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Schwerbehinderung: Die Grundlagen

In Deutschland lebt derzeit (Stand 2023) fast jede*r zehnte Bürger*in mit einer Schwerbehinderung, dies entspricht einer Gesamtzahl von etwa 7,8 Millionen Menschen. Davon leben nur etwa 3 Prozent seit ihrer Geburt mit einer Schwerbehinderung, bei den meisten Menschen entsteht die Behinderung durch eine Krankheit oder einen Unfall im Laufe des Lebens.

© sbb.mediacenter.ch

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Eine Behinderung kann allgemein als eine Abweichung vom für das Lebensalter typischen Zustandes gesehen werden. Darunter fallen verschiedenste Einschränkungen die sowohl geistigen wie auch körperlichen Ursprungs sein können. Eine Schwerbehinderung hingegen ist nur dann amtlich anerkannt, wenn die betroffene Person einen Grad der Behinderung von mindestens 50 erhält. Doch was genau bedeutet dies? Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Schwerbehinderung wissen müssen!

Schwerbehinderung: Rechtliche Grundlagen

Wann eine Einstufung zur Schwerbehinderung vorliegt, ist im Sozialgesetzbuch neun (SGB IX) ganz klar geregelt. In Paragraph 2 des neunten Sozialgesetzbuch heißt es:

(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

(2) Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

© pixabay (pixabay)

Aus diesen gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass eine Behinderung nicht nur körperliche Beeinträchtigungen umfasst, sondern auch durch geistige oder psychische Erkrankungen bedingt sein kann. Eine Schwerbehinderung muss folglich nicht sichtbar sein. Querschnittgelähmte Menschen gelten ebenso als schwerbehindert, wie Betroffene mit einer Prothese, Patient*innen mit einer ausgeprägten Zuckerkrankheit ebenso wie solche mit anhaltenden Depressionen.

Entscheidend ist nicht die Art der Erkrankung, sondern die Dauer der Beeinträchtigung. Wer für einen kurzen Zeitraum erkrankt, gilt demnach nicht als schwerbehindert, auch wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Erst wenn Betroffene dauerhaft eingeschränkt sind, sind die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung erfüllt. Neben der Dauer der Einschränkung ist auch die Schwere der Beeinträchtigung maßgeblich.

Das Schwerbehindertenrecht ist sehr umfangreich und komplex. Im Online-Magazin Fachanwalt.de finden Sie weiterführende Informationen. Die Webseite bietet ratsuchenden Personen die Möglichkeit, gezielt einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin zu suchen und direkt zu kontaktieren.

Was ist der Grad der Behinderung?

Der Umfang der Einschränkung wird mit dem Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden von 20 bis 100 beschrieben. Mit Hilfe des Feststellungsbescheids kann ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt werden.

Wenn mehrere Behinderungen festgestellt werden, wird ein Gesamt-GdB gebildet, bei dem die Einzel-GdB allerdings nicht einfach addiert werden, sondern ins Verhältnis zueinander gesetzt werden. Das zuständige Amt prüft dabei vorrangig die wechselseitige Wirkung der Einzel-GdB in ihrer Gesamtheit. Zum Beispiel werden eine Hörbeeinträchtigung (GdB 30) und eine Gehbehinderung (GdB 50) nicht einfach zu einem Gesamt-GdB von 80 addiert. Stattdessen wird das Amt beurteilen, inwieweit sich die Behinderungen gegenseitig beeinflussen und den Alltag der Person einschränken.

Bei Personen mit einer Behinderung die keinen GdB von 50 haben, aber dennoch mit erheblichen Einschränkungen leben müssen, kommt eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen infrage. Diese Regelungen ist jedoch beschränkt auf den Arbeitsplatz und gilt nicht für andere Lebensbereiche. Hierzu heißt es in Paragraph 2 Absatz 3 des neunten Sozialgesetzbuch:

(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des Paragraph 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

Der Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument, das in Deutschland an Menschen ausgegeben wird, die aufgrund einer Behinderung in ihrem alltäglichen Leben besondere Herausforderungen meistern müssen. Der zuvor festgestellte Grad der Behinderung (GdB) wird auch im Schwerbehindertenausweis auf einer Skala von 20 bis 100 in Zehnergeraden notiert. Als schwerbehindert gilt einer Person ab einem GdB von 50 im Schwerbehindertenausweis.

