Mein Ausweis braucht keinen Neuantrag, er ist befristet bis September 2018.

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Ich habe meinen Ausweis bei einem Bewerbungsgespräch nicht erwähnt, weil ich erstens nicht daran gedacht habe und ich zweitens bei der Art des Jobs keine Einschränkungen habe.
Jetzt kam der Arbeitsvertrag mit einem Paragraphen, dass ich unterschreiben soll, keinen Ausweis zu haben und auch keinen beantragen zu wollen. Das kann ich natürlich nicht wahrheitsgemäß.
Notfalls würde ich meinen Ausweis auch abgeben, wenn ich dadurch den Job nicht verliere.
Geht das und wenn ja wie?

Antworten

  • Hallo,

    soweit ich weiß ist man NICHT verpflichtet einen Schwerbehindertenausweis zu erwähnen. Zudem empfinde ich eine solche Klausel im Arbeitsvertrag als sittenwidrig. Vor allem auch unsinnig. Schließlich kann jeder Gesunde durch z. B. einen Unfall aus dem Leben gerissen werden und auf einmal auf einen SBA angewiesen sein und dann sagt der Chef, man darf ihn nicht beantragen, weil er einen dann raus wirft? Ich empfinde das als eine absolute Frechheit und glaube nicht, dass das arbeitsrechtlich so in Ordnung ist.

    Scheint ein Arbeitgeber zu sein, der generell was gegen Behinderte hat. Wahrscheinlich aus der Angst heraus, diese nicht mehr los zu werden, wenn Sie keine Leistung bringen und ständig auf einen Mitarbeiter zu verzichten, der vermeintlich oft krank wird.

    Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann lass es anwaltlich überprüfen, bevor du den Vertrag so unterschreibst. Ich glaube, dass man da tatsächlich lügen darf, wie bei der ungesetzlichen Frage nach einer Schwangerschaft.

    Jumanji
  • Rechtlich sieht es so aus, wenn danach explizit gefragt wird, muss man wahrheitsgemäß antworten.
    Es darf aber nicht gefragt werden ob man einen beantragen möchte oder will.
    Aber da es ja nur eine "Absichtserklärung" wäre.... ist es egal, wie man darauf antwortet - was heute so ist...kann morgen wieder anders sein. Lebensumstände können sooo schnell sich verändern ....

    Im Umkehrschluss ist der Unternehmer eventuell auch verpflichtet eine Ausgleichsabgabe zu bezahlen für einen nicht besetzten Arbeitsplatz mit einem behinderten Menschen. Also von daher ist die Frage schon berechtigt, da wenn er welche beschäftigt braucht er auch keine Ausgleichsabgabe bezahlen.

    Gibt jemand seinen GdB-Status auf, indem er den Ausweis abgibt, verliert er auch alle die damit verbundenen Nachteilsausgleiche! Der Mitarbeiter hat keinen gesonderten Urlaubsanspruch, Ausschluss von Mehrarbeit oder auch keinen erhöhten Kündigungsschutz.

    Sollte bei einem erneuten Antrag der Schwerbehindertenstatus gewährt werden ist man nicht verpflichtet den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen sofern nicht explizit danach gefragt wird, jedoch gilt hier ebenso der Grundsatz, was der Arbeitgeber nicht weis, braucht er auch nicht gesondert gewähren, berücksichtigen oder beachten....

    Gruß
    rollispeedy
  • Meines Wissens nach MUSS man einen Schwerbehindertenausweis beim Arbeitsgeber angeben - ungefragt. Zumindest wurde mir dies damals so gesagt - tue man es nicht, könne dies der Arbeitgeber als Kündigungsgrund verwenden. Und zwar unabhängig davon, ob es für die Art der Arbeit relevant ist. Ich habe deshalb lieber auf den Ausweis verzichtet, da ich annahm, dass es sich bei einer Bewerbung nicht so gut macht.
    Ob sich die rechtliche Lage seitdem geändert hat??? Es ist immerhin 10 Jahre her.
    Gruß Tündi.
  • Vielen Dank an alle für eure Antworten.

