Forum, Infos & Adressen
für Menschen mit Behinderung

Infos zur Freifahrt

Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim Versorgungsamt eine Wertmarke erwerben und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen.

Dies gilt auch für Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB, die am 01.10.1979 freifahrtberechtigt waren, wenn der Grad der Erwerbsfähigkeit wenigstens 70 beträgt.

käuflich erwerbliche Wertmarke

Eine Wertmarke, die für ein Jahr gültig ist, kostet 60 €, der Preis für eine Halbjahreskarte beträgt 30 €. Die Wertmarke gilt ab dem Kalendermonat, der auf ihr eingetragen ist.

kostenlose Wertmarke

Folgende freifahrtberechtigte Personen erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke auf Antrag unentgeltlich:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl,
  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H,
  • Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten,
  • Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten,
  • Personen, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten,
  • Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB , die mindestens seit dem 01.10.1979 wegen ihrer Schädigungsfolgen die Freifahrtberechtigung haben

Rückgabe einer Wertmarke 

Eine Wertmarke kann zurückgegeben werden, wenn sie noch mindestens drei volle Kalendermonate gültig ist. Für jeden vollen Kalendermonat der Gültigkeit nach Rückgabe werden dann 5 € erstattet.

Wenn die Wertmarke weniger als drei volle Kalendermonate gültig ist, ist eine Erstattung nicht mehr möglich.

Freifahrtberechtigung mit Wertmarke

Seit 1. September 2011 können Reisende mit einer Behinderung zu deutlich besseren Bedingungen mit der Deutschen Bahn fahren.

Sämtliche Regionalzüge und S-Bahnen können mit einem Schwerbehindertenausweis und ergänzender Wertmarke bundesweit kostenlos benutzt werden. Einen Fahrschein müssen die Betroffenen für die jeweilige Zugstrecke nicht mehr lösen. Diese Regelung gilt in ganz Deutschland.

Eine genaue Aufstellung der Verkehrsmittel, die im Rahmen der Freifahrtberechtigung benutzt werden können, enthält das Merkblatt, das Freifahrtberechtigte zusammen mit ihrem Bescheid erhalten.

Mehr zur Freifahrt für Menschen mit Handicap finden Sie hier.

Begleitpersonen, Hunde und Gepäck

In Deutschland können freifahrtberechtigte Personen ihr Handgepäck, einen Krankenfahrstuhl (soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt), sonstige orthopädische Hilfsmittel und einen Blindenhund kostenlos mitnehmen.

Sofern die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch den Eintrag des Merkzeichens B im Ausweis nachgewiesen ist, wird auch die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert.

Die Begleitperson wird auch dann unentgeltlich befördert, wenn der schwerbehinderte Mensch keine Wertmarke beantragt hat und deshalb selbst nicht freifahrtberechtigt ist.

Nicht möglich ist allerdings die gegenseitige Begleitung von schwerbehinderten Menschen, deren Ausweise das Merkzeichen B tragen.

Statt durch eine Begleitperson kann sich der schwerbehinderte Mensch auch durch einen Hund begleiten lassen (auch wenn es sich nicht um einen Blindenhund handelt). In diesem Fall wird der Hund unentgeltlich befördert.

Beachten Sie bitte, dass ein Blindenhund zusätzlich zur Begleitperson mitgenommen werden kann. Ein anderer Hund kann unentgeltlich nur statt der Begleitperson mitgenommen werden.

Die Mitnahmeberechtigung besteht auch im Fernverkehr, das heißt auf Strecken, für die der Freifahrtberechtigte eine Fahrkarte lösen muss.

Im internationalen Fernverkehr wird die Begleitperson von Rollstuhlfahrern und Blinden (Merkzeichen Bl) in vielen europäischen Staaten kostenlos befördert.

Die Begleitperson erhält dazu am Fahrkartenschalter eine besondere, unentgeltliche Fahrkarte. Die Fahrkarte muss in dem Staat erworben werden, in dem der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von der Deutschen Bahn AG.  

Quelle: www.zbfs.bayern.de

 

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