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für Menschen mit Behinderung

Der Führerschein – ein Meilenstein in die mobile Unabhängigkeit

Mobilität ist für Menschen mit Behinderung ein großes Thema. Selbständig unterwegs zu sein, Freunde zu besuchen oder einfach die Dinge des Alltags eigenständig erledigen zu können, all das ist dank der technischen Entwicklungen heutzutage auch mit einer Behinderung möglich. Zudem sind behindertengerechte Fahrzeuge nicht nur praktisch, sie können auch echten Fahrspaß vermitteln.

Es gibt zwei unterschiedliche Ausgangssituationen, wenn es um den Führerschein geht: Entweder Sie wollen eine Fahrerlaubnis neu erwerben oder Sie haben bereits einen Führerschein und müssen ihn auf Grund einer Behinderung oder einer schweren Krankheit neu beantragen.
MyHandicap hat kurz für Sie zusammengefasst, was Sie jeweils beachten müssen.

Fahrerlaubnis erwerben oder behalten – so geht´s:

Sie haben eine Behinderung und möchten einen Führerschein machen? Wunderbar. Bevor Sie starten, sollten Sie allerdings ein paar Dinge beachten. Zuerst klären Sie mit den Kostenträgern, ob Ihnen ein Kostenzuschuss zusteht. Wenn Sie hierfür Unterstützung oder Rat brauchen, stehen Ihnen die MyHandicap-Klientenbetreuer gern zur Seite.

Erst nachdem Sie eine Bewilligung oder eine endgültige Absage erhalten haben, melden Sie sich bei einer Fahrschule in Ihrer Nähe an, die Fahrunterricht für Menschen mit Behinderung anbietet. Adressen finden Sie hier.

Zusammen mit der Fahrschule stellen Sie dann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Wenn ein Antragsteller eine Behinderung hat, die seine Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, einschränken kann, darf die Behörde ein Gutachten anfordern.
Die Behörde legt fest, ob das Gutachten von einem Facharzt, einem Amtsarzt, einer staatlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle (MPU) oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt wird.

Im Zweifelsfall darf die Behörde auch Gutachten von mehreren Stellen anfordern. Diese(s) Gutachten benötigt die Behörde, um einzuschätzen, ob und mit welchen Hilfsmitteln eine Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist. Anhand des Gutachtens weiß auch die Fahrschule, welches Fahrschulauto für Ihre Bedürfnisse passend ist. Nun steht der ersten Fahrstunde nichts mehr im Weg.

Sie sind neu mit einer Behinderung konfrontiert worden und haben bereits einen Führerschein?

Wenn Sie als Führerscheininhaber durch einen Unfall oder eine Krankheit neu mit einer Behinderung konfrontiert sind, sind Sie verpflichtet dies bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Sofern die Behörde annimmt, dass Sie auf Grund der neuen Voraussetzungen Hilfsmittel oder dergleichen zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr brauchen, wird die Behörde ein Gutachten anfordern.

Es kann auch sein, dass die Behörde die Erbringung des Gutachtens von Ihnen fordert. In der Regel wird Ihnen dafür eine Frist gesetzt. Kommen Sie dieser Anforderung im angegeben Zeitraum nicht nach, darf Ihnen die Behörde Ihren Führerschein entziehen.

Auch wenn dieser Weg mühsam und kostenintensiv erscheinen mag, möchten wir Ihnen ans Herz legen, eine neu erworbene Behinderung oder Einschränkung umgehend der Fahrerlaubnisstelle zu melden. Zum einen sind Sie dazu gesetzlich verpflichtet. Zum anderen entstehen Ihnen im Falle eines Unfalls, egal ob unschuldig oder schuldig, große versicherungsrechtliche Schwierigkeiten!

Sie haben noch Fragen zum Thema? Unsere Fachexperten für Mobilität beraten Sie gern.

 

Text: Iris Röder MyHandicap

 

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