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Barrierefreie öffentliche Verkehrsmittel

Immer mehr Angebote der öffentlichen Verkehrsmittel sind für Menschen mit Behinderung zugänglich. Neben Umbauten für barrierefreie Bahnhöfen, gibt es in einigen Städten auch unterstützende Mobilitätsservice.

Mit einer gültigen Wertmarke können Inhaber*innen des orange-grünen Schwerbehindertenausweises (also ab einem Grad der Behinderung von 50) den öffentlichen Personennahverkehr innerhalb von Deutschland kostenlos in Anspruch nehmen. Ist das Merkzeichen „B“ drin, kann die Begleitperson sogar gratis mitkommen. Dazu muss der Schwerbehindertenausweis samt Streckenverzeichnis und gültiger Wertmarke mitgeführt werden. Auch die BahnCard der deutschen Bahn kann man mit dem Schwerbehindertenausweis reduziert erhalten.

Behindertengerechte Anpassungen

Hierzulande hat man auch ohne ein eigenes Fahrzeug eine relativ hohe Mobilität. Die Infrastruktur Deutschlands gilt weltweit als eine der besten. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen ist. Dennoch stellt sich erfahrungsgemäß die Frage, wie zugänglich die öffentlichen Verkehrsmittel für Menschen mit Behinderung tatsächlich sind.

Mit Niederflurbussen, Aufzügen zu den Bahngleisen, über den Langstock ertastbaren Bodenrillen und visualisierten Informationstafeln für Reisende mit Hörschädigungen ist für die Mobilität von Menschen mit Behinderung schon viel möglich gemacht worden. Dennoch berichtete das Interessenbündnis „Allianz pro Schiene“, dass 2019 lediglich knapp über 80 Prozent der Bahnhöfe in Deutschland barrierefrei waren.

Zwei Menschen warten an einer Bushaltestelle | © Miran Lesnik/pixabay Viele Busse haben mittlerweile Rampen eingebaut, sodass ein einfaches Ein- und Aussteigen auch Rollstuhlfahrer*innen ermöglicht wird. (Miran Lesnik/pixabay)

Ausbau schreitet langsam voran

Viele Städte in Deutschland versuchen immer mehr öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei auszubauen. So werden beispielsweise immer mehr S-Bahn und U-Bahnstationen mit Aufzügen ausgestattet, der technische und finanzielle Aufwand für die Bauarbeiten ist jedoch hoch, weshalb die Arbeiten häufig Zeit brauchen.

Jeder gute Webauftritt eines Verbundnetzes hat eine eigene Rubrik zum Thema Barrierefreiheit. Dort kann man sich meistens recht umfassend über die Begebenheiten informieren oder – falls nötig – über eine Servicenummer telefonisch anfragen. Bei manchen lässt sich bereits bei der elektronischen Fahrplanauskunft die Mobilitätseinschränkung mit einbeziehen.

Unvorhergesehenes gibt es immer

An den meisten S-Bahn und U-Bahnstationen gibt es Aufzüge oder Rampen. Sind diese wegen Ausfalls oder einer Baustelle nicht nutzbar, kann man den Notknopf in der Nähe der Informationstafeln drücken. Eine automatische Verbindung mit der Leitstelle wird eingeleitet und binnen mehrerer Minuten kommt die S-Bahn oder U-Bahn-Wache. Diese kann Rollstuhlfahrer*innen beispielsweise mit der Rolltreppe helfen. 

Barrierefreie Busse

Die meisten Busse in Deutschland sind im Gegensatz zu den Trambahnen barrierefrei. Es wird zwischen manuell ausführbaren und elektronisch gesteuerten Rampen unterschieden. Doch häufig gilt, je weiter man von den Stadtzentren entfernt ist, desto weniger barrierefrei sind die öffentlichen Verkehrsmittel.

Eine alte Trambahn in Leipzig | © Dirk Pohlers/unsplash Alte Trambahnen sind meistens noch mit Stufen ausgestattet und nicht barrierefrei. (Dirk Pohlers/unsplash)

Unterstützender Mobilitätsservice

In Berlin beispielsweise kann ein kostenloser Begleitservice bestellt werden. Montag bis Sonntag von 7 Uhr bis 22 Uhr steht dieser Dienst mobilitätseingeschränkten Fahrgästen etwa für Hilfe an komplizierten Umsteigepunkten zur Verfügung. Man muss den Bedarf jedoch spätestens einen Tag vorher melden.

Auch die Deutsche Bahn hat einen Mobilitätsservice. Dort kann man beispielsweise Unterstützung bei der Sitzplatzreservierung bekommen oder einen Ein- und Ausstiegsservice bestellen, der eine Rampe oder einen Hublift bereitstellt, falls eine solche Hilfe nicht in dem Zug integriert ist.

Begrenzter Platz in öffentlichen Verkehrsmitteln

Schwierig wird es, wenn man beispielsweise in einer Gruppe von Rollstuhlfahrer*innen unterwegs ist oder man mit Kinderwagen um die Stellplätze konkurrieren muss. Zwar schreiben EU-Sicherheitsvorkehrungen, aus versicherungstechnischen Gründen, für öffentliche Verkehrsmittel begrenzte Stellplätze für Rollstühle vor. Im Sommer 2008 stellte das Bundesverkehrsministerium jedoch klar, dass außer den vorgesehenen Stellplätzen auch weitere Flächen in Anspruch genommen werden können.

Ist der Bus leer, können im Ermessen der Fahrer*innen weitere Rollstuhlfahrer*innen in dem Bus mitfahren. Zudem wird empfohlen, als Rollstuhlfahrer*in vorne im Bus oder der Tram einzusteigen, sodass die Fahrerin oder der Fahrer gut erkennen kann, dass der Fahrgast vollständig eingestiegen ist.


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