    Ich habe im persönlichen Vorstellungsgespräch den Ausweis nicht erwähnt, weil ich es schlicht und einfach nicht wusste, dass man das tun muss und weil meine erkrankung mich absolut nicht daran hindert, die angestrebte Tätigkeit auszuüben.
    Mein jetziger Chef hat nie danach gefragt und es steht auch nichts davon in meinem Vertrag.

    Mein neuer Chef hat mir einen Vertragsentwurf zugeschickt, in dem es einen Paragraphen gab, der beinhaltete, dass ich keinen ausweis habe und auch nicht vorhabe, einen zu beantragen.
    Da ich das so nicht wahrheitsgemäß unterschreiben konnte, habe ich ihn davon in Kenntnis gesetzt, dass ich zwar von meiner Erkrankung gesprochen habe, aber nicht wusste, dass ich diesen Ausweis erwähnen muss.

    Wir haben uns jetzt so geeinigt, dass mein Vertrag zunächst auf 1 Jahr befristet wird, ich die Vorteile dieses Ausweises nutzen kann und dann, wenn alles gut ist, ich nach diesem Jahr eine dauerhafte Festeinstellung bekomme.

    Ich halte das für eine faire Lösung.

    Nochmals vielen Dank für Eure Mühe, mir meine Frage zu beantworten.

    Lieben Gruß
  • tündi hat geschrieben:
    Meines Wissens nach MUSS man einen Schwerbehindertenausweis beim Arbeitsgeber angeben - ungefragt. Zumindest wurde mir dies damals so gesagt - tue man es nicht, könne dies der Arbeitgeber als Kündigungsgrund verwenden. Und zwar unabhängig davon, ob es für die Art der Arbeit relevant ist. Ich habe deshalb lieber auf den Ausweis verzichtet, da ich annahm, dass es sich bei einer Bewerbung nicht so gut macht.
    Ob sich die rechtliche Lage seitdem geändert hat??? Es ist immerhin 10 Jahre her.
    Gruß Tündi.


    Hallo Tündi, in Deutschland verhält sich das so, wie ich es beschrieben habe.

    Gruß
    rollispeedy 🥺
  • USS hat geschrieben:
    "Vielen Dank an alle für eure Antworten.
    .....
    Wir haben uns jetzt so geeinigt, dass mein Vertrag zunächst auf 1 Jahr befristet wird, ich die Vorteile dieses Ausweises nutzen kann und dann, wenn alles gut ist, ich nach diesem Jahr eine dauerhafte Festeinstellung bekomme.

    Ich halte das für eine faire Lösung.

    Nochmals vielen Dank für Eure Mühe, mir meine Frage zu beantworten.

    Lieben Gruß


    Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Arbeit und nette Arbeitskollegen 😉 ...ein guten Weg habt Ihr da gewählt!!!

    😕 rollispeedy 😉
  • Hallo Rollispeedy,
    dass war in Deutschland (Universitätsklinik Ulm) - so wurde es mir von eben von der Sozialarbeiterin gesagt und ich habe diese Konsequenz gezogen. Aber ich hatte ja geschrieben, dass es schon vor über 10 Jahren war und vielleicht war damals die Rechtslage noch anders oder ... ich habe eine falsche Auskunft bekommen.
    Ich weiss eigentlich gar nicht wie das in der Schweiz ist - den Berichten nach, die ich schreiben muss scheint es hier immer nur um die IV zu gehen. Nachdem ich schon 6 Jahre in der Schweiz bin sollte ich es ja fast wissen.
    Viele Grüsse aus dem Aargau.
    Tündi
  • Hallo USS,
    ich finde es toll und mutig, dass Du es so ehrlich gemacht hast. Wünsche Dir alles Gute an Deinem neuen Arbeitsplatz.
    Liebe Grüsse Tündi
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