Erwerbsunfäig Bein und Hand Amputiert

Optionen
Hallo,
Ich habe eine ungewöhnliche Frage mein Bruder hatte einen sehr schwere Autounfall und lag im Koma mittlerweile geht es ihn geistig wieder gut nur körperlich geht nichts mehr

Er hat bei seinem Unfall ein Bein und ein arm verloren er liegt nicht mehr in kh und die Reha wegen der protehsen ist auch fertig aber wie soll das weitergehen? Er kann doch so nie mehr arbeiten oder ?

Er läuft mit denn der prohtese kein Meter und auch die Hand geht nicht er hat gemeint hat keinen sin Mit denn prothesen er läst das jetzt auch er ist zu Hause und geht auch raus geht einkaufen usw er braucht zwar sehr lange aber dennoch find ich's gut der er das so packt




Also ich weiß jetzt auch nicht inwieweit es mit Rollstuhl aussieht steht ihn da ein elektronischen zu?? meineMutter hat noch von meinen Opa denn und denn benutz er auch

Also alltäglich kommt er klar nur wegen der Arbeit frage ich mich ist er erwerbstätig?.



Er braucht zwar länger beim umziehen bei der Körperpflege usw aber er kommt klar alleine wohlgemerkt

Ist er denn erwerbstätig oder unfähig?
«1

Antworten

  • Hallo Marie1984

    Schwere Frage.
    Vom Krankheitsstand hat er 100% Schwerbehinderung.
    Damit könnte er einen Rentenantrag stellen der eigentlich auch genehmigt wird.
    Was er dann macht ist seine Entscheidung.Er hat,meiner Meinung nach,erstmal 2 Möglichkeiten.
    Er versucht sein Leben zu regeln mit Prothesen um es sich teilweise leichter zu machen
    Er lässt es so wie es ist und verbringt den Rest im Rollstuhl und lebt damit das alles langsam geht oder es gar nicht klappt.
    Hat er eine Entscheidung getroffen könnte er versuchen, mit seinen Möglichkeiten,einen Job zu finden.
    Bis zu 450.-€darf er dazu verdienen pro Monat.
    Du siehst...er ist beides.
    Persönlich,beiseitig Unterschenkel Amputiert,sieht es so aus.
    Ich habe Rente beantragt und bekomme sie.
    Laufe inzwischen fast frei.Werde aber immer den Stock zur Sicherheit beibehalten.
    Ich arbeite inzwischen etwas im Bereich Internet/sozialen Medien.Auf kostenloser Basis.
    Gruß
    Ralf

  • Er hat aber noch nie was eingezahlt wie soll er dann Rente bekommen ?

    Also wenn er so nen Antrag stellt wird der Genehmigt?

    Wie und wo macht man das ?


    Super Antwort hat sehr geholfen
  • Hallo Marie 1984

    Einen Antrag auf Schwerbehinderung stellt er beim Versorgungsamt deiner Stadt/Gemeinde.Findest du im Internet.
    Die informieren dich dann was sie alles brauchen.
    Wenn das erledigt ist stellst du einen Antrag beim Rentenamt.Gleicher Weg wie das Versorgungsamt.
    Nur wird das Rentenamt kein Geld zahlen wenn nie eingezahlt worden ist.
    Dafür ist dann die ARGE deiner Stadt/Gemeinde für zuständig.
    Ist viel Schreibkram und Lauferei.Wirst Zeit und Geduld haben müssen.
    Entsprechende Gesetzestexte und weitere Fachinfo findest du hier unter Betroffene Angehörige,auf der Webseite des Rentenamtes und des Versorgungsamtes.

    Gruß
    Ralf
  • Hallo,

    ergänzend kann ich noch den Hinweis geben....

    Wenn dich das Beamtendeutsch in den Anträgen überfordert (und das ist nicht selten auch bei Akademikern der Fall), dann sind die Mitarbeiter der Ämter verpflichtet dir beim Ausfüllen zu helfen. Lass dich da also bitte nicht abwimmeln.

    Jumanji
  • Hallo erstmal einen wunderschönen Sonntag euch allen 😀

    Es ist so ich habe mich gestern noch mit der Rente beschäftigt aber bin nicht schlauer geworden? Bin dann auf Grundsicherung gestoßen tritt das nicht eher zu?

