So beantragen Sie einen Schwerbehindertenausweis

- Verwaltung (Rainer Sturm/Pixelio)
Anträge für einen Schwerbehindertenausweis bekommt man bei den Versorgungsämtern. Diese legen den Grad der Behinderung fest und stellen gegebenenfalls den Ausweis aus.
Der Ablauf im Einzelnen:
Antragsformulare für einen Schwerbehindertenausweis bekommt man direkt bei den Versorgungsämtern, den Bezirksämtern, teilweise auch zum Download im Internet (Hier finden Sie die Adresse des Versorgungsamtes Ihrer Nähe).
Dieser Antrag muss ausgefüllt und wenn möglich mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Art der Behinderung versehen sein. In dem Antrag sollten Sie alle Einschränkungen und Beschwerden ausführlich darlegen.
Falls der Platz im Antragsformular nicht reicht, können Sie auch ein formloses Beiblatt nutzen. Das Versorgungsamt setzt sich nach Eingang des Antrags mit den behandelnden Ärzten in Verbindung und fordert zusätzliche Unterlagen und
Gutachten an.
Tipp 1:
Es empfiehlt sich, die betreffende Ärzte vorab über die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises zu informieren. Sie können Ihren Ärzten auch die Kopie des Antrages und ggf. des Beiblattes geben, damit die Ärzte bei ihrer Stellungnahme gegenüber dem Versorgungsamt all Ihre Beschwerden noch einmal einzeln aufgelistet vor Augen haben.
Tipp 2:
Entbinden Sie wenn möglich nur Ihnen namentlich bekannte Ärzte oder Kliniken von der Schweigepflicht. Sonst könnte das Versorgungsamt sich auch über gemachte Untersuchungen informieren, die gar nichts mit der eigentlichen Sache zu tun haben und das muss ja auch nicht sein.
Festlegung des Grades der Behinderung
Nachdem das Versorgungsamt alle notwendigen Unterlagen zusammengetragen hat, wird aus den Angaben der Grad der Behinderung (GdB) errechnet. Der GdB wird von ärztlichen Gutachtern errechnet. Dazu summieren sie alle Auswirkungen Ihrer Behinderungen und bewerten, wie stark sich alle Behinderungen zusammengenommen in allen Lebensbereichen, privat wie beruflich, auswirken.
Einzel-GdB / Gesamt-GdB
Beziehen sich die Auswirkungen der Einschränkungen auf eine Behinderung wird der errechnete GdB als Einzel-GdB bezeichnet.
Wichtig: Einzel-GdBs werden nicht addiert. Wenn Sie also drei GdBs in der Höhe von 20 haben, ist ihr Gesamt-GdB nicht 60. Denn der GdB richtet sich nicht nach der Anzahl der Behinderungen sondern nach der Schwere der Auswirkungen.
Gültigkeit des Ausweises
Der Ausweis wird meistens für 5 Jahre ausgestellt. Bei Kindern bis 10 Jahre wird er entsprechend befristet. Ebenso bei jungen behinderten Menschen von 10 bis 15 Jahren bis zum 20. Geburtstag. Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden. Dann muss man den Ausweis erneut beantragen. Circa drei Monate vor Ablauf des Ausweises sollte man sich um eine Verlängerung oder eine Neubeantragung kümmern.
Foto: pixelio.de

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Die Seite ist sehr hilfreich, der Link zu den Versorgungsämtern funktioniert aber nicht.