Änderung nun vernünftig, sinnvoll oder nachvollziehbar ist, ergeben sich aus der Änderung des GdB lediglich Änderungen beim Steuerfreibetrag bzw. der Wohnung.

Infos zu den, nun umfangreicheren, Nachtteilsausgleichen findest Du in unserem Info-Bereich:
http://www.myhandicap.de/schwerbehinderten_merkzeichen.html

Mit "Taxigeld" ist die Nutzung von Fahrdiensten gemeint, die vom Amt gezahlt werden. Näheres hierzu findest Du unter: http://www.myhandicap.de/fahrdienst-rollstuhl-de.html

Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. icon_smile.gif
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen icon_smile.gif

Beste Grüße, Justin
MyHandicap
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Verfasst am: 12. 05. 12 [00:49]
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