Kücheneinrichtung
Anforderungen und Ausstattung
Für diejenigen, die ihre Hände zur Benutzung von Hilfsmitteln benötigen, ist es erforderlich, dass eine durchgängige Arbeitsfläche zur Verfügung steht. Zweizeilige Anordnungen sind also weniger hilfreich, besser sind L- oder U-förmige Einrichtungen. Die Arbeitsfläche sollte für Rollstuhlbenutzer im Bereich von Spüle, Herd und wesentlichen Arbeitsbereichen (bspw. zwischen Spüle und Herd) unterfahrbar sein. Die dadurch entfallenden Stauräume sind in Hochschränken vorzugsweise mit sog. Apothekerauszügen zu kompensieren. Zuweilen bietet ein leichtgängiger Rollcontainer zusätzlich flexibel nutzbaren Raum.
Während sich zunehmend eine Regelhöhe von 90 cm und mehr durchsetzt, ist für Kleinwüchsige oder Rollstuhlbenutzer eine geringere Arbeitshöhe erforderlich. Insbesondere am Herd ist zu berücksichtigen, dass die Oberkante von Töpfen noch ausreichend Einsicht in den Inhalt derselben gewährleistet. Die Bedienung des Herdes sollte auf der Arbeitsplatte angeordnet sein. Ebene Oberflächen wie z.B. Ceranfelder erleichtern das Hantieren mit Töpfen. Die Kochfelder sollten in jedem Fall mit Temperaturkontrollleuchten versehen sein.
Um flexibel in der Höhe zu sein, besteht die Möglichkeit höhenverstellbare Systeme einzubauen.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, Kühlschrank und Backofen mit der Unterkante etwa 50 cm über dem Fußboden anzuordnen und/oder den Backofen mindestens mit Auszügen auszustatten.
Oberschränke sind in ihrer üblichen Höhe nicht für alle Menschen nutzbar, daher sollten diese in geringerer Höhe montiert werden, sodass zumindest die unteren Fächer auch für Rollstuhlbenutzer oder Kleinwüchsige erreichbar sind. Transparente Böden helfen dem Nutzer, den Inhalt auch von unten zu erkennen. Sollte eine Festlegung von Höhen auch hier nicht möglich sein, stehen höhenverfahrbare Systeme zur Verfügung.
Text: Dipl.-Ing. Gabriele Paulisch, Fachexpertin der Stiftung MyHandicap
Quelle: Internet Baunetz
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