Verunsichert, behindert, jung sucht einen Job...

- Azubis in einer Bäckerei (pqm / pixelio)
Auch behinderte Jugendliche sind irgendwann einmal mit der Schule fertig und die meisten von ihnen wollen Fuß im Arbeitsleben fassen. Manche studieren, aber der Großteil versucht es mit einer Ausbildung.
Dabei stehen folgende Kernfragen im Vordergrund: Welche Möglichkeiten haben behinderte Jugendliche bei ihrer Suche auf einen Ausbildungsplatz? Mit welcher Unterstützung können sie rechnen, wenn sie einen Platz bekommen? Und was, wenn ihre Fähigkeiten nicht für eine Anstellung in der freien Wirtschaft ausreichen?
Am Anfang ist die Suche
Erstmal der Reihe nach. Zuerst geht’s nämlich zur Agentur für Arbeit. In München wird man zum Beispiel in den ersten Stock geschickt, zum Reha-Team. Nach dem Ausfüllen von ein paar Formularen, die ein Sachbearbeiter danach durchgehen wird, bekommt man einen Gesprächstermin mit einem persönlichen Berater zugewiesen.
Bei diesem Gespräch soll sich der Berater ein Bild von dem Jugendlichen machen. Wo sind seine Kompetenzen und Interessen? Wie stellt er sich seine Zukunft vor? Wo braucht er Unterstützung und Förderung? Denn: Je besser der Berater den Jugendlichen kennt, desto besser kann er ihn bei seiner Ausbildungssuche unterstützen. Reichen die Fähigkeiten des Jugendlichen (noch) nicht aus oder weiß er nicht, was er werden möchte, ist das noch lange kein Grund zur Panik.
Vorbereitende Maßnahmen
Je nach Bedarf können behinderte Jugendliche für das Arbeitsleben trainiert werden. Die so genannte Aktivierungshilfe (Ah) dient in erster Linie einer „Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem“. Schwerpunkte bilden unter anderem die Motivierung, die berufliche Orientierung, Umgangsformen sowie ein Bewerbungstraining. Diese kostenlose Leistung von der Agentur für Arbeit zielt auf unter 25jährige Jugendliche, die keine Erstausbildung genossen haben und noch nicht ausreichend vorbereitet für eine Ausbildung sind.
Eine weitere Möglichkeit ist die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB), ebenfalls gefördert von der Agentur für Arbeit. Unter diesem Oberbegriff werden verschiedene Maßnahmen erfasst wie beispielsweise eine Allgemeinbildung, der Einblick in verschiedene Berufsfelder oder der Erwerb von Schlüsselqualifikationen. Dabei orientiert sich die Förderung stark auf die Besonderheiten der Jugendlichen, wobei folgender Grundsatz gilt: „So normal wie möglich, so speziell wie nötig“.