    Bei Rente sehe ich immer nur das man frühern in Rente geh'n kann aber nicht sofort wegen Behinderung


    Ich weiß nicht wie das abläuft könntet ihr mir das genauer erklären ?
    Denn ich bin etlich gesagt überfragt bei Rente Grundsicherung....

    Rente wird bewilligt bei denn Behinderung ?
  • Hallo Marie,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ) und ich bin sicher, sie helfen Dir auch bei deinen weiteren Fragen.

    Falls Fragen offen bleiben, wende dich gern auch an meine Kollegen und mich.

    Was mir noch ein wichtiges Anliegen ist:
    Dein Bruder braucht sicherlich etwas Zeit, um sich an die neue Lebenssituation zu gewöhnen. Dass ihm ein Bein und eine Hand fehlt, bedeutet jedoch nicht zwingend, dass er nicht mehr arbeiten kann. U.U. nicht mehr in seinem erlernten Beruf, aber gar nicht mehr ist damit nicht automatisch besiegelt.
  • Hallo muss mich entschuldigen hab mich da ein bissen vertan also bzw mich falsch ausgedrückt oder auch falsch geschrieben

    Er hat beide arme noch aber die Finger sind allesamt weg
    An beiden Händen also da ist nur noch nen kleines Stück stumpf übrig geblieben und bei denn Bein das selbe das Bein ist noch da bloß der fuss ist ab !

    Ich bin ein bissen neben der Spur zurzeit läuft ja auch nicht alles an mir vorbei

    Aber ich brauche wegen denn oben genannten Sachen weiter Hilfe
    Und die Rente dennkt ihr wird dann bewilligt bei der Behinderung?

    LG



  • Hallo Marie,

    Kein Problem.Ist verständlich.

    Also.Du hast das richtige schon gefunden.Grundsicherung beantragen bei einer Bescheinigung das dein Bruder Arbeits/Erwerbsunfähig ist.

    Amputationen:
    Für beide Fälle gibt es entsprechende Prothesen.Last euch beraten und probiert alles aus.
    Auch das wird seine Zeit in Anspruch nehmen,aber das Ergebnis wird viel Freiheit bringen.
    Ihr müsst natürlich intensiv mit dem Sanitätshaus zusammenarbeiten.
    Du wirst sehen..mit Zeit,Geduld und Wille wird es in einem Jahr ganz anders aussehen.

    Gruß
    Ralf
  • Danke Ralf hoffe ist ok wenn ich dich beim Namen nenne

    Woher bekommen wir die Bescheinigung Arbeits/Erwerbsunfähig ist ???
    Ich verstehe das überhaupt nicht tut mir leid

    Und wenn wir die haben dann Grundsicherung beantragen ?



  • Hallo Marie,
    Ist okay.Kein Problem

    Also:

    1.Versorgungsamt deiner Stadt/Gemeinde Antrag auf Schwerbehinderung stellen.Die werden Papiere anfordern ect.
    Man wird dann den Grad bestimmen.Mach mir aber keine Sorgen.Sind 100%.Damit habt Ihr schon mal die Amtliche
    Feststellung der Schwerbehinderung plus Ausweis(der ist wichtig für Steuer und andere Vergünstigungen).
    2.Beim Rentenamt Rente beantragen.Die werde das ablehnen da kein Beitrag gezahlt wurde.Der Antrag ist nur ein weiterer Schritt.Weil die ARGE den sowieso anfordert.
    3.Antrag auf Grundsicherung stellen

    Alle Informationen findest du auf den WEB Seiten der Ämter.
    Alles benötigt natürlich Zeit.Das sind eben Ämter.
    Du erstellst Dir am besten vorab eine Liste ALLER Ärzte und Krankenhäuser die an der Behandlung beteiligt sind.
    Auch von Physiotherapeuten und dem Sanitätshaus das euch wegen der Prothesen betreut.
    Dann eine Liste die die Wohnsituation(Größe der Wohnung ect.) eine für die Vermögens und Finanzwerte.
    Das packst Du alles in einen Ordner.
    Am besten machst du das sofort,damit hast du alle Griffbereit wenn Fragen kommen.Und die kommen.

    Bei den Anträgen sind die Ämter verpflichtet Dir zu helfen wenn du etwas nicht verstehst oder unklar ist.

    Ich hoffe ich konnte Dir verständlich Antworten.Du kannst mich aber auch per Mail erreichen wenn noch was unklar ist oder du im WEB nicht klar kommen solltest.
    Einfach eine Private Nachricht senden.Ist der Button oben.

