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Kann man die ARGE zwingen, einen nicht ins BBW sondern in normale Ausbildung zu stecken und das zu finanzieren?

Topic gelöst / abgeschlossen zu:

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Forum » MyHandicap deutschsprachige Foren » Ausbildung & Beruf
Landesflagge: DE
Schlappohr_90
Sprachen: Deutsch
Themenersteller
Dabei seit: 10.01.2012
Beiträge: 3
Ich war jetzt 2011 in der Altenpflege und musste abbrechen, da ich Rückenprobleme bekam. Nun möchte ich gerne eine Ausbildung bei der Macromedia machen. Laut SGB II/III stünde mir ein Bildungsgutschein bzw. 100% Kostenübernahme zu.
Habe ich eine Chance das durchzusetzen?
Wie kann ich gegen ein BBW für Gehörlose und für eine Ausbildung dort (wo Gehörlose schon erfolgreich ebstanden!) mich einsetzen, dass ich die bezahlt bekomme.

Ich kann ja nix für die Rückenprobleme. Blöd: Ich hab mir das nicht als Arbeitserkrankung attestieren lassen.
Verfasst am: 10. 01. 12 [22:36]
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KarinM
Sprachen: Deutsch, Englisch
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Hallo Schlappohr,

nein, die Arge darf Dich nicht zwingen eine Ausbildung in einem BBW zu machen. Du hast sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf Deine Ausbildung in einem ganz normalen Betrieb zu machen. Vor nocht nicht all zu langer Zeit war das anders und manche Dachbearbeiter können sich nicht daran gewöhnen das es für Menschen mit Handicap viel besser ist, wenn sie integriert werden.

Was ich mir aber vorstellen kann ist, daß die Arge Deine Arbeitslosigkeit nicht länger finanzieren möchte, wenn in einem BBW ein Platz für Dich frei ist. Dies könntest Du versuchen zu umgehen, in dem Du Dir irgend wo einen Job suchst, um die Zeit der Lehrstellensuche zu überbrücken.

Schöne Grüße
Karin

Poweruserin, Expertin für Medizin & Gesundheit


Das Leben ist schön, so wie es ist. (-:
Verfasst am: 11. 01. 12 [07:37]
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Schlappohr_90
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Themenersteller
Dabei seit: 10.01.2012
Beiträge: 3
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Naja die Ausbildung in einem normalen Altenpflegeheim mit regelberufsschule bezahlten sie mir zu 80%, hatten aber nicht bedacht, dass ich ne cerebrale Spastik links habe.
Im Alltag macht die mir nix aus, doch ich kann den linken Arm nur mit Max. 4kg belasten.
Und das auch max. 1 Minute lang. Für den Alltag ist das vollkommen ausreichend, weil man fast alles schleppen kann (rechts ist ja normal), aber in der Kranken- und Altenpflege nur hinderlich. Man muss auch hocken können. Hab wegen der Gehörlosigkeit Gleichgewichtsprobleme, da kann ich nicht hocken. Mit dem Knie abstützen auf dem Boden durfte ich nicht, weil meine Kleidung nicht den Boden berühren durfte.
Und ich viel bei der Pflege (Schuhe anziehen) ständig auf den Po.
Aber da sagten die nix. Aufm Po sitzen ist okay, aber Kniehocke machen geht ned.
Verfasst am: 11. 01. 12 [10:28]
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KarinM
Sprachen: Deutsch, Englisch
Dabei seit: 14.10.2007
Beiträge: 5607
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Hallo Schlappohr,

genau aus diesen Gründen bin ich in die Kinderkrankenpflege gegangen und nicht in die Erwachsenenpflege. icon_wink.gif Das könntest du übrigens auch. Deine Zeit in der Altenpflegeausbildung würde Dir bestimmt angerechnet werden. Trotzdem wird das Arbeiten in diesem beruf mit Deiner Behinderung nicht leicht.

Hast Du mal überlegt ob Dir Erzieherin Spaß machen würde? Erzieherin wäre ein Beruf wo Du körperlich nicht so extrem gefordert wirst. Ich könnte mir vorstellen das Du in diesem Beruf recht gut auf dem ersten Arbeitsmarkt einen Ausbildungsplatz findest, weil zur Zeit der Bedarf ständig steigt.

Schönen Gruß
Karin



Poweruserin, Expertin für Medizin & Gesundheit


Das Leben ist schön, so wie es ist. (-:
Verfasst am: 11. 01. 12 [19:56]
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