Flughäfen: Wo Sie kostenlos parken können
An folgenden deutschen Flughäfen gibt es entweder Ermäßigungen oder freies Parken für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises oder eines blauen Behinderten-Parkausweises.
Flughafen Berlin-Schönefeld:
In den Parkhäusern P2, P4 und P6 stehen ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung. Gehbehinderte erhalten bei längerem Aufenthalt (ab 24 h) nach Vorlage des Behindertenausweises 50 % Rabatt auf den Gesamtpreis
Flughafen Berlin-Tegel:
Gehbehinderte zahlen auf dem Parkplatz P2 bei Vorlage des Behindertenausweises max. 1 Tageshöchstsatz.
Parkleitzentrale: +49 30 6091 - 5582
Betreuung (Firma Rollmops): +49 30 6091 - 3580
Flughafen Dortmund:
Alle Parkhäuser und Parkplätze verfügen über behindertengerechte Stellflächen. Das Parkhaus P1 liegt direkt am Terminalgebäude und ist dank kurzer, barrierefreier Wege ideal für Menschen mit körperlichen Behinderungen zu erreichen. Die Abholung durch den Begleitservice (PRM-Service) kann nur aus dem Parkhaus P1 (Ebene -1) erfolgen.
Begleitservice (PRM): 0231 / 921 36 00
Fahrdienst für Behinderte: 0231 / 544 21 77
Flughafen Dresden:
Gekennzeichnete Behindertenparkplätze befinden sich im Parkhaus, auf den Langzeitparkplätzen P2 und P3 und auf dem Kurzparkplatz vor dem Terminalgebäude.
Flughafeninformation: 0351 / 881 33 60
Flughafen Düsseldorf:
Mit dem amtlichen Schwerbehindertenausweis („a.G.“ oder „100 %”) ist das Parken auf allen Parkplätzen unentgeltlich. An den Parkplätzen befinden sich Rufsäulen für Personen, die sofortiger Betreuung bedürfen. Mobilitätseingeschränkten Gästen empfiehlt der Flughafen die Behinderten-Parkplätze in der direkt unter dem Terminal gelegenen Tiefgarage P1 oder in den Parkhäusern P2 und P3.
Servicenummer Parken am Airport: 0211 / 421 66 37
Flughafen Erfurt:
Auf dem Parkplatz und im Parkhaus sind terminalnahe Stellplätze für Gäste mit eigeschränkter Mobilität gesondert ausgewiesen. Das Parken ist für unsere Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität (Merkzeichen "H" / "aG" / "BL") kostenfrei. Ihren Ausfahrtschein für den Parkplatz erhalten Sie gegen Vorlage des Behindertenausweises an der Information in Terminal B. Eine Anmeldung über das Reisebüro ist nicht notwendig.
Service-Telefon: 0361-656 22 00
Flughafen Frankfurt am Main:
In Terminal 1 befinden sich spezielle Parkplätze in der Tiefgarage. Zufahrt über P4, Ebene 2, Schotte 08 & 208.
In Terminal 2 befinden sich spezielle Parkplätze in der Tiefgarage. Zufahrt über P8, Ebene U4, Reihe 17.
Zum Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen ist das Parken auf der Vorfahrt an den Parkscheinautomaten kostenlos. Weitere Informationen über Sonderparkplätze finden Sie hier.
Flughafen Friedrichshafen:
In den Parkhäusern P1 und P3 parken Reisende nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises und des Parktickets günstig. Besitzen Sie die Merkzeichen aG oder BL, können Sie kostenlos parken.
Servicetelefon: 07541 / 28401
Flughafen Hahn:
Passagiere mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "aG", "H" oder "BL" parken gegen Vorlage des Ausweises auf dem Parkplatz P1a kostenfrei.
Bei Einfahrt auf P1a ziehen Sie bitte Ihr Parkticket. Mit diesem Ticket und Ihrem Schwerbehindertenausweis wenden Sie sich bitte bei Ihrer Rückkehr an unseren Informationsschalter im Terminal. Hier wird Ihnen dann die kostenfreie Ausfahrt aus P1a ermöglicht.
Servicetelefon: 06543 / 509113
Flughafen Hamburg:
Parkplätze und Parkhäuser mit reservierten Stellplätzen befinden sich in unmittelbarer Nähe der Terminals. Alle speziellen Parkmöglichkeiten sind mit dem internationalen Behindertensymbol gekennzeichnet. In den Parkhäusern finden Sie die Stellplätze direkt an den Ein- und Ausgängen bzw. neben
den Aufzügen. Alle Parkhäuser, mit Ausnahme von P1, sind mit rollstuhlgerechten Aufzügen ausgestattet.
Information und Vermittlung: 040/50 75-0
Der Flughafen Frankfurt am Main und Flughafen Hamburg gewähren keine Ermäßigung für Menschen mit Behinderung.
Flughafen Hannover:
Mit dem im Fahrzeug sichtbar ausgelegten Parkerleichterungs- oder Schwerbehindertenausweis ( „G“ oder „aG“), können Sie auf den ausgewiesenen Plätzen vor den Terminals zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen parken. In jedem Parkhaus sind kostenpflichtige Behindertenparkplätze ausgewiesen. Diese befinden sich immer in direkter Nähe zu den Ausgängen bzw. Aufzügen, so dass ein schwellenloser Zugang ins Fluggastgebäude gewährleistet ist.
