Verreisen mIt Pflegestufe, erlaubt, möglich, meldepflichtig?

Hallo, wie schon oben steht, frage ich mich aufgrund einiger gelesener widersprüchlichen Infos wie es aussieht, wenn ich verreisen möchte zwecks Pflegegeld usw.
Es heisst:
-bis zu 6 Wochen läuft das Pflegegeld weiter, auch wenn man im Ausland weilt.Einzelfallentscheidung der Kasse?

Heisst das ich bin verpflichtet der Pflegekasse mitzuteilen, wenn ich verreise? Hintergrund ist , dass ich viele Familie/Freunde im Ausland habe, die ich gerne (langfristig irgendwann) mal wieder besuchen möchte. Dort würde ich alle nötige Pflege "umsonst" bekommen. Ist es tatsächlich nur zeitlich begrenzt erlaubt??? Selbst, wenn ich auf Abrufen der Verhinderungspflege verzichte?

Was ist mit innerdeutschen "Reisen"? Also sprich, ich würde gerne mal drei Wochen zu Freunden in den Norden fahren oder usw
Ist das auch zeitlich beschränkt? Muss ich das mitteilen dun genehmigen lassen?
Es kommt mir einigermassen einschränkend vor, dass die Pflegekasse über meinen Aufenthalt bestimmen sollen darf.
Wenn man pflegebedürftig ist, muss das ja nicht zwangsweise "Reiseunfähigkeit" bedeuten, man kann ja von Familie oder Freunden auch an einem anderen Ort als der eigenen Wohnung fachgerechte Pflege bekommen.

Wegen Ausland, man stelle sich vor, eine Kind wohnt im Ausland. Darf ich das dann maximal 6 Wochen im Jahr besuchen sonst verliere ich das Pflegegeld??? Wenn ich mein Kind vor Ort an meinem Wohnort pflegt, bekomme ich ja gerade deswegen das Pflegegeld.

Bin für euren Rat und Info, Links sehr dankbar, es ist alles noch sehr neu für mich und manches ist sehr unverständlich formuliert.

Antworten

  • Hm....hatten wir das Thema nicht schon mal vor ca. 2 Monaten???

    Für Reisen innerhalb Deutschland gibt es keinen zeitlichen Limit aus der Pflegeversicherung.

    Bei Reisen von mehr als 6 Wochen außerhalb Deutschland bestehen Einschränkungen. Hier können, je nach Art des Leistungsbezuges, die Pflegegeldsachleistungen zum Ruhen kommen.
    Aber warum Informierst du dich nicht direkt bei deiner Krankenkasse/Pflegekasse? Die haben zu diesen Thema ausführliche Informationsbroschüren? Ein Anruf genügt - und diese werden ggf. einem zugesendet.

    Da Pflegeleistungen aus der Pflegekasse oft kombinierte Leistungen sind, (Bezug von Pflegegeld und Pflegesachleistungen) können hier individuelle und unterschiedliche Leistungen bei einem Aufenhalt von mehr als 6 Wochen außerhalb Deutschland zum Ruhen kommen oder nur Anteilig zur Auszahlung kommen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI; für Pflegesachleistungen ist SGB XI §§ 72 und 77 entsprechend anzuwenden)

    Pflegegeld nach § 37 SGB XI oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 SGB XI werden bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr weiter gewährt.

    Bei Reisen innerhalb der EU sind auch weitere Zahlungen über die 6 Wochen aus der Pflegekasse möglich, hierzu sind § 34 Abs. 1a SGB XI zu beachten. "Der Anspruch auf Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 ruht nicht bei pflegebedürftigen Versicherten, die sich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten."

    Gruß
    rollispeedy
  • ach, habe aber vergessen zu erwähnen, es dürfen keine ausländische soziale Leistungen bezogen werden oder beantragt werden, das kann ebenso zu Kürzungen oder das ruhen von Leistungsansprüchen zu Folge haben.
    Auch das beantragen einer Zugehörigkeit zu einer ausländischen Krankenkasse kann zum einstellen von Pflegeleistungen aus der deutschen Pflegekasse führen.

    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:
    Hm....hatten wir das Thema nicht schon mal vor ca. 2 Monaten???

    Für Reisen innerhalb Deutschland gibt es keinen zeitlichen Limit aus der Pflegeversicherung.

    Bei Reisen von mehr als 6 Wochen außerhalb Deutschland bestehen Einschränkungen. Hier können, je nach Art des Leistungsbezuges, die Pflegegeldsachleistungen zum Ruhen kommen.
    Aber warum Informierst du dich nicht direkt bei deiner Krankenkasse/Pflegekasse? Die haben zu diesen Thema ausführliche Informationsbroschüren? Ein Anruf genügt - und diese werden ggf. einem zugesendet.

    Da Pflegeleistungen aus der Pflegekasse oft kombinierte Leistungen sind, (Bezug von Pflegegeld und Pflegesachleistungen) können hier individuelle und unterschiedliche Leistungen bei einem Aufenhalt von mehr als 6 Wochen außerhalb Deutschland zum Ruhen kommen oder nur Anteilig zur Auszahlung kommen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI; für Pflegesachleistungen ist SGB XI §§ 72 und 77 entsprechend anzuwenden)





    Pflegegeld nach § 37 SGB XI oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 SGB XI werden bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr weiter gewährt.

    Bei Reisen innerhalb der EU sind auch weitere Zahlungen über die 6 Wochen aus der Pflegekasse möglich, hierzu sind § 34 Abs. 1a SGB XI zu beachten. "Der Anspruch auf Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 ruht nicht bei pflegebedürftigen Versicherten, die sich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten."

    Gruß
    rollispeedy



    DANKE DIR ABERMALS!
    Das ist ja beruhigend, ich dachte schon, muss mir das genehmigen lassen. Reisen außerhalb Europas sind nicht geplant.

    Ohne passendes Schlagwort findet man hier oft keine alten Beiträge, da fehlen geeignete Unterforen. Danke, das du dir nochmal die Mühe gemacht hast!

    Meine Kasse pflegt alles auszusitzen und spart mit Informationen jeglicher Art 🙁
Diese Diskussion wurde geschlossen.