Anspruch auf einen Sportrollstuhl?

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Hallo, ich bin hier neu. Vor zwei Jahren habe ich durch einen Autounfall eine Querschnittslähmung erworben, wie es so schön heißt. Es gung mir lange Zeit sehr sehr schlecht. Früher war ich eine begeisterte Basketballerin, nun spiele ich seit längerem mit dem Gedanken mit dem Rollstuhlbasketball anzufangen. Ich brauch dafür einen zweiten Rolli. Die KK hat gesagt, ich muss das selbst bezahlen.
Ich will wissen: Stimmt das? Oder habe ich einen Anspruch darauf? Ich könnte ein psychilogisches Gutachten vorweisen, dass bestätigt, dass die Ausübung meines alten Sports förderlich für meine Rehabilitation wäre. Ich bin 25 Jahre alt und lebe von Hartz 4, ich möchte aber wieder ins Berufsleben und eine Umschulung machen.

Über Hilfe und Antworten würde ich mich freuen.
Katharina

Antworten

  • Hallo,
    du hast anspruch was für eine Kkk hast du da kann man was machen.
    Ich brauche noch infos was hast du versucht hast du eine schrifliche
    Ablehnung?
    Gruß
    Herbi
    PS: wo wohnst du?(Bundesland oder Stadt)
  • Hallo katta, hallo Herbie,

    Sportrollstühle gibt es von der Krankenkasse nicht! Ein Gesetz begrenzt die Finanzierung auf die Grundversorgung. Sportgeräte wie Basketballrollstühle oder Handbikes gehören nicht dazu. Zur Grundversorgung gehören nur Alltagshilfsmittel wie Aktiv- oder Standard-Rollstuhl, Duschrollstuhl oder Badewannenbrett u.s.w. Aber man kann bei der Unfallversicherung versuchen, einen Sportrolli zurchzusetzten. Wenn man vor dem Unfall schon sportlich aktiv war, stehen die Chancen ganz gut. Wenn das nicht klappt, könnte man diverse Stiftungen ansprechen.

    Gruß Karin
  • hallo !

    der antwort von karin schließe ich mich an.
    es gibt einen anspruch auf hilfsmittelgewährung aus sgb 5 (krankenkasse) und sgb 12 (sozialhilfeträger) - sportrollstühle werden aber bislang von der rechtsprechung nicht als hilfsmittel angesehen. hilfsmittel sind nur solche, die grund- oder basisbedürfnisse (auch im rahmen der teilhabe) befriedigen. das sollen nach der rechtsprechnung nur solche sein, die der befriedigung der "vitalen lebensbedürfnisse" bzw. "allgemeinen grundbedürfnisse des täglichen lebens" dienen (vergleiche beispielhaft Urteil LG NRW L 11 KR 56/07; dieses und andere auch nachzulesen im netz bei rehadat urteilssammlung). ein sport wie basketball falle nicht unter die so verstandenen grundbedürfnisse.
    anders wurde bislang nur entschieden im falle von kindern und jugendlichen, da hier der sport als sozial integrierender und persönlichkeitsbildender Faktor eine größere rolle spiele als bei erwachsenen (wo er als freizeitvergnügen betrachtet wird), vergleiche Urteile von SG Itzehoe vom 28. 09. 2005 und SG Trier, S 5 KR 69/08.
    dies zeigt aber, dass hier letztlich die einzelfallproblematik betrachtet werden muss, es somit grundsätzlich nicht ganz verkehrt wäre, den rollstuhl zu beantragen und bei ablehnung dann mit gut herausgearbeiteten argumenten rechtlich gegen die ablehnung vorzugehen. immerhin warst du vor dem unfall sportler, auch das gutachten ist nicht von nachteil - und letztlich muss jede rechtsänderung, die nicht ohnehin von oben gewollt ist, erkämpft werden....
    für rehasport ist ein senat des lg nrw inzwischen von der herrschenden meinung (kein anspruch auf sportrolli) abgewichen und hat ihn bejaht.

    gruß
    claudia





  • pardon, gemeint war natürlich nicht sgb 12, sondern sgb 9 - neun.
    gruß
    claudia
  • Hilfe Herbie hat sich verfahren

    Die Antwort ist ausversehen wo anders gelandet.
    Der navi ist ausgefallen

    Verzeihung
    Gruß
    Herbi
    PS:Man sollte nicht im Fernsehen rum eiern und Briefe schreiben.
  • Bei mir hat man die ausgetrickst indem ich in der Klinik als Erstversorgung einen Starren bekommen habe,der natürlich nicht mehr ging als ich ein halbes Jahr später meion Auto bekam,konnte ihn einfach nicht allein verladen!Nun Habe ich ihn ersetzt bekommen weil ich sonst mein von mir gekauftes Handbike nicht mehr hätte benutzen könne,gut hab mich fast 2 Jahre mit rum gestritten.Lg Erich.
  • Hallo Erich,

    ein Starrahmen-Rolli ist aber nicht mit einem SportRolli vergleichbar. Ein Sportrolli ist nicht alltagstauglich, nur in der Turnhalle zu gebrauchen. Dein Handbike hat einen E-Motor. Das kann die Krankenkasse als Rollstuhlzuggerät akzeptieren. Rollstuhlzuggeräte werden übernommen. Aber einen Basketball-Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen ist ziemlich aussichtslos. Versuchen kann man das. Aber ich glaube nicht das es funktioniert.

    Gruß Karin
  • Nee mein Handbike hat keinen Motor das habe ich auch selbst bezahlt.Du hast schon Recht,nur mein Rolli hat eine vaiable Achse von 0_10 oder sogar 12 Grad,habe für die Halle selber die Skater Rollen umgerüstet auf Abeck 7,kann man schon gut Basketball mit spielen.Für die Peofis reicht sowas wohl nicht ,aber ich kann wenn ich mit dem Bike einkaufen fahre den Sturz schmal machen und komme dann durch jede normale Kasse.Denke für den Anfang beim Basketball würde der reichen.Ist halt eine Möglichkeit gewesen überhaupt was zu bekommen womit man Sport machen kann.Lg Erich
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