Da der Schwerbehindertenausweis anfangs nur befristet ausgestellt wird (meist auf fünf Jahre), findet eine regelmäßige Überprüfung statt, ob der Status als Schwerbehinderte*r noch vorliegt. Liegen die Voraussetzungen weiterhin vor, kann der Ausweis zweimal verlängert werden. Ist keine Änderung in Art und Schwere der Behinderung zu erwarten, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden. Eine erneute ärztliche Untersuchung ist hierfür nicht erforderlich. Sollte sich eine Krankheit verschlechtern oder wenn weitere Erkrankungen hinzukommen, kann der Grad der Behinderung ebenfalls angepasst werden.

Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ist ein sehr komplexes Verfahren. Wenn Sie mehr über die Voraussetzungen und die Vorgehenseise bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel Schwerbehindertenausweis beantragen.

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Sogenannte Merkzeichen sind Buchstabenkürzel, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können. Dabei wird unterschieden in Standard-Merkzeichen und Sondermerkzeichen.

Die Standard Merkzeichen G, AG, H, BL, GL, TBL und RF werden auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises notiert und machen auf die Beeinträchtigung der Person aufmerksam.

Ergänzend dazu gibt es auch noch sogenannte Sondermerkzeichen, die keine Auskünfte über die Auswirkung der Behinderung geben. Stattdessen begründen sie zusätzliche Rechte für betroffene Personen. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden, werden diese Sondermerkzeichen unabhängig beziehungsweise ergänzend zu den Standard-Merkzeichen vergeben.

Wenn Sie sich weiter über die konkreten Bedeutungen der einzelnen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis informieren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.

Drei Personen sitzen um einen Laptop und diskutieren. | © Andi Weiland | Boehringer Ingelheim, Gesellschaftsbilder.de (Andi Weiland | Boehringer Ingelheim, Gesellschaftsbilder.de)

Nachteilsausgleiche und Integration

Je nach Merkzeichen erhalten Personen mit Schwerbehinderung Nachteilsausgleiche, um den Alltag besser bestreiten zu können. Über die finanziellen Entlastungen soll vor allem die soziale Teilhabe ermöglicht und die Inklusion verbessert werden. Diese Nachteilsausgleiche richten sich nach dem Grad der Behinderung (GdB), der zuvor ermittelt wurde und anschließend in Form des Schwerbehindertenausweises bescheinigt wird.

Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise Steuerermäßigungen. Diese gelten je nach individueller Situation und müssen in der Steuererklärung entsprechend angegeben werden. Da die Besteuerung in Deutschland jedoch sehr komplex ist, kann es sinnvoll sein, sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um alle relevanten Vorteile in Anspruch zu nehmen. In unserem Artikel über Steuerermäßigungen für Menschen mit Behinderung erklären wir Ihnen, welche Vorteile Sie geltend machen können.

Zudem erhalten Menschen mit einer Schwerbehinderung einen besonderen Kündigungsschutz und können unter bestimmten Umständen früher in den Ruhestand gehen.

Wenn bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis vorhanden sind, können Menschen mit einer Behinderung Freifahrten oder Fahrpreisermäßigungen in Anspruch nehmen. Hierfür muss eine separate Wertmarke beantragt werden. In unserem Artikel Wertmarke und Schwerbehindertenausweis erfahren Sie, welche Verkehrsmittel Sie mit einer Wertmarke nutzen können und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.

Menschen mit Schwerbehinderung haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Selbstbestimmt leben bedeutet zum Beispiel: selbst entscheiden zu können, wo und mit wem man wohnen, arbeiten und seine Freizeit verbringen möchte. Oft wird hierfür Unterstützung in Form einer persönlichen Assistenz benötigt.

Doch bereits mit entsprechenden Hilfsmitteln können Menschen mit einer Schwerbehinderung Ihren Alltag hervorragend meistern und ein selbstständiges und weitgehend unabhängiges Leben führen.

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