Servicetelefon: 0511 / 9770
Flughafen Köln/Bonn:
Ist man im Besitz eines EU-Park- oder Schwerbehindertenausweises mit den Einträgen aG, H oder BL kann man kostenlos in den Parkhäusern parken.
Parkhausverwaltung: 02203 / 402116
Flughafen Leipzig:
Schwerstbehinderte Reisende oder Besucher mit einem "aG", "H" oder "Bl" im Ausweis bzw. einem "Europäischen Parkausweis für behinderte Menschen" erhalten nach der Rückreise bzw. nach ihrem Flughafenbesuch gegen Vorlage Ihres Ausweises ein kostenloses Auslassticket. Bitte wenden Sie sich dazu an die Mitarbeiter der Parkleitzentrale im Ankunftsbereich des Terminal B.
Servicetelefon: 0341 / 2241155
Flughafen München:
Wenn Sie über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „aG“, „H“ oder „BI“ verfügen, erhalten Sie in der Parkleitzentrale (MAC, Ebene 03) 50 % Ermäßigung auf die am Flughafen München gültigen Parkentgelte. Auf Wunsch können Sie auch vor Ort bei einem Flughafenmitarbeiter bezahlen, den Sie über eine Sprechanlage von allen Kassenstationen aus rufen können. Wichtig: Bitte merken Sie sich Parkhaus bzw. Tiefgarage, Ebene und Ihre Stellplatznummer. Noch einfacher ist es, wenn Sie die Stellplatznummer auf Ihrem Parkschein notieren.
Lufthansa Sonderdienst für Passagiere mit Behinderung Tel.: 0800-8 38 42
Flughafen München Mobility Service Tel.: 089 975-6 33 3367
Flughafen Münster/Osnabrück:
Auf jedem Parkplatz und in jedem Parkhaus sind terminalnahe Stellplätze für Gäste mit Behinderungen gesondert ausgewiesen.
Servicetelefon: 02571 / 943360
Flughafen Nürnberg:
Der Schwerstbehindertenausweis mit dem Vermerk "aG", "BI" oder "H" berechtigt zur Benutzung eines überbreiten Behindertenparkplatzes“ auf der Parkebene „0“ in den Parkhäusern P1, P2 oder P3. Auf das reguläre Parkentgelt wird eine Ermäßigung von 50 % gewährt.
Flughhafeninformation. 0911 / 93700
Flughafen Paderborn/Lippstadt:
Parkplätze für Personen mit einem gültigen Behindertenausweis (inkl. Kennzeichnung „G") sind in den ersten Parkreihen direkt vor dem Terminal ausgewiesen (maximale Parkdauer 24 Std.). Für längere Parkdauer empfieht sich der kostenlose Parkservice. Melden Sie sich dazu am Informationsschalter am Terminal.
Informationsschalter im Terminal: 02955 / 770
Flughafen Stuttgart:
Behindertengerechte Stellplätze sind auf allen Flughafen-Parkplätzen und in den Parkhäusern ausgewiesen. Das Parkleitsystem am Stuttgarter Flughafen zeigt den Weg zu freien Plätzen. Grün gekennzeichnete Parkplätze sind am günstigsten. In den Parkhäusern befinden sich die Behindertenparkplätze jeweils im Erdgeschoss in unmittelbarer Nähe des Eingangsbereichs.
Servicetelefon: 0711 9 48-48 93
Flughafen Weeze:
Ausgewiesene Parkplätze stehen auf P1 in erster Reihe zur Verfügung. Legen Sie den Behindertenausweis mit dem Vermerk „aG“, „H“ oder „BL“ sichtbar auf das Armaturenbrett und melden Sie sich vor Bezahlung des Parktickets im Büro vom Parkservice des Airport Weeze im Obergeschoss des Terminals, damit Sie den günstigeren Tarif von P2 in Anspruch nehmen können.
Servicetelefon: 02837 / 666111
Tipp:
Die Regelungen an den Flughäfen sind sehr unterschiedlich und leider sind nicht alle Flughafen- und Parkhausmitarbeiter gleichermaßen gut über die Parkrabatte für mobiltätseingeschränkte Menschen informiert. Daher ist es ratsam, immer den Behindertenausweis und den Behindertenparkausweis mit sich zu tragen.
Text: Konstantin Voswinkel, MyHandicap-Fachexperte
(aktualisiert durch Redaktion am 29.12.)
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Irgendwie widersprechen sich die Aussagen: Flughafen Hamburg: In P1 und P2 auf der Abflugebene können Sie 1 Stunde kostenlos parken. Bei einer längeren Parkdauer weisen Sie Ihr Parkticket am Airport-Office-Schalter vor und erhalten eine Ermäßigung auf die Parkgebühr.
Servicetelefon: 040 / 50753353
Airport Office: 040 / 50751010
und
Der Flughafen Frankfurt am Main und Flughafen Hamburg gewähren keine Ermäßigung für Menschen mit Behinderung.