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magdalena44
Sprachen: Deutsch
Themenersteller
Dabei seit: 23.10.2009
Beiträge: 63
Wie traurig ist das wenn hier schon Gerichte über behinderte urteile vergeben müßen, ob man in 50 qm lebt oder in 62 qm,und wenn eine behinderte nur mit 360 Euro darf leben und wegen 22 euro für ein 2 jähriges Verfahren so dann verurteilt wird ? da findet man keine Worte mehr führ oder ?
Verfasst am: 28. 05. 12 [13:47]
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Sendrine
Sprachen: Deutsch
Dabei seit: 20.08.2009
Beiträge: 2307
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Hallo Magdalena!

Ich verstehe Deine Frage leider nicht!!!!!!!Kannst Du nochmals erklären?
Bist Du verurteilt worden 22 E zu bezahlen für eine Wohnung oder was meinst Du??

LG
SENDRINE icon_redface.gif

Es ist sehr schwer ein Kind zu sein!!
Doch schwerer noch Erwachsen.
Man denkt,man darf nun alles tun
und muß doch vieles Laßen!

Guido Du warst eine Bereicherung!Machs gut!
Verfasst am: 28. 05. 12 [19:36]
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magdalena44
Sprachen: Deutsch
Themenersteller
Dabei seit: 23.10.2009
Beiträge: 63
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hallo guten abend,
wenn man so sagen kann dann ja,
das LSG hat hier gesagt , das ich als behinderte mit einem Sehrestvermögen, als Rollatornutzerin, die unangemeßenen Kosten von meiner Grundsicherung selnber aufkommen muß , obwohl aber das BSG hier schon in 2007 entschieden hatte, das Behinderte mit Rollator mit Merkz G und mit 100 % auf einen Mehrwohnraum gegeben wird bis zu 15 qm, aber ich finde sowas von beschämend und traurig, und auch als diskriminierend, oder vielleicht nicht?Sind eigentlich Behinderte nicht schon genug vestraft mit ihrer Behinderung! Der Kampf damit jeden Tag leben zu müßen, wie andere noch schlimmer dran sind als ich und hier überhaupt nicht an diese Menschen hier gedacht wird, aber wir kennen unsere Gesetze und unsere Politik , wir sind doch zum kämefen nur noch da ! aber ich danke dir für deine Antwort, war nett, wie du reagiert hast danke ! schönen abend noch !
Verfasst am: 28. 05. 12 [20:57]
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Klaus123
Sprachen: Deutsch
Dabei seit: 29.12.2009
Beiträge: 622
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Hi magdalena

2007 ist ja schon eine Weile her. Hast du bei deiner Argumentation

die Anpassung an die Wohnraumförderungsbestimmungen Fassung vom 25.02.2010 berücksichtigt (Stichwort Angemessene Wohnfläche)

Gib doch bitte das Aktenzeichen des BSG Urteils an. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das LSG ein Urteil fällt, obwohl es schon lange eine gegenteilige Entscheidung des BSG gibt. (umgekehrt ist das natürlich häufig)

Klaus

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 29.05.2012 um 14:39.]
Verfasst am: 29. 05. 12 [14:38]
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magdalena44
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Themenersteller
Dabei seit: 23.10.2009
Beiträge: 63
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hallo klaus , danke das du ,ir antwortest !
Natürlich habe ich das Akz mit eingegeben, denn es gibt ja hunderte von urteulen wenn man kein Akz, dabei angibt, aber es ist wirklich war, das BSG Urteil wurde nicht zur kenntnis genommen, ebenso zweifelt das Gericht auch noch an meine Gehbehinderung, durch die diabetisch Poloneuropatie, sowie auch Arthrose, sowie auch einige Bandscheiben Vorfälle !Nun was sollen wir da noch machen klaus, hinzu kommt das hier derlandkreis in dem ich wohne keine angemeßenen Wohnungen weder auf dem örtlichen Wohnungsmarkt, noch von der Stadt zu verfügung, stehen !ich weis hier nur eins das hier am landkreis jede Hilfe ,jede Unterstützung ob in finanzieller Form abgewioesen wird ! ist das Diskriminierung !? auch wird nun mir ein Elektro Rollstuhl auf ggeunde der diabetischen Poloneuropatie abgelehnt, aber einen Rollator den darf ich führen, mit meiner Sehbehinderung, einseitig nur ca 20 % ! Sie wollten Sie das ich eine MPU untersuchung mache, für den Elektro Rollstuhl !! bin aber voll geistig da und weis was ich schreibe und sage ! also wäre ich ja wohl in der lage einen elektro rollstuhl zu führen ! auf den Gehwegen ! Gruß Magdalena !
Verfasst am: 29. 05. 12 [17:49]
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Klaus123
Sprachen: Deutsch
Dabei seit: 29.12.2009
Beiträge: 622
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Hallo Magdalena

Offenbar habe wir ein kleines Missverständnis. Meine Bitte "Gib doch mal bitte das Aktenzeichen des BSG Urteils an" war andich gerichtet.
Möglicherweise ist das Urteil überholt, die gelten ja nicht auf immer und ewig. Auf díe Änderung der Wohnraumförderungsbestimmungen habe ich ja hingewiesen.

Wenn dein Anwalt bzw. du, wenn du den Prozeß vor dem LSG alleine geführt hast, im Prozeß auf das BSG Urteil hingewiesen wurde, muss in der Urteilsbegründung irgendetwas dazu stehen.

Also Nägel mit Köpfen. Mit welcher Begründung hat denn das LSG den Mehrbedarf an Wohnraum abgelehnt. Die sagen ja nicht einfach - nee gibt es nicht. Die Urteilsbegründungen sind ja meist recht ausführlich.

Klaus
Verfasst am: 29. 05. 12 [20:30]
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magdalena44
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Dabei seit: 23.10.2009
Beiträge: 63
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hallo klaus, nun ich werde dir das morgen heraus suchen m etzt wünsche ich dir einen schönen abend noch und gute nacht ! Liebe Grüße Magdalena
Verfasst am: 29. 05. 12 [21:11]
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Justin_MyHandicap
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Dabei seit: 11.01.2008
Beiträge: 2924
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Hallo zusammen,

da die Themenerstellerin unsere Community verlassen möchte, kann dieses Anliegen wohl als abgeschlossen betrachtet werden. Ich habe die Bewertung des Threads daher auf 100% gesetzt.

Beste Grüße, Justin
MyHandicap
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Verfasst am: 07. 06. 12 [00:41]
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