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bin linkseitig gelähmt ,und habe versucht eine sterilisatzion durch zu bekommen ,da ich keine pille nehmen darf durch einen schlaganfall und spirale ja auch nicht sicher sind aber die krankenkasse sagt ohne vohrerkankung keine übernamme was kann ich
Topic gelöst / abgeschlossen zu:
0%
auf grund eines schlaganfalles keine pille und sterilisatzion wird nicht bezahlt
Verfasst am: 12. 03. 12 [18:37]
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2 User fanden diese Antwort hilfreich.
Wiso soll immer die Frau die Verhütung übernehmen?
Es gibt Kondome für Männer und Frauen .Auch ein Mann kann sich Unterbinden,das heisst Vasektomie.
Es gibt Kondome für Männer und Frauen .Auch ein Mann kann sich Unterbinden,das heisst Vasektomie.
Verfasst am: 13. 03. 12 [08:39]
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3 User fanden diese Antwort hilfreich.
Kann nichts versprechen, denke aber das Dir das Nachfolgende weiterhelfen könnte:
1. Das Wichtigste in Kürze:
Eine Sterilisation dient der dauerhaften Empfängnisverhütung. Sie kann sowohl bei Männern als auch bei Frauen durchgeführt werden. Eine Sterilisation wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn ein ärztliches Gutachten vorliegt.
2. Grundsätzliches:
Bei einer Sterilisation, deren Kosten von der Krankenkasse oder vom Sozialamt übernommen werden, handelt es sich um eine Unterbindung der Samenleiter beim Mann (Vasektomie) bzw. eine Unterbindung der Eileiter bei der Frau.
Die "Hilfe bei Sterilisation" zählt im Rahmen der Sozialhilfe zu den Hilfen zur Gesundheit (Gesundheitshilfe).
3. Voraussetzungen:
•Es muss sich um eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation handeln, das heißt: Ein ärztliches Gutachten muss die Notwendigkeit und Angemessenheit des Eingriffs bejahen. Dient die Sterilisation der persönlichen Lebensplanung, muss der Versicherte die Kosten dafür selbst übernehmen.
•Der Eingriff muss von einem Arzt vorgenommen werden.
Bei Kostenübernahme durch das Sozialamt muss das Einkommen des Betroffenen unterhalb der Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII liegen, Näheres unter Einsatz von Einkommen und Vermögen.
4. Umfang:
•Ärztliche Untersuchung, Beratung und Begutachtung
•Ärztliche Behandlung, z.B. der operative Eingriff
•Krankenhausbehandlung
•Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge der durch Krankheit erforderlichen Sterilisation besteht in der Regel Anspruch auf Krankengeld.
5. Wer hilft weiter?Krankenkassen und das Sozialamt.
6. Verwandte Links:
Genetische Beratung
Schwangerschaftsverhütung
Schwangerschaftsabbruch
Gesetzesquelle(n)
(§ 24 b SGB V)
Informationsquelle:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Sterilisation-383.html
Hoffe das Dich diese Informationen bei Deinem Problem etwas weiterbringen!
Gruß
Gunder
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 13.03.2012 um 09:06.]
1. Das Wichtigste in Kürze:
Eine Sterilisation dient der dauerhaften Empfängnisverhütung. Sie kann sowohl bei Männern als auch bei Frauen durchgeführt werden. Eine Sterilisation wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn ein ärztliches Gutachten vorliegt.
2. Grundsätzliches:
Bei einer Sterilisation, deren Kosten von der Krankenkasse oder vom Sozialamt übernommen werden, handelt es sich um eine Unterbindung der Samenleiter beim Mann (Vasektomie) bzw. eine Unterbindung der Eileiter bei der Frau.
Die "Hilfe bei Sterilisation" zählt im Rahmen der Sozialhilfe zu den Hilfen zur Gesundheit (Gesundheitshilfe).
3. Voraussetzungen:
•Es muss sich um eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation handeln, das heißt: Ein ärztliches Gutachten muss die Notwendigkeit und Angemessenheit des Eingriffs bejahen. Dient die Sterilisation der persönlichen Lebensplanung, muss der Versicherte die Kosten dafür selbst übernehmen.
•Der Eingriff muss von einem Arzt vorgenommen werden.
Bei Kostenübernahme durch das Sozialamt muss das Einkommen des Betroffenen unterhalb der Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII liegen, Näheres unter Einsatz von Einkommen und Vermögen.
