Rabatte für Menschen mit Behinderung
MyHandicap recherchiert und listet für seine Freunde und Förderer die aktuellsten Rabatte für Menschen mit Behinderung. Sukzessiv wird die Rabattliste Branche um Branche erweitert. Also gucken Sie immer mal wieder rein!
Menschen mit Behinderung haben in einigen Bereichen Anspruch auf einen sogenannten Nachteilsausgleich, zum Beispiel bei Fahrten im öffentlichen Nahverkehr. Die Gewährung des Nachteilsausgleiches für behinderte Menschen ist im SGB IX geregelt. Zumeist hängt der Ausgleich vom Grad der Behinderung sowie den eingetragenen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab.
In den meisten Branchen liegt die Vergabe eines "Behindertenrabattes" oder einer Vergünstigung für behinderte Menschen allerdings in der Hand der Unternehmen. Rabatte werden beim Autokauf, für das Telefonieren oder auch bei Eintrittskarten gewährt. Ist im Behindertenausweis eingetragen, dass eine Begleitperson notwendig ist, ist der Eintritt für diese Person in vielen Fällen frei. Für jemand, der einen Rabatt nutzen und Geld sparen möchte, empfiehlt es sich daher, genau hinzugucken und bei gleicher Qualität auch ein bisschen Politik mit dem Einkaufszettel zu machen.
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