Was ist der Unterschied zwischen einer orangenen und blauen Parkkarte?

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Was kann man mit einer oragenen bzw. blauen Parkkarte anstellen?

Antworten

  • Wenn Du ein entsprechenden Parkausweis beantragst, wird Dir auch eine genauere Aufschlüsselung mit gegeben, aus der alle Rechte und Pflichten hervorgehen.

    Beide Parkausweise sind nicht Auto gebunden, sondern Personen gebunden, heißt: nimmt mich jemand mit seinem Auto mit, darf der nichtbehinderte auf dem Parkplatz parken, damit der behinderte die Vorteile des Parkplatzes auch als Mitfahrer nutzen kann.
    Auch ein Autoloser Behinderter, hat somit ein Recht auf ein entsprechenden Parkausweis. Anträge gibt es in der jeweiligen zuständigen Komune.

    Übrigens, sollte man auch prüfen ob man von der KFZ Steuer befreit werden kann.

    Grob gesehen, liegen die Unterschiede wie folgt:


    Blaue Parkkarte" (EU-weit)

    Der "Besondere Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhn­licher Gehbehinderung und Blinde" auf blauem Grund wird als europä­ischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitglied­staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrer­symbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel

    * bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290),
    * Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
    * Parken auf Anwohnerparkplätzen
    * Gebührenfreies Parken auf öffentlichen Gebührenpflichtigen Parkplätzen
    * Parken ohne Zeitbeschränkung wo eine Zeitliche Beschränkung eingerichtet ist

    Berechtigte Personenkreise

    Parkkarte "Blau"

    * schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
    * blinde Menschen (Merkzeichen Bl)


    "Orange Parkkarte" (bundesweit)

    Im Juli 2009 wurde bundesweit ein "Besonderer Parkausweis für Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" eingeführt. Für diesen orangefarbenen Ausweis gelten Parkerleichterungen wie zum Beispiel

    * bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290)
    * Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
    * Parken auf Anwohnerparkplätzen

    ACHTUNG! Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).


    Berechtigte Personenkreise

    Parkkarten "Orange"

    * schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
    o einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
    * schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
    o einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
    o gleichzeitig einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
    *

    schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 vorliegt
    * schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 vorliegt

  • Hallo KaroMaman,

    Crossover64 hat dir ja bereits eine detaillierte Antwort auf deine Frage zukommen lassen.
    In unserem Artikel zum Parkausweis im Infobereich kannst du die westenlichen Infos rund ums richtige Parken für Menschen mit Behinderung auch noch mal nachlesen:
    http://www.myhandicap.de/behindertenparkplatz.html

    Viele Grüße von
    Michaela
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