- Erste Anlaufstelle: Die Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de)
Platz gefunden! Was nun?
Selbst nach einer erfolgreichen Suche hört die Unterstützung nicht auf. Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) fördert die Agentur für Arbeit Jugendliche in Ausbildung. Die Förderung erstreckt sich auf 310 Euro (unverheiratet, unter 21 Jahre alt) im Monat und ist für den Lebensunterhalt gedacht. Nicht behinderte Azubis, die die BAB in Anspruch nehmen wollen, müssen in einer eigenen Wohnung leben, wobei „der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit weg“ sein müsse. Bei behinderten Azubis fällt diese Bedingung weg.
Für behindertenspezifische Anpassungen oder Leistungen am Arbeitsplatz kommt ein anderes Amt ins Spiel: das Integrationsamt. Dessen Ziel ist die „Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben“. Dabei werden erforderliche Umbauten, Einrichtungen oder Hilfsmittel bezahlt wie Dienstleistungen, welche die Behinderung kompensieren sollen. Weiter berät das Integrationsamt Arbeitgeber und bietet psychosoziale Beratung bei Problemen an.
Am Rande: Die Leistungen des Integrationsamtes werden aus den Einnahmen der so genannten Ausgleichsabgabe bezahlt. Diese Abgabe müssen Firmen entrichten, bei denen der Schwerbehindertenanteil der Mitarbeiter unter einem bestimmten Prozentsatz liegt.
Hilfe bei inhaltlichen oder sozialen Problemen
Gibt es Schwierigkeiten beim Lernen der theoretischen oder praktischen Inhalte, sprachlichen Problemen oder Problemen im Betrieb bzw. im sozialen Umfeld? Die Agentur für Arbeit bietet ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) an. In Lerngruppen oder im Einzelunterricht wird Stütz- und Förderunterricht erteilt.
Sollte ein behinderter Jugendlichen jedoch selbst mit den oben genannten Hilfeleistungen nicht in einem gewöhnlichen Betrieb ausgebildet werden können, ist eine Ausbildung in einer dafür geeigneten Einrichtung möglich.
Beispielsweise in einem Berufsbildungswerk (BBW). Der Vorteil eines solchen liegt darin, dass hier alles unter einem Dach zu finden ist: Berufsschule, Praxis, Beratung und, je nach BBW, auch ein betreutes Internat zur Unterbringung. Weiter sind Lehrkräfte, Ausbilder und das Beratungspersonal mit den Besonderheiten der jeweiligen Behinderungsart vertraut. Für einen Auszubildenden in einem Betrieb besteht ebenfalls die Möglichkeit, den theoretischen Teil der Ausbildung in einem BBW anstatt an einer „normalen“ Berufsschule zu absolvieren.

- Geduld heißt die Devise bei den Bewerbungen (berwis / pixelio)
Spezielle Unterstützung gefordert?
Der Integrationsfachdienst (IFD) ist spezialisiert auf Arbeitssuchende und Angestellte mit Handicap und bildet eine Art Schnittstelle zwischen der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt und Rehabilitationsträgern. Der Vorteil hier ist, dass es für den behinderten Arbeitssuchenden eine einzige Ansprechperson gibt.
Auch wenn bisher größtenteils behinderte Erwachsene betreut wurden, so Frau Kuhn vom IFD München-Freising, kann in Einzelfällen eine Betreuung vom IFD von der Agentur für Arbeit beauftragt werden. Dann stellt der IFD zusammen mit dem behinderten Jugendlichen deren Fähigkeiten und Bedürfnisse fest, unterstützt ihn bei seiner Suche nach passenden Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen und berät Unternehmen zu einer möglichen oder erfolgten Anstellung von behinderten Menschen.
Informationen rund um das Thema
Über die Seite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie schnell Ihre zuständige Agentur vor Ort. Auch wenn dessen Webauftritt viele Informationen enthält, ist eine Beratung vor Ort immer vorzuziehen. So kann auf jeden einzelnen Jugendlichen mit seinen Besonderheiten optimal eingegangen werden.
Eines der informativsten Webseiten für junge Arbeitssuchende mit Handicap ist das Portal REHADAT-talentplus. Dort finden sich „konkrete Ansprechpartner“, „relevante Informationen“ und „Lösungswege zu lebensnahen Fragen“. Ein umfangreiches Fachlexikon mit den gängigen Begriffen im Arbeitsleben rundet das Angebot ab.
Am Ball bleiben
Die Tipps zur Jobsuche für Jugendliche mit Handicap sind dieselben wie für Jungendliche ohne Behinderung: „Nicht aufgeben! 50 bis 100 Ausbildungsbewerbungsschreiben verfassen ist ganz normal“, heißt es oft. Die Wahl des richtigen Jobs und das Finden eines Ausbildungsplatzes und in Folge einer Anstellung, sind weder für Jugendlichen mit, noch für Jugendliche ohne Behinderung einfach. Aber auch hier gilt in den meisten Fällen: „Wo ein Wille, da ein Ausbildungsplatz!“.
Text: TMI
Fotos: Agentur für Arbeit, pixelio
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