Habe ich Anspruch auf einen Fahrdienst?

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Hallo an alle.
Neulich habe ich mich mit dieser Frage an eine angeblich verantwortliche Mitarbeiterin des Arbeitsamtes gewendet und wurde ziemlich unfreundlich abgewimmelt, deshalb versuche ich es einmal hier.
Momentan bin ich auf Arbeitssuche. Da mein Berufsbild gerade nicht sonderlich gefragt ist, habe ich beschlossen vorrübergehend einen einfachen Bürojob anzunehmen (wurde auch schon zu ein paar Vorstellungsgesprächen eingeladen), um zumindest ein bisschen Geld zu verdienen. Momentan lebe ich noch bei meinen Eltern, ich will jedoch mit meiner besten Freundin zusammenziehen, sobald sie alle angefallenen Kosten während ihrer Ausbildung abbezahlt hat (Meine Eltern werden ja auch nicht jünger und ewig kann und will ich auch nicht bei ihnen wohnen).
Von meinem momentanen Wohnort aus könnte ich die meisten Arbeitsplätze auf die ich mich beworben habe mit Bus und Bahn erreichen, allerdings weiß ich ja noch nicht genau wohin es meine Freundin und mich verschlagen wird (Ob dort im WInter der Schnee ordentlich geschippt wird, ob dort behindertengerechte Busse zu besagten Zielen fahren usw). Wenn ich jetzt einen Bürojob bekommen sollte würde ich ja nicht sonderlich viel verdienen. Einen Fahrdienst könnte ich dann vielleicht bezahlen aber sonderlich viel würde dann nicht mehr übrig bleiben, um alle Kosten, die mit einem eigenen Haushalt anfallen abzudecken. Wenn Kosten übernommen würden, wäre das natürlich einfacher und ich käme auch bei Wind und Wetter zu meinem Arbeitsplatz. Jetzt wollte ich mal fragen, ob jemand weiß, ob Fahrdienstkosten übernommen werden oder ob man die als arbeitender Rollstuhlfahrer (100% Schwerbehindert) in der Regel selbst übernehmen muss. Immerhin hängt davon auch ab, wo ich hinziehen kann bzw in welchem Umkreis ich mich überhaupt bewerben kann.
Danke schon im Vorraus für die Antworten 😀

Antworten

  • Hallo Mary

    Kosten für die Fahrten zur Arbeit übernehmen verschiedene Ämter
    Man hat also mehrere Anlaufstellen

    In der Regel müsstest du als (in Berlin heißt es so) Rehafall bei der Bundesagentur gelten. Das die Dame dir keine wirkliche Auskunft geben kann ist schlicht und einfach daran gebunden das der Fahrdienst über eine Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben läuft was eine reine Kann-Leistung geworden ist
    Vom Prinzip her bin ich selbst bei so etwas immer im selben Schema vorgagengen
    Arbeitsvertrag von der Firma bei der du arbeiten willst unterschreiben
    Vertrag mitnehmen und ab zum Amt
    hier ist nun Geduld und durchhalten angesagt da es keine Vorgabe gibt ab welchen "Zustand" man diesen Zuschuss bekommt
    Wichtig hierbei ist das du selber denen klar machst das du die Fahrt zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln durchführen kannst dies auf Dauer aber nicht schaffst bzw. aushalten würdest
    Auf gut Deutsch riskierst du damit den Arbeitsplatz das wollen die natürlich nicht da du ja sonst wieder in deren Zahlen geraten wirst also werden Sie handeln

    Schluss endlich bekommst du einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben welchen du entsprechend ausfüllst
    Dem Antrag legst du drei Angebote von drei verschiedenen Fahrdiensten bei.
    Mit dem Antrag entbindest du deinen Hausarzt von der Schweigepflicht damit die deinen Gesundheitszustand überprüfen können dann ist es nur eine Frage der Zeit

    Hier ist jedoch darauf zu achten das die Bewilligung länger dauern kann, sollten die sich bis dahin nicht bewegt haben einfach nochmal anrufen und denen ein bisschen auf die Nerven gehen das Sie dir zumindest bescheinigen sollen das der Antrag in der Mache ist welcher Fahrdienst es dann am Ende wird ist auch recht einfach... immer der billigste

    Das selbe Spielchen kann man mit Bezirksämtern auch spielen. Diese übernehmen jedoch nur die Fahrtkosten zur Behindertenwerkstatt so wie ich dich verstanden habe ist das nicht das richtige für dich

    Sobald die Bundesagentur deinen Antrag bewilligt hat erhälst du eine Abtretungserklärung einfach unterschreiben und weg das Ding sorgt dafür das der Fahrdienst direkt mit der Bundesagentur abrechnen kann. Macht es für dich nur einfacher

    In dem Bewilligungsbescheid wird für dich auch angegeben welchen Eigenanteil du zu leisten hast
    solange es keine Ausbildung ist gibt es immer einen auf gefahrenen Kilometern basierenden Eigenanteil und einen Eigenanteil vom Gehalt. (ich zum Bleistift zahle 19 € + Kilometerbetrag bei einem Verdienst von 1800 Brutto)
    Dieser Eigenanteil ist direkt an den Fahrdienst zu zahlen
    Je nachdem welcher Fahrdienst dich da fährt manche verzichten auch auf den Eigenanteil

    Wenn du umziehen möchtest würde ich vorher beim Amt anfragen ob das so einfach geht da es ja evtl. mit Mehrkosten für die Fahrten verbunden ist sollte das nicht der Fall sein sollte die das eigentlich nciht stören

    am besten ist es du findest ne Arbeit ziehst dann über Umzugskostenbeihilfe erstmal und machst dann Fahrdienstaktion wenn das zeitlich umsetzbar ist

    ansonsten heißt umziehen Antrag nochmal ausfüllen und das gleiche Spiel nochmal spielen

    Ich hoffe das bringt dir etwas klarheit.

    LG Neo
  • MyHandicap User
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    Hallo Mary90,

    wenn ich Dich richtig verstanden habe, könntest Du grundsätzlich den ÖPNV nutzen. Wenn dem tatsächlich so ist, hast Du keinen Anspruch auf einen Fahrdienst. Denn schlechte Verbindungen sind keine ausreichende Begründung.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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