Was kostet mich eine Taxifahrt mit 100% und den Buchstaben G + B und der Befreiung von den Zuzahlung

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Ich habe 100grd mit G+B und bin von den Zuzahlungen befreit, gibt es eine Möglichkeit bei Fahrten zum Arzt, KH etc. Taxi etc. ohne Vorkosten zu benutzen?
























































































rkosten

Antworten

  • Hallo,

    meines Wissens nein. Das würde ja bedeuten, das Taxiunternehmen müsste die Kosten vorfinanzieren - warum sollte es das tun?

    Es gibt allerdings Städte, die in verschiedenen Formen Beförderungsdiensleistungen für Menschen mit dem Merkzeichen aG anbieten, dazu scheinen an einigen Orten auch Taxigutscheine zu gehören, siehe hier: https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/behindertenfahrdienste/fahrdienste/

    Am besten, Du erkundigst Dich also mal, ob es bei Dir vor Ort irgendwelche entsprechenden Möglichkeiten gibt.



    Besten Gruß, ananim
  • Hallo axel-42,

    meines Wissen reichen deine Merkzeichen nicht aus, damit eine Taxifahrt bezahlt wird, es benötoig aG, Bl oder H.
    Unabhängig davon können dennoch Fahrten übernommen werden, wenn eine andere akute Krankheit diese notwendig macht.
    Z.B: Ein Mensch hat zwar einen Behindertenausweis weil er armamputiert ist und muss nun zu einer ambulanten Operation wegen etwas ganz anderem.
    Davon unabhängig wird man der Krankenkasse keine Vorleistung bekommen, sondern kann nur nachträglich die Quittungen einreichen und zurück erstattet bekommen.
    Möglich wäre eher eine Vorfinanzierung durch Mehrbelastung wegen Behinderung durch Jc.
    Wäre aber ein ziemlicher Papier- und Behördenaufwand.
    Lg
    emely


  • MyHandicap User
    Optionen
    Wenn es Fahrten sind, die zum Arzt oder zu anderen gesundheitsfördernde Verordnungen (KG, ERGO usw.) sind, solltest du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen - ob du die Möglichkeit bekommst eines Fahrtenblock mit einem Taxiunternehmen zu bekommen (funktioniert aber nur, wenn keine anderen Fahrmöglichkeit besteht und wenn die gesundheitlichen Einschränkungen das erfordern)
    Auch ein Arzt kann im nachhinein, Fahrt zum Arzt, eine Krankenfahrschein ausstellen, wenn das vorher mit dem Arzt abgesprochen wurde.

    Gruß
    rollispeedy


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