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Bodenbeläge im Innen- und Außenbereich

Mittlerweile gibt es auch im öffentlichen Raum gute Beispiele für barrierefreie Bodenbeläge. Wichtig hierbei ist, das er nicht nur für Rollstuhlbenutzer gut zu befahren, sondern auch für Sehbehinderte und Blinde gut zu erkennen ist. Ebenso muss er bei Nässe rutschfest sein, damit Menschen mit Gehbehinderung - insbesondere mit Krücken - sich sicher darauf bewegen können.

Kopfsteinpflastersteine
Kopfsteinpflaster und ähnliche Beläge sind für Rollstuhlfahrer unkonfortabel zu befahren (Jan-Tornack/pixelio.de)

Gehwege sollten für alle Menschen gleich gut benutzbar sein- egal ob mit oder ohne Behinderung. Um allen gerecht zu werden, sollte für Rollstuhlfahrer möglichst keine Schwelle vorhanden sein; der Blinde jedoch benötigt diese, um Straßenkreuzungen, Bushaltestellen usw. zu erkennen. Ein Kompromiß ist eine Schwelle mit 3 cm, die für beide Gruppen gut zu überfahren bzw. zu erkennen ist.

Des weiteren sollten sie in Verkehrsbereichen als Orientierungshilfe in der Beschaffenheit ihrer Oberfläche und in der Farbe kontrastreich wechseln.
Für Sehbehinderte sind Farben im gleichen Farbspektrum (z. B. hellblau/ dunkelblau) besonders günstig.

Auch die Oberflächenbeschaffenheit ist wichtig für das sichere Benutzen. Für Rollstuhbenutzer ist natürlich eine möglichst glatte Fläche angenehm zu befahren; diese muss aber unbedingt sicher zu begehen sein- gerade bei ungünstiger Witterung.

Als Bodenbeläge kommen hier in Betracht:
wassergebundene Decken, Plattenbeläge, Asphalt und Beton, Kunststein- und Natursteinplatten.

Bodenbeläge innerhalb von Gebäuden müssen rutschhemmend, reflexionsarm, rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein; sie dürfen sich nicht elektrostatisch aufladen.

Als Bodenbeläge kommen hier in Betracht: Kunststein- und Natursteinplatten, Holz (Parkett, Dielen, Pflaster), Linoleum, Teppich, vollflächig mit antistatischem Kleber verklebt.

Text: Dipl.-Ing. Gabriele Paulisch, Fachexpertin der Stiftung MyHandicap
Quelle: Barrierefreies Bauen und Wohnen von L.Marxx

 

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