Vergünstigungen beim Neuwagenkauf
Viele Fahrzeughersteller gewähren Menschen mit Behinderungen einen Rabatt beim Kauf eines Neuwagens auf Basis der "unverbindlichen Preisempfehlung".
Den Rabatt erhalten Sie über den Händler, der in der Regel eine Rückvergütung über den Hersteller erhält.
Da es bei vielen Herstellern nur eine Empfehlung an die Händler gibt, müssen Sie in diesen Fällen mit Ihrem Händler über die Höhe der Vergünstigung selbst verhandeln.
Voraussetzung ist dabei meist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit einem GdB ab 50 % mit Merkzeichen "G" (gehbehindert), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert", "H" (hilflos), "BL" (blind), oder "B" (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen).
Bei manchen Herstellern ist eine zusätliche Voraussetzung, dass das Fahrzeug auf den Menschen mit Behinderung zugelassen wird.
Eine Liste der Vergünstigungen der einzelnen Hersteller finden Sie beim Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. (BbAB). Download als PDF
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