4. Umfang:
•Ärztliche Untersuchung, Beratung und Begutachtung
•Ärztliche Behandlung, z.B. der operative Eingriff
•Krankenhausbehandlung
•Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge der durch Krankheit erforderlichen Sterilisation besteht in der Regel Anspruch auf Krankengeld.
5. Wer hilft weiter?Krankenkassen und das Sozialamt.
6. Verwandte Links:
Genetische Beratung
Schwangerschaftsverhütung
Schwangerschaftsabbruch
Gesetzesquelle(n)
(§ 24 b SGB V)
Informationsquelle:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Sterilisation-383.html
Hoffe das Dich diese Informationen bei Deinem Problem etwas weiterbringen!
Gruß
Gunder
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 13.03.2012 um 09:06.]
Gunder Brückmann
* Rettungssanitäter
* Fachausbilder Behindertentransport
* Fachausbilder Arbeitssicherheit
* Trainer Verkehrssicherheit für Menschen mit Handicap
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Verfasst am: 13. 03. 12 [09:02]
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1 User fanden diese Antwort hilfreich.
Auf der Grundlage meiner letzten Anwort, solltest Du nochmal Kontakt zu Deinem Arzt aufnehmen, der Dir ein Attest ausstellen sollte das Du keine normale Verhütung mehr auf Grund Deiner Erkrankung durchführen kannst (Pille, Spirale usw.). Durch dieses Attest sollte die medizinische Begründung vorliegen.
Nicht so schnell den Kopf hängen lassen, es wird immer erst einmal alles abgewiesen, da ca. 70% der Bevölkerung solche Entscheidungen einfach hinnehmen, sparen die Behörden so viel Geld.
Weitermachen und einen Wiederspruch gegen die Entscheidung einlegen, füge dem Wiederspruch das Attest bei und stelle den Antrag auf eine neue Entscheidung in der Sache. Verweise in Deinem Wiederspruch darauf, das Du bei einer nochmaligen Ablehnung einen Rechtsbeistand und das Sozialamt einschalten wirst (mache Druck, das ist ok.).
Wenn ich Dir weiterhelfen kann melde dich gerne auch mit einer persönlichen Mail.
Gruß
Gunder
Gunder Brückmann
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* Trainer Verkehrssicherheit für Menschen mit Handicap
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Verfasst am: 13. 03. 12 [09:19]
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colores hat geschrieben:
Wiso soll immer die Frau die Verhütung übernehmen?
Es gibt Kondome für Männer und Frauen .Auch ein Mann kann sich Unterbinden,das heisst Vasektomie.
Wiso soll immer die Frau die Verhütung übernehmen?
Es gibt Kondome für Männer und Frauen .Auch ein Mann kann sich Unterbinden,das heisst Vasektomie.
Hallo Colores,
da gebe ich Dir recht, ich selber bin diesen Schritt auch gegangen, aber ich denke auch, das nicht jeder Mann zu diesem Schritt bereit ist. Hier spielen solche Faktoren wie Alter, Ängste (wie ich kann dann nicht mehr)usw. eine große Rolle.
Diesen Schritt sollte nach meiner Meinung nur gehen wer das auch tatsächlich möchte!
Gruß
Gunder
[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 13.03.2012 um 09:25.]
Gunder Brückmann
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Verfasst am: 13. 03. 12 [09:24]
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Gunders Antwort scheint mir umfänglich - habe dem nichts hinzuzufügen (außer dem Wunsch, Durchhaltevermögen aufzubringen...).
Winfried
Winfried
Winfried Mall, Diplom-Heilpädagoge (FH)
Heilpädagogische Fachberatung
9000 St. Gallen (Schweiz)
Heilpädagogische Fachberatung
9000 St. Gallen (Schweiz)
Verfasst am: 13. 03. 12 [10:11]
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Der Eingriff bem Mann ist einfach wesentlich weniger gefährlich als die Pille bei der Frau. Was der Todesfall nach der Pille Yasmin beweist
Ich hätte den Eingriff auch gemacht ist aber nicht mehr nötig da wir keine Kinder mehr bekommen können
Ich hätte den Eingriff auch gemacht ist aber nicht mehr nötig da wir keine Kinder mehr bekommen können
Verfasst am: 13. 03. 12 [15:32]
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