    Gruß
    Ralf
  • Du hast ziemlich viele Fragen, da will ich mal eine Gegenfrage stellen, damit eine zielorientiertere Antwort überhaupt möglich ist.
    1. Wie alt ist die Person?
    2. Bestand eine Berufsausbildung?
    3. Bei welcher Art Unfall sind diese Verletzungen eingetreten (Privat, an der Arbeit, im öffentlichen Raum ohne Eigenverschulden, ist es durch ein Fremdverschulden verursacht, durch Krankheit .......)

    Aber grundsätzlich kann jeder Bundesbürger oder in Deutschland beschäftigte natürliche Person bei der Deutschen Rentenversicherung einen Rentenantrag stellen.

    Ob eine Rente gewährt wird, obliegt den gesetzlichen Bestimmungen und die Rentenversicherung erteilt daraufhin einen Bescheid.
    Sofern eine weitreichende Behinderung (Erwerbsunfähigkeit) und eine Versicherungspflicht durch die Rentenversicherung besteht, informiert die Rentenversicherung in der Regel auch über die Notwendigkeit (Möglichkeit) der zusätzlichen Beantragung der Grundsicherung beim Grundsicherungsamt (ist in der Praxis oft beim Sozialamt mit angesiedelt).

    Aber wie gesagt, für konkrete Infos fehlen ein paar Angaben.

    Gruß
    rollispeedy

  • Hallo
    1. Wie alt ist die Person?
    25

    2. Bestand eine Berufsausbildung?
    Nein

    3. Bei welcher Art Unfall sind diese Verlezungen eingetroffen
    DurchbDrogen abhängig Unfall also Eigenverschulden

    Vielen dank für eure Hilfe
  • einbein
    Optionen
    Ich frage mich, ob das ein vernünftiges Ziel ist, einen 25 jährigen in die Grundsicherung zu befördern.

    Mit 25 kann man sein Leben durchaus noch gestalten. Auch ohne Finger. Es ist die Frage, kann und will man die Drogen los werden und was ist obenrum noch übrig geblieben.
    Wenn man drogenfrei leben will, kann man durchaus eine geeignete Tätigkeit finden, von der man sich ernähren kann.
  • Na, das ist ja mal eine Antwort, mit der kann man etwas anfangen.

    1. Rente wegen Erwerbsminderung" bei der Deutschen Rentenversicherung stellen" . Klingt erst einmal komisch, aber hat im folgendem Verlauf seinen Sinn.
    - alle ärztlichen und sonstige Befundberichte bei der Antragsstellung mit einreichen!!!!
    2. Die Rentenversicherung wird aufgrund der Arztberichte eine etwaige Erwerbsminderung (Teil- oder volle Rente wegen Erwerbsminderung) feststellen. Stellt sogleich auch eine oder keine Leistungszahlung durch die Rentenversicherung fest.
    Mit diesem Bescheid der Rentenversicherung kann eine Grundsicherung nach dem SGB X gestellt werden!!
    Es ist Sinnvoll, die Anträge "Rente wegen Erwerbsminderung und Grundsicherung" in einem bei der Rentenversicherung einzureichen. Da ein Anspruch nur ab Antragsdatum zählt. Der Antrag "Grundsicherung" wird somit bei der Rentenversicherung als "Eingegangen" vermerkt und wird an den örtlichen Sozialhilfeträger weitergeleitet.
    3. Es ergeht ein Schriftverkehr von Seitens des örtlichem Sozialhilfeträger, dem man nachgehen muss.

    Es kann auch unmittelbar bei dem örtlichem Sozialhilfeträger (Rathaus, Job-Center, Arge) der Antrag auf Grundsicherung gestellt werden.
    ... wegen fehlenden Nachweis der Erwerbsminderung, muss die Arbeitsagentur (Job-Center usw.) die Erwerbsminderung dann feststellen. Es findet jedoch trotzdem der Abgleich mit der Rentenversicherung statt.
    Persönlich empfehle ich auch, beim Ausfüllen die Unterstützung durch ein Sozialverband hinzu zu ziehen.

    Also - schnellstmöglich Antrag stellen, egal bei welchem Amt! Der Anspruch gilt erst ab Antragsdatum.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo also meint ihr das der Antrag auf volle erwerbsunfähig bewilligt wird ?

    Oder wie sind die Chancen ?

    Alle Finger
    Ein Fuss
    Amputiert
Diese Diskussion wurde geschlossen.